Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band bildet den Abschluss eines umfangreichen Forschungsprojekts zur "Zivilrechtskultur der DDR". Drei vorbereitende Bände zeigen die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR auf. Zudem enthalten sie bereits erste Ergebnisse aus neuen methodischen Annäherungen an das Thema, so unter anderem einen Blick auf das Selbstverständnis der Juristen durch Auswertung von Zeitzeugeninterviews. Kern des von der DFG geförderten Projekts war eine umfangreiche empirische Untersuchung, um die aus den Vorarbeiten gewonnenen Thesen überprüfen zu können. Zuvor mussten allerdings 10.000 Akten, größtenteils in erbarmungswürdigem Zustand auf dem Dachboden des Amtsgerichts Berlin-Mitte gelagert, gesichtet und die Daten erhoben werden. Durch die Auswertung dieses Materials ist das Bild einer Zivilrechtswirklichkeit in der DDR entstanden, die man auf anderem Wege kaum hätte rekonstruieren können. Zu Schlagwörtern verdichtet, spiegelt der Titel des Buches das Ergebnis der Untersuchung wider: War der frühe Zivilprozess der DDR von Inkassoverfahren geprägt, verloren diese nach und nach an Gewicht. Im Zusammenhang mit zahlreichen Ausgliederungen, z. B. des Wirtschaftsrechts, aus dem Zivilrecht blieben letztlich für das zivilgerichtliche Verfahren vorrangig privatrechtliche Konflikte unter Bürgern - Feierabendprozesse - übrig. In diesen Grenzen funktionierte der zivilrechtliche Alltag in der DDR "normal". Aber trifft das nicht letztlich auf das Zivilrecht jeder Diktatur zu, da politisch brisante Fragen von vornherein ausgeklammert werden?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten. Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug. So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist. Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anwalt – Kommentator – ‚Entdecker‘

Anwalt – Kommentator – ‚Entdecker‘ von Henne,  Thomas, Schroeder,  Rainer, Thiessen,  Jan
Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode – systematische Analyse statt bloßer Kompilation – gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum GmbH-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde. Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Anwalt – Kommentator – ‚Entdecker‘

