Gesetze für Sozialberufe von Stascheit,  Ulrich

Gesetze für Sozialberufe

Die Gesetzessammlung für Studium und Praxis 2020

Obgleich die letzte Auflage der „Gesetze für Sozialberufe“ erst sechs Monate zurückliegt, sind viele der abgedruckten Gesetze z.T. erheblich verändert worden.

Arbeitsrecht
Durch das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ vom 12. Dezember 2019 erhalten nicht tarifgebundene Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515€, die um 18 Prozent im zweiten, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Lehrjahr steigt.
Zusätzlich wird die duale höherqualifizierende Berufsausbildung aufgewertet durch die Abschlüsse „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“.

Opferentschädigungsrecht
Durch das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ vom 12. Dezember 2019 wird ein „Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)“ auf den Weg gebracht. Dadurch wird bis 1. Januar 2024 schrittweise das Recht der sozialen Entschädigung neu geregelt. Erst zu diesem Zeitpunkt werden das Bundesversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben. Einzelne z.T. rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft getretene Änderungen im OEG sind berücksichtigt.

Familienrecht
Das bisher unter der alten Ordnungsnr. 85 abgedruckte „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ entfällt, da aufgrund Art. 3 des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ Lebenspartnerschaften seit 28. Juli 2017 nicht mehr begründet werden können.

Wohngeldrecht
Durch das „Wohngeldstärkungsgesetz“ vom 30. November 2019 erhalten ca. 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Zusätzlich gibt es eine neue Mietenstufe VII: Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten entlastet. Ab 1. Januar 2022 wird zudem alle zwei Jahre das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Migrationsrecht
Auf die Flut der seit 1. Januar 2020 geltenden einschlägigen Gesetzesänderungen wurde bereits in der 35. Auflage hingewiesen. Inzwischen sind zwei weitere Gesetzesänderungen hinzugekommen:
Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ vom 15. August 2019, in Kraft seit 1. März 2020, erleichtert Einreise und Aufenthalt für Fachkräfte und Auszubildende. Es bietet ein beschleunigtes Verfahren, auch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität …“ vom 12. Dezember 2019, in Kraft z. T. seit 1.1.2020, z. T. seit 1.3.2020, verstecken sich Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss durch Ausländer.

Strafverfahrensrecht
Das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ vom 9. Dezember 2019 dient der Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“. Die Neuregelungen im JGG betreffen die Rolle der Jugendgerichtshilfe, die Einschaltung von Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertretern und insbesondere die Verbesserung der Unterstützung durch einen Rechtsbeistand.
Diesen Zweck verfolgt gleichzeitig das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ vom 10. Dezember 2019. Es setzt die „Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls“ um.
Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10. Dezember 2019 soll das Strafverfahren „beschleunigt und verbessert“ werden. Die Gesetzesänderungen werden von Strafverteidigern kritisiert.

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