Zivilgesetzbuch I

Zivilgesetzbuch I von Aebi-Müller,  Regina, Affolter,  Kurt, Althaus,  Stefanie, Beretta,  Piera, Biderbost,  Yvo, Brägger,  Rafael, Breitschmid,  Peter, Bühler,  Roland, Cottier,  Michelle, Droese,  Lorenz, Eggel,  Martin, Eichenberger,  Thomas, Etzensberger,  Mario, Fankhauser,  Roland, Fountoulakis,  Christiana, Geiser,  Thomas, Gloor,  Urs, Graf-Gaiser,  Cora, Grüninger,  Harold, Guggenbühl,  Markus, Hausheer,  Heinz, Honsell,  Heinrich, Huber,  Michael, Huwiler,  Bruno, Isenring,  Bernhard, Jungo,  Alexandra, Kessler,  Martin A, Köbrich,  Tim, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Lardelli,  Flavio, Lehmann,  Peter, Lehmann,  Urs, Lienhard,  Bettina, Maier,  Philipp, Maranta,  Luca, Meili,  Andreas, Meng,  Kaspar, Montini,  Michel, Reitze,  Christophe Peter, Reusser,  Ruth E., Rösch,  Daniel, Scherrer,  Urs, Schwaibold,  Matthias, Schwenzer,  Ingeborg, Spycher,  Annette, Staehelin,  Daniel, Studer,  Benno, Vetter,  Meinrad, Vogel,  Urs, Wey,  Rainer, Wildhaber,  Isabelle, Wyss,  Sabine
Setzt immer Massstäbe Perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, urteilsbildend: Der Basler Kommentar. Der Band «ZGB I» erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1–10), die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89c), die Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht (Art. 90–251), zur Verwandtschaft inkl. das gesamte Kindes- und Kindesschutzrecht (Art. 252–359) sowie das komplette Erwachsenenschutzrecht (Art. 360–456). Insbesondere das Familienrecht ist eines der für die Praxis zentralen Rechtsgebiete. Nach wie vor betreffen die meisten Gerichtsentscheidungen diese Materie. Entsprechend dynamisch ist nicht nur die Gesetzgebung in diesem Bereich, sondern auch die Rechtsprechung. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre sowie die in den letzten Jahren eingeführten oder demnächst in Kraft tretenden Änderungen. Dazu gehören zum Beispiel die Ehe für alle, die neuen Art. 30b, 84b, 255a und die Neufassung von Art. 100 und 120. Die Autorenschaft besteht aus ausgewiesenen Spezialistinnen und Spezialisten aus Lehre und Praxis. Sie bürgt für die Qualität des Werkes und bringt alle praxisrelevanten Fragen «auf den Punkt». - Umfassende Berücksichtigung sämtlicher Neuerungen des Familien-, Personen- und Kindes- und Erwachsenenschutzrechts - Ausgewogene Mischung aus Praxisnähe und wissenschaftlicher Gründlichkeit - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre
Aktualisiert: 2022-09-29
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Zivilgesetzbuch I

Zivilgesetzbuch I von Aebi-Müller,  Regina, Affolter,  Kurt, Althaus,  Stefanie, Beretta,  Piera, Biderbost,  Yvo, Bigler-Eggenberger,  Margrith, Brägger,  Rafael, Breitschmid,  Peter, Bühler,  Roland, Cottier,  Michelle, Droese,  Lorenz, Eichenberger,  Thomas, Etzensberger,  Mario, Fankhauser,  Roland, Forni,  Rolando, Fountoulakis,  Christiana, Geiser,  Thomas, Girsberger,  Daniel, Gloor,  Urs, Graf-Gaiser,  Cora, Grüninger,  Harold, Guggenbühl,  Markus, Guler,  Albert, Häfeli,  Christoph, Hänseler,  Peter, Hasenböhler,  Franz, Hausheer,  Heinz, Heini (†),  Anton, Heussler,  Willi, Honsell,  Heinrich, Huber,  Michael, Huguenin (†),  Claire, Huwiler,  Bruno, Isenring,  Bernhard, Jungo,  Alexandra, Kamp,  Annasofia, Kessler,  Martin A, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Langenegger,  Ernst, Lardelli,  Flavio, Lehmann,  Urs, Leuba Orler,  Audrey, Leuenberger,  Christoph, Lienhard,  Bettina, Lüchinger,  Adolf, Maranta,  Luca, Meili,  Andreas, Montini,  Michel, Nägeli,  Caterina, Opel,  Andrea, Piatti,  Giorgio, Reitze,  Christophe Peter, Reusser,  Ruth E., Rösch,  Daniel, Scherrer,  Urs, Schmid-Hüppi,  Hans, Schwaibold,  Matthias, Schwander,  Ivo, Schwenzer,  Ingeborg, Spycher,  Annette, Staehelin,  Daniel, Stavro-Köbrich,  Tim Oliver, Steck,  Daniel, Studer,  Benno, Vetter,  Meinrad, Vogel,  Urs, Walser,  Hermann, Wey,  Rainer, Wildhaber,  Isabelle, Wyss,  Sabine
Der Basler Kommentar «ZGB I» erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1-10) und die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11-89bis) sowie die Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht (Art. 90-251), zur Verwandtschaft inkl. das gesamte Kindes- und Kindesschutzrecht (Art. 252-359) sowie das komplette Erwachsenenschutzrecht (Art. 360-456). Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Revisionen der letzten Jahre sowie die demnächst in Kraft tretenden Änderungen. Dazu gehören namentlich: Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Das neue Kindesunterhaltsrecht. Die alternierende Obhut. Die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Das neue Adoptionsrecht. Die neuen Meldepflichten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Zudem sind die zahlreiche Rechtsprechung und Literatur in den übrigen Rechtsgebieten auf den letzten Stand gebracht worden. • Das einzige Werk, das sämtliche Neuerungen des Familien-, Personen- und Kindes- und Erwachsenenschutzrechts umfassend berücksichtigt • Auch die Neuauflage folgt dem Motto „So ausführlich wie nötig, so kompakt wie möglich“ • Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre, mit einzelnen Neuzugängen im Autorenteam
Aktualisiert: 2022-08-10
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Die elterliche Sorge/der Kindesschutz, Art. 296-317 ZGB Das Kindesvermögen, Art. 318-327 ZGB Minderjährige unter Vormundschaft, Art. 327a-327c ZGB

