Fortschritte der Finanzkontrolle in Theorie und Praxis.

Fortschritte der Finanzkontrolle in Theorie und Praxis. von Schulze-Fielitz,  Helmuth
"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung. Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen." Aus dem Geleitwort
Aktualisiert: 2023-05-25
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Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Staatsrechtslehre als Wissenschaft.

Staatsrechtslehre als Wissenschaft. von Schulze-Fielitz,  Helmuth
Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder. Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Fortschritte der Finanzkontrolle in Theorie und Praxis.

Fortschritte der Finanzkontrolle in Theorie und Praxis. von Schulze-Fielitz,  Helmuth
"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung. Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen." Aus dem Geleitwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Staatsrechtslehre als Wissenschaft.

Staatsrechtslehre als Wissenschaft. von Schulze-Fielitz,  Helmuth
Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder. Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Streitsache Staat

Streitsache Staat von Cancik,  Pascale, Kley,  Andreas, Schulze-Fielitz,  Helmuth, Waldhoff,  Christian, Wiederin,  Ewald
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer feiert 2022 das einhundertjährige Jubiläum ihrer Gründung. Aus diesem Anlass will der vorliegende Band eine kritische Geschichte der Vereinigung in Innen- und Außensicht bieten. Ein erster Teil lässt die Perioden ihrer Existenz Revue passieren. Der zweite Teil widmet sich den auf den Tagungen behandelten Themen, ausgehend von Staat und Verfassung bis hin zur Verwaltungsrechtsvergleichung. Im dritten Teil werden neuralgische Punkte und Konfliktzonen aufgearbeitet: Wie gingen die Mitglieder mit ihrer NS-Vergangenheit um? Welche Auswirkungen hatten die Umbrüche, die mit "1968" verbunden werden? Gab es Kontakt zu benachbarten Disziplinen und wie sah er aus? Wie wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Vereinigung sichtbar? Die "Außensichten" im vierten Teil beleuchten die Vereinigung aus der Perspektive des Auslands und der anderen Rechtsfächer.
Aktualisiert: 2022-10-12
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