Die Duldungspflichten im rechtfertigenden Notstand
Nikolai Iwangoff
Seit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches und der Neuformulierung der Gesetzesnorm zum rechtfertigenden Notstand (Art. 17 StGB) ist der Eingriff in die Rechte eines Rechtssubjektes allein aufgrund dessen zu erdulden, dass ein anderes Rechtssubjekt ein überwiegendes Interesse an einem solchen Eingriff hat. Die vorliegende Arbeit widmet sich der daraus folgenden Duldungspflicht und den sich ergebenden Auslegungsfragen: Geht die neue Norm soweit, dass sie beispielsweise den Abschuss entführter Verkehrsflugzeuge oder den Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt? Und wo liegen allenfalls vom Gesetz nicht angesprochene Grenzen? Die Untersuchung beginnt im ersten Teil mit einer grundsätzlichen Analyse der Ausgangslage, widmet sich sodann der Geschichte des Notstands und seiner Stellung im System der Rechtfertigungsgründe. Der zweite Teil der Arbeit stellt die Voraussetzungen von Art. 17 StGB dar. Er behandelt die Frage, womit und in welchem Umfang die Duldungspflicht zur Abwendung einer Gefahr für ein fremdes Rechtsgut begründet werden kann. Dabei werden auch die Unterschiede untersucht, die sich daraus ergeben, dass der Duldungspflichtige selbst ein für die Gefahr Zuständiger oder ein Unbeteiligter ist. Im dritten Teil folgt die Abgrenzung zu anderen Rechtfertigungsgründen. Und im vierten Teil schliesst die Arbeit mit einer Zusammenfassung der theoretischen und praktischen Ergebnisse.