Anwalt – Kommentator – ‚Entdecker‘ von Henne,  Thomas, Schroeder,  Rainer, Thiessen,  Jan
Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode – systematische Analyse statt bloßer Kompilation – gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum GmbH-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde. Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band bildet den Abschluss eines umfangreichen Forschungsprojekts zur "Zivilrechtskultur der DDR". Drei vorbereitende Bände zeigen die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR auf. Zudem enthalten sie bereits erste Ergebnisse aus neuen methodischen Annäherungen an das Thema, so unter anderem einen Blick auf das Selbstverständnis der Juristen durch Auswertung von Zeitzeugeninterviews. Kern des von der DFG geförderten Projekts war eine umfangreiche empirische Untersuchung, um die aus den Vorarbeiten gewonnenen Thesen überprüfen zu können. Zuvor mussten allerdings 10.000 Akten, größtenteils in erbarmungswürdigem Zustand auf dem Dachboden des Amtsgerichts Berlin-Mitte gelagert, gesichtet und die Daten erhoben werden. Durch die Auswertung dieses Materials ist das Bild einer Zivilrechtswirklichkeit in der DDR entstanden, die man auf anderem Wege kaum hätte rekonstruieren können. Zu Schlagwörtern verdichtet, spiegelt der Titel des Buches das Ergebnis der Untersuchung wider: War der frühe Zivilprozess der DDR von Inkassoverfahren geprägt, verloren diese nach und nach an Gewicht. Im Zusammenhang mit zahlreichen Ausgliederungen, z. B. des Wirtschaftsrechts, aus dem Zivilrecht blieben letztlich für das zivilgerichtliche Verfahren vorrangig privatrechtliche Konflikte unter Bürgern - Feierabendprozesse - übrig. In diesen Grenzen funktionierte der zivilrechtliche Alltag in der DDR "normal". Aber trifft das nicht letztlich auf das Zivilrecht jeder Diktatur zu, da politisch brisante Fragen von vornherein ausgeklammert werden?
Aktualisiert: 2023-05-20
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band bildet den Abschluss eines umfangreichen Forschungsprojekts zur "Zivilrechtskultur der DDR". Drei vorbereitende Bände zeigen die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR auf. Zudem enthalten sie bereits erste Ergebnisse aus neuen methodischen Annäherungen an das Thema, so unter anderem einen Blick auf das Selbstverständnis der Juristen durch Auswertung von Zeitzeugeninterviews. Kern des von der DFG geförderten Projekts war eine umfangreiche empirische Untersuchung, um die aus den Vorarbeiten gewonnenen Thesen überprüfen zu können. Zuvor mussten allerdings 10.000 Akten, größtenteils in erbarmungswürdigem Zustand auf dem Dachboden des Amtsgerichts Berlin-Mitte gelagert, gesichtet und die Daten erhoben werden. Durch die Auswertung dieses Materials ist das Bild einer Zivilrechtswirklichkeit in der DDR entstanden, die man auf anderem Wege kaum hätte rekonstruieren können. Zu Schlagwörtern verdichtet, spiegelt der Titel des Buches das Ergebnis der Untersuchung wider: War der frühe Zivilprozess der DDR von Inkassoverfahren geprägt, verloren diese nach und nach an Gewicht. Im Zusammenhang mit zahlreichen Ausgliederungen, z. B. des Wirtschaftsrechts, aus dem Zivilrecht blieben letztlich für das zivilgerichtliche Verfahren vorrangig privatrechtliche Konflikte unter Bürgern - Feierabendprozesse - übrig. In diesen Grenzen funktionierte der zivilrechtliche Alltag in der DDR "normal". Aber trifft das nicht letztlich auf das Zivilrecht jeder Diktatur zu, da politisch brisante Fragen von vornherein ausgeklammert werden?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten. Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug. So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist. Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die in Band 1 aufgeworfenen Fragen werden in dem vorliegenden Band weiterverfolgt, differenziert und durch neue Ansätze ergänzt. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR hat es einen erheblichen Wandel des Zivilrechts gegeben. Die Umgestaltung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung zur Durchsetzung einer Ideologie war bereits wenige Dekaden zuvor erfolgt. Interessant erscheint daher auch die Frage, ob es eine Kontinuität in den Entscheidungszeiträumen zwischen 1933 und 1945 einerseits sowie in der DDR vor 1958 andererseits gegeben hat. Neu und sehr wichtig wurden im DDR-Zivilrecht das Eingabenwesen im Mietrecht, das neben den Mietprozessen steht, und die Eingaben an volkseigene Betriebe, die nicht selten Gewährleistungsklagen ersetzten. Die Vollstreckung hingegen war die Achillesferse des DDR-Zivilprozesses. Hier wird eine gravierende Effektivitätsgrenze des DDR-Zivilprozesses aufgezeigt. Selten finden sich Hinweise aus den Akten, die auf eine direkte Beeinflussung der DDR-Justiz hindeuten. Einige Früchte der Aktenstudien werden vorgestellt, die - wie nicht anders zu erwarten - nicht selten die Strafrechtspflege betrafen. Es werden neue methodische Wege beschritten, um dem Rechtsverständnis nahe zu kommen: Die Autoren werten literarische Zeugnisse aus, die Zivilprozesse zum Gegenstand haben sowie 101 Interviews, deren Thema das Selbstverständnis von DDR-Richtern ist. Ein Artikel zeigt die Bedeutung statistischer Verfahren für eine vollständige Erfassung der Prozeßwirklichkeit auf - gleichwohl die Schwierigkeiten der empirischen Sozialforschung für dieses Projekt Bände füllen könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR". Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte? Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden. Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht von Boecken,  Winfried, Korioth,  Stefan, Schroeder,  Rainer, Storr,  Stefan
Das Lehrbuch enthält das Grundwissen zum allgemeinen Verwaltungsrecht für Studierende der Rechtswissenschaften, Anfänger und Fortgeschrittene, die sich auf das Erste Juristische Staatsexamen vorbereiten oder dieses Rechtsgebiet für das Zweite Juristische Staatsexamen wiederholen wollen, außerdem für Studierende von Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Unterrichtsgegenstand allgemeines Verwaltungsrecht. Nach einer Darstellung der Entwicklung und der Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts werden das Verwaltungsorganisationsrecht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts, das Verwaltungsverfahren und die Handlungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung vorgestellt und erklärt. Aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Verwaltungsrecht durch Europäisierung und Privatisierung sind einbezogen. Ferner wird auf das Recht des Widerspruchsverfahrens, die Grundzüge des Zustellungs- und Vollstreckungsrechts und des Entschädigungsrechts eingegangen. Der Stoff wird anhand von Gerichtsentscheidungen beispielhaft erläutert. Im Anhang finden sich wichtige Prüfungsschemata.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht von Boecken,  Winfried, Korioth,  Stefan, Schroeder,  Rainer, Storr,  Stefan
Das Lehrbuch enthält das Grundwissen zum allgemeinen Verwaltungsrecht für Studierende der Rechtswissenschaften, Anfänger und Fortgeschrittene, die sich auf das Erste Juristische Staatsexamen vorbereiten oder dieses Rechtsgebiet für das Zweite Juristische Staatsexamen wiederholen wollen, außerdem für Studierende von Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Unterrichtsgegenstand allgemeines Verwaltungsrecht. Nach einer Darstellung der Entwicklung und der Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts werden das Verwaltungsorganisationsrecht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts, das Verwaltungsverfahren und die Handlungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung vorgestellt und erklärt. Aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Verwaltungsrecht durch Europäisierung und Privatisierung sind einbezogen. Ferner wird auf das Recht des Widerspruchsverfahrens, die Grundzüge des Zustellungs- und Vollstreckungsrechts und des Entschädigungsrechts eingegangen. Der Stoff wird anhand von Gerichtsentscheidungen beispielhaft erläutert. Im Anhang finden sich wichtige Prüfungsschemata.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht von Boecken,  Winfried, Korioth,  Stefan, Schroeder,  Rainer, Storr,  Stefan
Das Lehrbuch enthält das Grundwissen zum allgemeinen Verwaltungsrecht für Studierende der Rechtswissenschaften, Anfänger und Fortgeschrittene, die sich auf das Erste Juristische Staatsexamen vorbereiten oder dieses Rechtsgebiet für das Zweite Juristische Staatsexamen wiederholen wollen, außerdem für Studierende von Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Unterrichtsgegenstand allgemeines Verwaltungsrecht. Nach einer Darstellung der Entwicklung und der Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts werden das Verwaltungsorganisationsrecht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts, das Verwaltungsverfahren und die Handlungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung vorgestellt und erklärt. Aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Verwaltungsrecht durch Europäisierung und Privatisierung sind einbezogen. Ferner wird auf das Recht des Widerspruchsverfahrens, die Grundzüge des Zustellungs- und Vollstreckungsrechts und des Entschädigungsrechts eingegangen. Der Stoff wird anhand von Gerichtsentscheidungen beispielhaft erläutert. Im Anhang finden sich wichtige Prüfungsschemata.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Skript Rechtsgeschichte

