Baugesetzbuch 137. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. Februar 2020
Zur Ergänzungslieferung
– Die 137. Ergänzungslieferung mit Rechtsstand 1. Februar 2020 enthält Aktualisierungen von Vorschriften des BauGB und der BauNVO.
Zielgruppe
Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richter, Rechtsanwälte, Notare.