Erste Hilfe für Freizeit-Veranstalter in Zeiten von Corona
Einrichtungen und Veranstalter: Sport, Musik, Kunst und Kultur
Lyudmyla Römermann, Volker Römermann
Die Veranstaltungs-Wirtschaft bekam die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie schon im März 2020 durch Schließungsverfügungen und Betriebsverbote zu spüren. Bereits erworbene Tickets müssen im Grunde zurückerstattet werden, was diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig überfordert. Der Gesetzgeber hat jetzt durch eine Abhilfe geschaffen. Betroffen sind sowohl die Privatpersonen, die besuchen wollen, als auch die entsprechenden dazu.
Lyudmyla Römermann, Advokat (Russland und Ukraine) in Hamburg und Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, letzterer ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mit-Herausgeber des ersten Kommentars zur Insolvenzordnung (Nerlich/Römermann, Loseblattwerk seit 1999).