Skript Rechtsgeschichte von Schroeder,  Rainer, Thiessen,  Jan
Vorteile - Grundlagen- und Examenswissen kompakt - Modernes Layout - Zeittafel Zur Reihe Alpmann Skripten - Das komplette Examenswissen Zum Werk Rechtsgeschichte - um zu verstehen, warum unser heutiges Recht so ist. In unserem Skript vermitteln wir Ihnen die Wege des Rechts; von den Römern, über die Germanen bis hin zur Nachkriegszeit. Der Schwerpunkt liegt in der Neuzeit und neuesten Zeit. Nicht nur für den Erwerb des Grundlagenscheins, sondern auch zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist dieses Skript Ihr Wegweiser. Zielgruppe Studierende
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verwaltungsrechtsdogmatik im Wandel

Verwaltungsrechtsdogmatik im Wandel von Schroeder,  Rainer
Ist die Verwaltungsrechtswissenschaft in der Lage, gesellschaftliche Veränderungen ohne Verlust ihrer wissenschaftlichen Identität aufzunehmen? Rainer Schröder geht dieser Frage in drei Teilen nach: Zunächst widmet er sich der Entstehung und frühen Entwicklung der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht. Im zweiten Teil untersucht er den Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung unter dem Grundgesetz. Über Art. 28 Abs. 1 GG erweisen sich hier zunächst Eingriffs- und Leistungsverwaltung verklammert. Art. 1 Abs. 3 und 3 Abs. 1 GG führen zur Figur der Selbstbindung der Exekutive und relativieren so administrative Freiheitsräume in den Bereichen des unbestimmten Rechtsbegriffs und Ermessens. Eine Revision der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis wird von einem Risikoverwaltungsrecht begleitet. Das Recht der Planung löst Forderungen nach einem grundlegenden Methodenwandel aus, und die Phänomene der Europäisierung und Privatisierung leiten auch in der Verwaltungsrechtswissenschaft einen Rückzug des Staats ein. Vor diesem Hintergrund setzt der Autor im dritten Teil zu einer Neujustierung der Verwaltungsrechtswissenschaft an. In Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Debatte um die Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts überprüft er die verbleibende Relevanz der juristischen Methode der Verwaltungsrechtswissenschaft und erarbeitet abschließend Innovationen im Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht, dem Recht der Verwaltungsorganisation und der Handlungsformenlehre. Dogmatische Leitunterscheidungen wie Staat und Gesellschaft, Innen und Außen, Privatrecht und Öffentliches Recht, Eingriff und Leistung werden dabei intakt gehalten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Ökologische Zielsetzung des Mietrechts

