Die Grundrechte in der Judikatur des Obersten Gerichtshofs
Lamiss Khakzadeh-Leiler
In Verfassungsfragen herrscht in Österreich ein eigentümliches Nebeneinander zweier Höchstgerichte: Für Verfassungswidrigkeiten verwaltungsbehördlicher Akte ist der Verfassungsgerichtshof, für solche im Bereich der Justiz der Oberste Gerichtshof (OGH) zuständig. Schon seit Längerem wird eine radikale Umstellung diskutiert. Die Autorin analysiert die Grundrechtsjudikatur des OGH und betrachtet die Zivil- und Strafrechtsjudikatur aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Ferner stellt sie Überlegungen zur Zweckmäßigkeit dieses Rechtssystems an.