Die Ergänzungspflegschaft bei minderjährigen Gesellschaftern in Familienunternehmen von Häsemeyer,  Skrollan Anna

Die Ergänzungspflegschaft bei minderjährigen Gesellschaftern in Familienunternehmen

In den Jahren 2011-2014 wurden Unternehmenswerte im Gesamtwert von 37 Milliarden Euro an Minderjährige übertragen, darunter der Großteil an Minderjährige im Alter von unter 14 Jahren. Anlass für diese Übertragungswelle war die laufende Erbschaft- und Schenkungssteuerreform, nach welcher die weitreichenden Begünstigungen für die Übertragung von Unternehmensanteilen begrenzt werden sollte. Das neue ErbStG ist rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Übertragung von Unternehmensanteilen an Minderjährige nach der Reform nicht rückläufig wird. Diese hauptsächlich steuerrechtlich motivierten Übertragungen hängen allerdings zivilrechtlich mit einer Reihe von Problemen zusammen: Vor allem in Familienunternehmen ist es typisch, dass ein oder beide Elternteile eine Gesellschafterstellung in dem Unternehmen innehaben, in welches der Minderjährige eintreten soll, beziehungsweise die Eltern ihre eigene Gesellschafterposition übertragen. In diesen Konstellationen ist es naheliegend, dass die Eltern als gesetzliche Vertreter ihr Vertretungsrecht aufgrund einer Interessenkollision nicht immer ungehindert ausüben können. Die Voraussetzungen eines rechtlichen Verhinderungsgrundes könnten vorliegen, welche die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig machen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit ist für die steuerliche Anerkennung des Rechtsgeschäfts unerlässlich. Eine nachträgliche Genehmigung führt grundsätzlich nur zur steuerlichen Anerkennung für die Zukunft. Diese Tatsache kann zu einer Katastrophe führen, wenn man berücksichtigt, dass steuerliche Motive bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen häufig im Vordergrund stehen. Aber welche Rolle spielt der Ergänzungspfleger, wenn ein Minderjähriger als Gesellschafter in ein Familienunternehmen eintritt? Die Beantwortung dieser Frage erfordert einen Balanceakt zwischen dem Erb-, Familien-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Eine genauere Betrachtung erscheint hierbei vor allem deshalb lohnenswert, weil die Ergänzungspflegschaft in der juristischen Fachliteratur bisher allenfalls kursorisch behandelt wurde, was mitunter zu Unsicherheiten in der Bestellpraxis und im Handlungsspektrum des Pflegers führen kann. Hinzu kommt die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen. In jeder Generation werden die Fragen der Unternehmensnachfolge wieder neu aufgeworfen.

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