Ökologische Zielsetzung des Mietrechts von Meyer,  Mira, Schroeder,  Rainer
Wohnen dem Mietrecht bereits ökologische Zielsetzungen inne oder aber werden diese, nicht zuletzt aufgrund ehrgeiziger nationaler und internationaler Klimaschutzziele, an das Mietrecht herangetragen? Dieser Frage geht die Verfasserin nach und identifiziert als ökonomisch-rechtliche Fehlsteuerung im Mietrecht insbesondere das Kosten-Nutzen-Dilemma, das dem Umweltschutzgedanken zuwiderläuft. Mietrechtliche Instrumente wie der ökologische Mietspiegel oder der mietereigene Anspruch auf optimale Wärmeversorgung durch das sogenannte Wärmecontracting werden in diesem Werk dargestellt bzw. entwickelt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Konfliktlösung bei der Fristenanpassung im Bauvertrag

Konfliktlösung bei der Fristenanpassung im Bauvertrag von Kähler,  Daniela, Schroeder,  Rainer
Die Zeitverzögerung beim Bauablauf ist ein allgegenwärtiges Problem mit gravierenden Folgen. Störungen des Bauablaufs und der Umgang der Bauvertragspartner mit diesen rufen zahlreiche Konflikte hervor. Die Verständigung der Vertragsparteien darüber, ob und in welchem Umfang dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung nach § 6 Nr. 2, Nr. 4 VOB/B zusteht, findet oft in einer äußerst gespannten Atmosphäre statt. Der Preiskampf am Bau erschwert zudem eine Einigung der Vertragsparteien, obwohl sie nach der Rechtsprechung des BGH zur Kooperation während der Durchführung des Bauvorhabens verpflichtet sind. Die vorliegende Arbeit ermittelt eine konkrete Vorgehensweise für die Anpassung der Ausführungsfrist, indem sie Kooperationspflichten der Vertragsparteien konkretisiert. Zudem werden die Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden, die frühzeitige Einbeziehung eines baubegleitenden Dritten zur Fremddokumentation sowie die Erweiterung der Behinderungsanzeige des § 6 Nr. 1 VOB/B im Sinne einer „Early Warning“ aus dem britischen NEC-Vertragswerk diskutiert. Im Ergebnis werden eine Neufassung der entsprechenden Regelungen von §§ 6, 18 VOB/B sowie konkrete Formulierungen von im Einzelnen auszuhandelnden, rechtlich verbindlichen Bauvertragsklauseln vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Projektantenproblematik im öffentlichen Beschaffungswesen

Die Projektantenproblematik im öffentlichen Beschaffungswesen von Körner,  Anne, Schroeder,  Rainer
Beschafft ein öffentlicher Auftraggeber Leistungen am Markt, so kann es insbesondere bei komplexen Vorhaben vorkommen, dass ihm detaillierte Kenntnisse, Fähigkeiten und/oder Erfahrungswerte fehlen. Zum Ausgleich wird häufig externer Sachverstand in Gestalt eines Projektanten hinzugezogen. Hat aber der Projektant das Beschaffungsvorhaben (mit)vorbereitet, so ist er regelmäßig auch an dessen Realisierung interessiert. Insoweit sind die Unbefangenheit des Auftraggebers sowie die Gleichheit der Verfahrensteilnehmer gefährdet, da die Vorbefassung dem Projektanten tendenziell ein überlegenes Wissen vermitteln bzw. die Einflussnahme auf den späteren Vergabewettbewerb ermöglichen kann. Zur Auflösung der widerstreitenden Interessen wurden die Projektantenregelungen sowie der Wettbewerbliche Dialog eingeführt. Ziel des Werkes ist es daher, zu untersuchen, inwiefern mittels der aktuellen Regelungen tatsächlich die bestehenden Probleme aufgelöst bzw. umgangen werden können.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Kasernenstuben in Neuruppin

Die Kasernenstuben in Neuruppin von Schaumann,  Alexander, Schroeder,  Rainer
Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr 1740 errichtet und gehören zu den ältesten erhalten gebliebenen Kasernenanlagen in Brandenburg-Preußen. Die denkmalgeschützten Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von König Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z.T. als ungetrennte Hofräume, z.T. als Miteigentumsanteile eingetragen – beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klärung der Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am Beispiel der Kasernenstuben schlägt sie allgemein eine landesgesetzliche Überleitung von echtem Stockwerkseigentum in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei bewertet sie kritisch die Praktikabilität einzelner Regelungen des WEG für kleinere Wohnanlagen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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