Die Rundfunkkompetenz des Bundes als Beispiel bundesstaatlicher Kulturkompetenz in der Bundesrepublik Deutschland
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung natürlicher Kompetenzen und der neueren Entwicklung im Recht der Europäischen Union
Matthias Schote
Mit der Einheit Deutschlands und der europäischen Integration stellt sich die Frage nach einer Kulturkompetenz des Bundes. In dieser Arbeit wird sie vornehmlich für den Bereich des Rundfunks behandelt. Hier bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die neuen Medien, die Privatisierung und mögliche EG-Kompetenzen. Auch wird untersucht, ob dem Bund aus dem Grundsatz gesamtstaatlicher Repräsentation eine entsprechende Kompetenz für den Rundfunk zusteht.