Die sog. Finanz- oder Bankenkrise, die weltweit zu einer Kapitalvernichtung von Billionen Dollar und in Deutschland zum Beinahe-Zusammenbruch des gesamten Bankensystems geführt hat, war keine unvermeidbare Naturkatastrophe, sondern Menschenwerk, nämlich das voraussehbare Ergebnis gigantischer Finanztransaktionen mit auf minderwertige amerikanische Hypotheken ausgegebenen Wertpapieren. Obwohl ein durch die Rettungsaktion von Regierung und Parlament dem deutschen Steuerzahler überbürdeter Schaden in astronomischer Höhe (jedenfalls von dreistelligen Milliardenbeträgen) verursacht worden ist, obwohl die Bankmanager (die bis zum Zusammenbruch des Systems hohe Erfolgsprämien vergütet erhielten) durch ausgeklügelte Konstruktionen die Bankenaufsicht umgangen hatten und obwohl die in die Spekulationen tief verwickelten Landesbanken dabei außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben gehandelt haben, ist die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit (vor allem nach dem Straftatbestand der Untreue, § 266 StGB) bis heute nur selten gestellt und kaum näher untersucht worden. Diesem schwer begreiflichen Übelstand abzuhelfen und den Startschuss für eine breite und ergiebige Diskussion der Frage zu geben, ob die bisher größte je erlebte Finanzkatastrophe auf einem Systemversagen oder womöglich auf einer Form global organisierter Kriminalität beruht, ist das Ziel dieses Buches, das aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die moderne Volkswirtschaft ist durch das Auseinanderfallen von Eigentumszuständigkeit (der Gesellschafter) und Verwaltungsmacht (Vorstand und Aufsichtsrat) gekennzeichnet. Die für vormoderne Gesellschaften typische Verhaltenssteuerung durch Moral ist in ihr weithin geschwunden. Deshalb ist die Untreue, d.h. die Schädigung anvertrauten Vermögens durch den Verwalter, zur Wirtschaftsstraftat schlechthin avanciert, was zwar wegen eines mutmaßlich riesigen Dunkelfeldes nicht in der Kriminalstatistik, aber an einer Kette spektakulärer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes abzulesen ist. In der vorliegenden Schrift werden die kriminalpolitischen und strafrechtsdogmatischen Brennpunkte der von Gesellschaftsorganen begangenen Untreue analysiert und an dem gegenwärtig mit Recht im Zentrum der Aufmerksamkeit stehenden Mannesmann-Verfahren exemplifiziert.°°Der Autor, Professor Dr. Bernd Schünemann, ist Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat die Untreuevorschrift im (führenden) Leipziger Kommentar zum StGB kommentiert und seit 25 Jahren zahlreiche Untersuchungen über "Unternehmenskriminalität und Strafrecht" vorgelegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Strafrecht trennt den Bürger vom Verbrecher, den freien Menschen von der wie in einem Käfig gehaltenen Kreatur. Weil seine Eingriffe ins (früher biologische, heute soziale) Mark der menschlichen Existenz treffen, besitzt die Zähmung staatlicher Machtausübung durch rechtsstaatliche Standards und Prinzipien nirgendwo eine so elementare Bedeutung wie hier. Der dramatische Vorgang der sich über ein Jahrzehnt immer mehr beschleunigenden Europäisierung des Strafrechts bildet in seiner Bedrohlichkeit nicht nur für den unverfügbaren Kern der Demokratie, sondern vor allem auch des Rechtsstaats den Gegenstand der in diesem Buch versammelten 25 kritischen Beiträge. Denn die De-Demokratisierung Europas ist schlimm genug, aber für den einzelnen Bürger noch viel bedrohlicher ist die Durchlöcherung des Schutzschildes seiner Freiheit namens Rechtsstaat, die er ganz persönlich und quasi jeden Tag spüren kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-09
