Flüchtlingskinder und ihre Förderung   in Tageseinrichtungen und   Kindertagespflege von Beckmann,  Janna, González Méndez de Vigo,  Nerea, Meysen,  Thomas

Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts

Etwa die Hälfte der minderjährigen Asylbewerber/innen sind Kinder vor
dem Schuleintrittsalter, die nach Deutschland geflohen oder bereits hier
geboren sind. Für diese Gruppe stellt die Nutzung frühkindlicher Bildungs-
angebote eine wichtige Integrationsch
ance dar. Ein Kita-Besuch bietet ein
kindgerechtes Umfeld, fördert Kontakte zu einheimischen Kindern und
kann ein Stück weit Normalität, Zugehörigkeit und Struktur im Alltag her-
stellen sowie den Kindern
das Erlernen der deutschen Sprache erleichtern.
Auch ihre Eltern werden
durch Kindertageseinrichtungen in ihren Erzie-
hungsaufgaben unterstützt und erhalt
en die Möglichkeit, Angebote wie
Sprachkurse oder Ausbildungen wahrzunehmen, während die Kinder be-
treut werden. Nach dem st
ark gestiegenen Zuzug von Flüchtlingskindern in
jüngster Zeit ist die Frage nach ihrem Kita-Zugang zu einem zunehmend
relevanten Thema
der Fachpolitik und -praxis geworden, das nicht mehr
nur einzelne Kommunen und Kinder
tageseinrichtung
en betrifft.
Für Kinder, die dauerhaft
in Deutschland leben, besteht seit 1. August
2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser
gilt grundsätzlich
auch für geflüchte-
te Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab
welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder
diesen Rechtsanspruch haben und
inwiefern er an einen bestimmten Aufe
nthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso
steht eine Prüfung aus, ob einzelne
Zugangsregelungen Hürden für Eltern
von Flüchtlingskindern da
rstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens-
und Wohnsituation ergeben.
Um diese Fragen aus juristischer Sic
ht zu beantworten, hat das Deutsche
Jugendinstitut im Rahmen der Nationalen Bildungsberichterstattung vorlie-
gende Rechtsexpertise in Auftrag ge
geben. Dr. Thomas Meysen, Janna
Beckmann und Nerea González Méndez
de Vigo vom Deutschen Institut
für Jugendhilfe und Familienr
echt e.V. (DIJuF) setzen
sich in der Expertise
mit den Rechtsgrundlagen auseinander,
die einen Zugang von Flüchtlings-
kindern zu Angeboten der Kindertage
sbetreuung begründen. Darüber hin-
aus thematisieren sie, welche (zusätzl
ichen) Zugangsmöglichkeiten und –
barrieren für Flüchtlingskinder bei de
r Nutzung frühkindlicher Bildungsan-
gebote bestehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf mögliche indirekte
Diskriminierungsmechanismen gelegt,
die verhindern, dass Flüchtlingskin-
der den gleichen Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten
wie einheimische Kinder.
Mit dieser Rechtsexpertise möchte da
s Deutsche Jugendinstitut die Dis-
kussion um die Rechte und gelingende
Integration geflüchteter Kinder för-
dern und eine Diskussion ihrer derzei
tigen Zugangschancen in das System
der frühkindlichen Bildung, Betreuun
g und Erziehung an
regen. Zentrale
Ergebnisse werden in den Nationalen
Bildungsbericht 2016 einfließen.

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