Haftpflichtgesetz
Franz Seligsohn
Frontmatter — Inhalt — Abkürzungen — 1. Gesetzestext — 2. Erläuterung des Gesetzes — § 1. Haftpflicht der Eisenbahnunternehmer — § 2. Haftpflicht der Unternehmer von Bergwerken, Steinbrüchen Gräbereien (Gruben) und Fabriken — § 3. Umfang der Schadenersatzpflicht im Fall der Tötung — § 3a. Umfang der Schadenersatzpflicht im Fall einer Körperverletzung — § 4. Anrechnung von Versicherungsleistungen aus die Entschädigung — § 5. Beschränkung der Haftpflicht durch Vertrag — § 6. Prozessuales Verfahren — § 7. Art der Schadloshaltung (Geldrente, Kapitalabfindung, Sicherheitsleistung — § 8. Verjährung der Haftpflichtansprüche — § 9. Verhältnis des HaftpflG. zu anderen Haftungsvorschriften — § 10. Zuständigkeit des Reichsgerichts — 3. Sachregister — Backmatter