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Die moderne Volkswirtschaft ist durch das Auseinanderfallen von Eigentumszuständigkeit (der Gesellschafter) und Verwaltungsmacht (Vorstand und Aufsichtsrat) gekennzeichnet. Die für vormoderne Gesellschaften typische Verhaltenssteuerung durch Moral ist in ihr weithin geschwunden. Deshalb ist die Untreue, d.h. die Schädigung anvertrauten Vermögens durch den Verwalter, zur Wirtschaftsstraftat schlechthin avanciert, was zwar wegen eines mutmaßlich riesigen Dunkelfeldes nicht in der Kriminalstatistik, aber an einer Kette spektakulärer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes abzulesen ist. In der vorliegenden Schrift werden die kriminalpolitischen und strafrechtsdogmatischen Brennpunkte der von Gesellschaftsorganen begangenen Untreue analysiert und an dem gegenwärtig mit Recht im Zentrum der Aufmerksamkeit stehenden Mannesmann-Verfahren exemplifiziert.°°Der Autor, Professor Dr. Bernd Schünemann, ist Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat die Untreuevorschrift im (führenden) Leipziger Kommentar zum StGB kommentiert und seit 25 Jahren zahlreiche Untersuchungen über "Unternehmenskriminalität und Strafrecht" vorgelegt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Strafrecht trennt den Bürger vom Verbrecher, den freien Menschen von der wie in einem Käfig gehaltenen Kreatur. Weil seine Eingriffe ins (früher biologische, heute soziale) Mark der menschlichen Existenz treffen, besitzt die Zähmung staatlicher Machtausübung durch rechtsstaatliche Standards und Prinzipien nirgendwo eine so elementare Bedeutung wie hier. Der dramatische Vorgang der sich über ein Jahrzehnt immer mehr beschleunigenden Europäisierung des Strafrechts bildet in seiner Bedrohlichkeit nicht nur für den unverfügbaren Kern der Demokratie, sondern vor allem auch des Rechtsstaats den Gegenstand der in diesem Buch versammelten 25 kritischen Beiträge. Denn die De-Demokratisierung Europas ist schlimm genug, aber für den einzelnen Bürger noch viel bedrohlicher ist die Durchlöcherung des Schutzschildes seiner Freiheit namens Rechtsstaat, die er ganz persönlich und quasi jeden Tag spüren kann.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die sog. Finanz- oder Bankenkrise, die weltweit zu einer Kapitalvernichtung von Billionen Dollar und in Deutschland zum Beinahe-Zusammenbruch des gesamten Bankensystems geführt hat, war keine unvermeidbare Naturkatastrophe, sondern Menschenwerk, nämlich das voraussehbare Ergebnis gigantischer Finanztransaktionen mit auf minderwertige amerikanische Hypotheken ausgegebenen Wertpapieren. Obwohl ein durch die Rettungsaktion von Regierung und Parlament dem deutschen Steuerzahler überbürdeter Schaden in astronomischer Höhe (jedenfalls von dreistelligen Milliardenbeträgen) verursacht worden ist, obwohl die Bankmanager (die bis zum Zusammenbruch des Systems hohe Erfolgsprämien vergütet erhielten) durch ausgeklügelte Konstruktionen die Bankenaufsicht umgangen hatten und obwohl die in die Spekulationen tief verwickelten Landesbanken dabei außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben gehandelt haben, ist die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit (vor allem nach dem Straftatbestand der Untreue, § 266 StGB) bis heute nur selten gestellt und kaum näher untersucht worden. Diesem schwer begreiflichen Übelstand abzuhelfen und den Startschuss für eine breite und ergiebige Diskussion der Frage zu geben, ob die bisher größte je erlebte Finanzkatastrophe auf einem Systemversagen oder womöglich auf einer Form global organisierter Kriminalität beruht, ist das Ziel dieses Buches, das aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist.
