Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden.
Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen.
Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Das »Universelle Völkerrecht« gilt noch heute als maßgebliches Einführungs- und Standardwerk für Juristen und Politikwissenschaftler. In der 3., völlig neu bearbeiteten Auflage aus dem Jahr 1984 hatten die Autoren u.a. eine neue, systematisch strukturierte Gliederung vorgenommen. Das kontinuierliche Interesse am »Universellen Völkerrecht« hat den Verlag dazu bewogen, nun einen unveränderten Nachdruck dieser Auflage herauszugeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden.
Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen.
Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
Das »Universelle Völkerrecht« gilt noch heute als maßgebliches Einführungs- und Standardwerk für Juristen und Politikwissenschaftler. In der 3., völlig neu bearbeiteten Auflage aus dem Jahr 1984 hatten die Autoren u.a. eine neue, systematisch strukturierte Gliederung vorgenommen. Das kontinuierliche Interesse am »Universellen Völkerrecht« hat den Verlag dazu bewogen, nun einen unveränderten Nachdruck dieser Auflage herauszugeben.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden.
Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen.
Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Das »Universelle Völkerrecht« gilt noch heute als maßgebliches Einführungs- und Standardwerk für Juristen und Politikwissenschaftler. In der 3., völlig neu bearbeiteten Auflage aus dem Jahr 1984 hatten die Autoren u.a. eine neue, systematisch strukturierte Gliederung vorgenommen. Das kontinuierliche Interesse am »Universellen Völkerrecht« hat den Verlag dazu bewogen, nun einen unveränderten Nachdruck dieser Auflage herauszugeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Das »Universelle Völkerrecht« gilt noch heute als maßgebliches Einführungs- und Standardwerk für Juristen und Politikwissenschaftler. In der 3., völlig neu bearbeiteten Auflage aus dem Jahr 1984 hatten die Autoren u.a. eine neue, systematisch strukturierte Gliederung vorgenommen. Das kontinuierliche Interesse am »Universellen Völkerrecht« hat den Verlag dazu bewogen, nun einen unveränderten Nachdruck dieser Auflage herauszugeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Aktualisiert: 2022-10-15
> findR *
Mit der vorliegenden Festschrift gratulieren die Autorinnen und Autoren dem deutschen Völker- und Staatsrechtler Ulrich Fastenrath zur Vollendung seines 70. Lebensjahres. Die Beiträge seiner akademischen Weggefährten und Schüler behandeln ein Themenspektrum, das so vielfältig ist wie die Interessengebiete des Jubilars: Sie kreisen um Fragen des Völkerrechts, der Menschenrechte, des Europarechts, des Verfassungsrechts und der Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zwei persönlich gehaltene Beiträge über das Wirken des langjährigen Inhabers des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät der TU Dresden und ein Erfahrungsbericht zur interdisziplinären Lehre im Dresdner Studiengang „Internationale Beziehungen“ runden den Inhalt der Festschrift ab.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Benjamin Behschnitt .,
Michael Bothe,
Ulrich Büdenbender,
Rudof Geiger,
Thomas Groh,
Daniel-Erasmus Khan,
Franziska Knur,
Constantin Köster,
Cornelia Manger-Nestler,
Sylvia Maus,
Reinhard Müller,
Georg Nolte,
Andreas L. Paulus,
Ingolf Pernice,
Thilo Rensmann,
Stefan Robel,
Tina Roeder,
Sabine Freifrau von Freifrau von Schorlemer,
Bruno Simma,
Dominik Steiger,
Christian Tomuschat,
Christoph Vedder
> findR *
Aktualisiert: 2023-03-06
> findR *
Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden.
Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen.
Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die vorliegende Studie hat die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich zur Restitution und Entschädigung von verfolgungsbedingt entzogenem Vermögen zum Gegenstand. Der dabei angelegte Maßstab ist rein völkerrechtlicher Natur. In einem ersten Schritt wird die völkerrechtliche Rechtslage Österreichs zwischen 1938 und 1945 untersucht und die aus ihr folgenden völkerrechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit. Darauf folgend wird der genaue Inhalt der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, ermittelt. In einem dritten Schritt werden die von der Republik Österreich getroffenen Maßnahmen analysiert und festgestellt, ob und inwieweit diese völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt worden sind.
Die Frage, ob ein angemessener Ausgleich zu Gunsten der Opfer des Nationalsozialismus erfolgt ist, betrifft nicht nur die Staaten, die unmittelbar völkerrechtliche Verantwortung für die Verfolgungsmaßnahmen tragen, sondern auch diejenigen Staaten, die selbst im Verlaufe des Krieges zu Opfern nationalsozialistischer Aggressionspolitik wurden. Sie betrifft die Siegerstaaten des Zweiten Weltkrieges ebenso wie neutrale Staaten. Die Diskussion um den Ausgleich von Verfolgungsschäden aller Art, betrifft die rechtspolitische Angemessenheit innerstaatlicher Maßnahmen ebenso wie die Frage, ob die betroffenen Staaten völkerrechtlich zu einem Ausgleich verpflichtet waren, und ggf. ob sie diesen Verpflichtungen gerecht geworden sind.
Österreich stellt in der Gruppe betroffener Staaten einen historischen und völkerrechtlichen Sonderfall dar. Während Österreich zum einen Opfer einer militärischen Besetzung durch das Deutsche Reich im Zuge des "Anschlusses" war, blieb es zum anderen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges über 10 Jahre hindurch von den Alliierten bis zum Abschluss des Staatsvertrages besetzt, und hatte im Staatsvertrag Verpflichtungen zur Restitution und Entschädigung von verfolgungsbedingt entzogenem Vermögen übernommen.
Aktualisiert: 2022-07-01
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Das »Universelle Völkerrecht« gilt noch heute als maßgebliches Einführungs- und Standardwerk für Juristen und Politikwissenschaftler. In der 3., völlig neu bearbeiteten Auflage aus dem Jahr 1984 hatten die Autoren u.a. eine neue, systematisch strukturierte Gliederung vorgenommen. Das kontinuierliche Interesse am »Universellen Völkerrecht« hat den Verlag dazu bewogen, nun einen unveränderten Nachdruck dieser Auflage herauszugeben.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Simma, Bruno
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonSimma, Bruno ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Simma, Bruno.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Simma, Bruno im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Simma, Bruno .
Simma, Bruno - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Simma, Bruno die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Simmank, Jakob
- Simmank, Lothar
- Simmank, Maike
- Simmat, Benoist
- Simmat, Jörg
- Simmat, Jörg
- Simmat, Martha
- Simmat, Petra
- Simmat, Udo
- Simmat, Ulrich
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Simma, Bruno und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.