Die elterliche Sorge/der Kindesschutz, Art. 296-317 ZGB Das Kindesvermögen, Art. 318-327 ZGB Minderjährige unter Vormundschaft, Art. 327a-327c ZGB von Affolter,  Kurt, Vogel,  Urs
Elterliche Sorge, Kindesschutz und Kindesvermögen (Art. 296-327c ZGB) Die Kommentierung der Verwandtschaft als zweite Abteilung des Familienrechts des Schweizerischen Zivilgesetzbuches lag bisher in den von Cyril Hegnauer bearbeiteten Teilbänden 1 und 2 (Entstehung des Kindesverhältnisses bis und mit Unterhaltspflicht der Eltern) vor. Der vorliegende 3. Teilband setzt diese Reihe fort und berücksichtigt nach der Revision und kompletten Umgestaltung des Kindesrechts, das am 1.1.1978 in Kraft getreten war, alle seitherigen Gesetzesnovellen und die bundesgerichtliche Rechtsprechung bis Sommer 2016. Zentrale Themen bilden neben Inhalt, Umfang und Bedeutung der elterlichen Befugnisse und Verpflichtungen von der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes insbesondere auch die Möglichkeiten und Grenzen gemeinsamer elterlicher Sorge sowie deren Spannungsfeld zur eigenen Handlungsfähigkeit des Kindes. Behördliches Einschreiten und der Einbezug des Kindes in das Verfahren werden im Kontext verfassungsmässiger Garantien und internationaler Rechtsstandards erörtert und für die Praxis erschlossen. Die beiden Autoren vermitteln aufgrund ihres fundierten Wissens als Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Publizisten, Berater zahlreicher Behörden und Fachdienste sowie aufgrund eigener breiter Praxiserfahrung einen spannenden Einblick in die schwer erschliessbare Disziplin des innerfamiliären, sozialisationsbezogenen und behördlichen Kindesschutzes, dessen Gelingen nicht nur von einer guten Gesetzgebung und Rechtspraxis abhängt, sondern auch durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen entscheidend beeinflusst wird.
Aktualisiert: 2021-06-28
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Praxisanleitung. Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern)

Praxisanleitung. Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern) von Affolter,  Kurt, Biderbost,  Yvo, Häfeli,  Christoph, Langenegger,  Ernst, Meier,  Philippe, Rösch,  Daniel, Vogel,  Urs, Wider,  Diana, Zingaro,  Marco
Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt per 1. Januar 2013 in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen. Das Werk ist als praxisorientiertes Nachschlage- und Arbeitsbuch konzipiert und erscheint auf Deutsch und Französisch. Auf rund 400 Seiten werden in 14 Kapiteln die gesetzlichen Grundlagen dargestellt und erläutert. Ausgangspunkt bilden in erster Linie die Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und - davon abgeleitet - in zweiter Linie auch die Aufgaben der Mandatsträger/innen. Neben den Grundlagentexten enthält das Werk rund 70 Muster von Verfügungen oder Checklisten, die auf formaler und inhaltlicher Ebene Hinweise für eine sachgerechte Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen enthalten. Die Muster werden zusätzlich auf einer CD-ROM zur Verfügung gestellt und können - an den konkreten Fall angepasst und mit der nötigen Begründung versehen - im Praxisalltag direkt verwendet werden. Im Anhang befinden sich der Gesetzestext sowie eine Konkordanztabelle mit einer Gegenüberstellung der Gesetzesartikel im alten und neuen Recht. Das Werk richtet sich an Mitglieder und Mitarbeiter/innen der KESB resp. deren unterstützenden Dienste (Abklärungsdienst, Rechtsdienst, Revisorat), Mitarbeiter/innen von Aufsichtsbehörden und Rechtsmittelinstanzen sowie Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände, aber auch an weitere interessierte Fachpersonen wie z.B. Mitarbeiter/innen von Sozialdiensten, spezialisierten Abklärungsstellen, Psychiatrischen Kliniken, Ärzte und Ärztinnen, Heimleiter/innen etc.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Das Schweizerische Sozialhilferecht

Das Schweizerische Sozialhilferecht von Anderer,  Karin, Breitschmid,  Cornelia, Häfeli,  Christoph, Hänzi,  Claudia, Mösch,  Peter, Rüegg,  Christoph, Vogel,  Urs, Voll,  Peter
Mit Ausnahme von einigen Monografien zu Spezialthemen des Sozialhilferechts existiert zurzeit keine aktuelle Darstellung des schweizerischen Sozialhilferechts. Dieses ist gekennzeichnet durch minimale bundesrechtliche Regelungen und eine Vielfalt von kantonalen Gesetzgebungen. Entsprechend vielfältig ist auch die letztinstanzliche kantonale Rechtsprechung dazu. Das vorliegende Werk schliesst diese Lücke. Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes präsentieren der Praxis und den Rechtsmittelinstanzen Beiträge zu allen relevanten Themen des schweizerischen Sozialhilferechts sowie eine aktuelle Übersicht zum Stand des schweizerischen Sozialhilferechts und zur Rechtsprechung der letzten Jahre.
Aktualisiert: 2020-01-29
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