Aktualisiert: 2023-06-07
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An die Stelle einer auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit gestützten und in diesem Sinne die materielle Gerechtigkeit des Strafgesetzes verwirklichenden Urteilsfindung ist in Deutschland zunächst in aller Heimlichkeit eine Aushandlung des Verfahrensergebnisses in Strafverfahren getreten. Der Autor der vorliegenden Streitschrift, Professor Dr. Bernd Schünemann, Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, hat bereits Ende der 70er Jahre durch eine Repräsentativ-Umfrage und in seinem Gutachten für den 58. Deutschen Juristentag 1990 sowie späteren Abhandlungen die Notwendigkeit einer Gesamtreform des deutschen Strafverfahrens angemahnt, durch die (allenfalls) die Praxis der Urteilsabsprachen in einem Rechtsstaat akzeptabel gemacht werden könnte. Der Siegeszug des rein pragmatischen Denkens, der soeben in einer Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofes seinen Abschluß gefunden hat, markiert die Preisgabe aller rechtsstaatlichen Errungenschaften des im 19. Jahrhunderts entwickelten deutschen Strafverfahrens und führt zu einem verfahrensökonomischen Modell, das durch das Fehlen jeglicher gesetzlicher Kautelen und durch die Teilnahme des erkennenden Gerichts an der Aushandlung des Urteilsergebnisses sowohl in der Perspektive des amerikanischen plea bargaining als auch im Vergleich mit den Regelungsbemühungen anderer Rechtsordnungen in Europa und der Dritten Welt zu einem für die deutsche Rechtskultur vernichtenden Urteil zwingt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-29
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I-VI -- Vorwort -- Inhalt -- Einführung in das strafrechtliche Systemdenken -- Der Zweck staatlichen Strafrechts und die strafrechtlichen Zurechnungsformen -- Zur Kritik des kriminalpolitischen Strafrechtssystems von Roxin -- Objektive und Personale Zurechnung zum Unrecht. - Zugleich ein Beitrag zur aberratio ictus und objektiven Strafbarkeitsbedingung -- Individuelle Zurechnung, Verantwortlichkeit, Schuld -- Die Funktion des Schuldprinzips im Präventionsstrafrecht -- Rückfall und Strafzumessung
Aktualisiert: 2023-05-29
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STRAFGESETZBUCH LEIPZ KOMM 11A BD 1
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Einführung in das strafrechtliche Systemdenken / Schünemann, Bernd -- Der Zweck staatlichen Strafrechts und die strafrechtlichen Zurechnungsformen / Rudolphi, Hans-Joachim -- Zur Kritik des kriminalpolitischen Strafrechtssystems von Roxin / Amelung, Knut -- Objektive und Personale Zurechnung zum Unrecht. - Zugleich ein Beitrag zur aberratio ictus und objektiven Strafbarkeitsbedingung / Wolter, Jürgen -- Individuelle Zurechnung, Verantwortlichkeit, Schuld / Achenbach, Hans -- Die Funktion des Schuldprinzips im Präventionsstrafrecht / Schünemann, Bernd -- Rückfall und Strafzumessung / Haffke, Bernhard
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ob und inwieweit die Rechtsfindung durch den Richter in einer rechtsstaatlich-gewaltenteilenden Demokratie in rationaler, d.h. intersubjektive Richtigkeit beanspruchender Form oder nur als Camouflage von Machtausübung möglich ist, wird im 1. Teil auf sprachanalytischer Grundlage durch eine Unterscheidung unterschiedlicher Stufen der Gesetzesbindung expliziert und im 2. Teil an Hand der Leistungen der Strafrechtsdogmatik weiter ausgeführt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Diese Festschrift ist dem unbestrittenen Haupt der deutschen Strafrechtswissenschaft gewidmet, der in Deutschland wie in zahlreichen anderen Rechtskulturen mit großer Ausstrahlungskraft gewirkt hat.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Verzeichnis der Bearbeiter der 11. Auflage -- Inhaltsübersicht -- ZWEIUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Betrug und Untreue -- § 264 Subventionsbetrug -- § 264a Kapitalanlagebetrug -- § 265 Versicherungsbetrug -- § 265a Erschleichen von Leistungen -- § 265b Kreditbetrug -- Nachtrag § 264 Subventionsbetrug -- Nachtrag § 265 Versicherungsmißbrauch -- Nachtrag § 265a Erschleichen von Leistungen -- § 266 Untreue -- § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt -- § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten -- DREIUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Urkundenfälschung. §§ 267 - 282 -- VIERUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Konkursstraftaten -- Vor § 283 -- §§ 283 - 283d -- FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. §§ Vor 284 – 287 -- FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. §§ 288 – 297 -- SECHSUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten gegen den Wettbewerb. §§ 298 - 302
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der "Leipziger Kommentar" bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ob und inwieweit die Rechtsfindung durch den Richter in einer rechtsstaatlich-gewaltenteilenden Demokratie in rationaler, d.h. intersubjektive Richtigkeit beanspruchender Form oder nur als Camouflage von Machtausübung möglich ist, wird im 1. Teil auf sprachanalytischer Grundlage durch eine Unterscheidung unterschiedlicher Stufen der Gesetzesbindung expliziert und im 2. Teil an Hand der Leistungen der Strafrechtsdogmatik weiter ausgeführt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- I. -- II. -- III. -- IV. -- V. -- VI. -- VII. -- VIII. -- IX.
Aktualisiert: 2023-05-29
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