Der Richtervorbehalt
Ein sinnvolles Element des Grundrechtsschutzes?
Claudia E Talaska
Durch den Richtervorbehalt soll sichergestellt werden, dass die ope- rativen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden der rich- terlichen Kontrolle unterliegen. Aus praktischer Sicht ist jedoch offen- kundig, dass die Rechtswirklichkeit diesem normativen Anspruch längst nicht gerecht wird. Die Verfasserin untersucht – ausgehend vom Grund- satzurteil des BVerfG vom 20.02.2001 – die zu dieser Thematik disku- tierten Lösungsvorschläge. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass letztlich nur ein striktes Beweisverwertungsverbot gewährleistet, dass sich die Praxis auf den hohen rechtsstaatlichen Stellenwert des Richtervorbehalts