Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist.

Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist. von Schlette,  Volker
Gerichtliche Verfahren dauern immer länger. "Warten auf Gerechtigkeit" (Kloepfer) ist heute geradezu der Regelfall, wenn der Bürger den Klageweg, gleich welchen Gerichtszweiges, beschreitet. Dies ist nicht nur psychisch belastend, sondern kann auch vermögensrechtliche Einbußen zur Folge haben oder das betroffene Recht sogar gänzlich zunichte machen. Die Verfahrensdauer stellt aber auch einen Anreiz dar, es in aussichtslosen Fällen auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Die lange Dauer der Prozesse erweist sich so als "Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes" (Sendler). Worauf die zunehmende Verfahrensdauer beruht und welche Maßnahmen am besten dazu angetan sind, Verfahrensverkürzungen zu erreichen, ist Gegenstand einer ausgedehnten rechtspolitischen Debatte. Der Autor nähert sich in dem vorliegenden Werk der Problematik von der Basis des geltenden Rechts aus: Sein Ziel ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie de lege lata einer im konkreten Fall auftretenden Verfahrensverzögerung begegnet werden kann. Als erstes wird herausgearbeitet, daß der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist verfassungsrechtlich fundiert ist und daß zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Garantie auf Art. 6 Abs. 1 EMRK und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zurückzugreifen ist. Hierauf aufbauend wird dann i.e. dargelegt, wie der verfassungsrechtliche Anspruch in praxi durchgesetzt werden kann. Dabei wird der Blick schwerpunktmäßig auf den Verwaltungsprozeß gerichtet. Auf der Primärebene, d.h. wenn es im schwebenden Verfahren um die Abwehr drohender oder die Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen geht, ist die sog. Untätigkeitsbeschwerde zum Rechtsmittelgericht das Mittel der Wahl. Diese Form der Beschwerde ist zwar in den Prozeßordnungen nicht vorgesehen; ihre Statthaftigkeit folgt aber aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven, zeitnahen Rechtsschu
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
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HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement

HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.
Aktualisiert: 2023-05-24
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HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement

HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement von Adams,  Morten, Bachmann,  Edda, Banafsche,  Minou, Becker,  Joachim, Becker,  Peter, Becker,  Stefan, Belz,  Christian, Bieritz-Harder,  Renate, Blöcher,  Holger, Bohnert,  Cornelia, Borrmann,  Gero-Falk, Daumann,  Renate, Diel,  Udo, Engelhard,  Wolfgang, Falterbaum,  Johannes, Fattler,  Frank, Fichte,  Wolfgang, Frank,  Manuel, Fügemann,  Malte W., Geiger,  Barbara, Göhde,  Thomas, Götze,  Bernd, Greßmann,  Michael, Groth,  Andy, Grube,  Christian, Gutzler,  Stephan, Hannes,  Miriam, Hauck,  Karl, Häusler,  Bernd, Häusler,  Jutta, Hengelhaupt,  Dietrich, Hilke,  Andreas, Hochheim,  Danny, Huck,  Angelika, Jenner,  Joachim, Jork,  Sven-Helge, Just,  Katrin, Jüttner,  Andreas, Kamprad,  Peter, Karmanski,  Carsten, Keller,  Wolfgang, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Knecht,  Matthias, Knospe,  Armin, Köhler,  Karl Friedrich, Kolmetz,  Thomas, Kranig,  Andreas, Krauß,  Karen, Kühl,  Martin, Leopold,  Anders, Liebich,  Rainer, Littmann,  Jörg, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Masuch,  Peter, Merten,  Jan Oliver, Moll,  Bert J., Müller,  Imme Caroline, Nehls,  Jürgen, Neumann,  Judit, Neumann,  Volker, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Petzold,  Hans Arno, Piepenstock,  Karola, Radüge,  Astrid, Reimer,  Sonja, Riebel,  Jürgen, Ringkamp,  Reinhard, Rolfs,  Christian, Rombach,  Wolfgang, Römer,  Wolfgang, Ross,  Friso, Schlette,  Volker, Schneider,  Egbert, Scholz,  Bernhard, Schur,  Oliver, Sehnert,  Gerhard, Sichert,  Markus, Stähr,  Axel, Steege,  Reinhard, Steinbach,  Robert, Timm,  Sven, Timme,  Hinnerk, Titze,  Wolfgang, Udsching,  Peter, Valgolio,  Leandro, Voelzke,  Thomas, Vogelgesang,  Klaus, Wagner,  Axel
Brillant: Datenbank HAUCK/NOFTZ SGB. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen des SGB treffen Sie mit diesem Kommentarwerk: - Das gesamte SGB und das EU-Sozialrecht wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Die Werke HAUCK/NOFTZ SGB I-XII und EU-Sozialrecht, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehören zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren. Alle Inhalte stehen Ihnen online zur Verfügung: Unter SGBdigital.de finden Sie komfortabel Zugang zu den einzelnen Modulen!
Aktualisiert: 2023-05-24
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HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank

HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank von Adams,  Morten, Bachmann,  Edda, Banafsche,  Minou, Becker,  Joachim, Becker,  Peter, Becker,  Stefan, Belz,  Christian, Bieritz-Harder,  Renate, Blöcher,  Holger, Bohnert,  Cornelia, Borrmann,  Gero-Falk, Daumann,  Renate, Diel,  Udo, Engelhard,  Wolfgang, Falterbaum,  Johannes, Fattler,  Frank, Fichte,  Wolfgang, Frank,  Manuel, Fügemann,  Malte W., Geiger,  Barbara, Göhde,  Thomas, Götze,  Bernd, Greßmann,  Michael, Groth,  Andy, Grube,  Christian, Gutzler,  Stephan, Hannes,  Miriam, Hauck,  Karl, Häusler,  Bernd, Häusler,  Jutta, Hengelhaupt,  Dietrich, Hilke,  Andreas, Hochheim,  Danny, Huck,  Angelika, Jenner,  Joachim, Jork,  Sven-Helge, Just,  Katrin, Jüttner,  Andreas, Kamprad,  Peter, Karmanski,  Carsten, Keller,  Wolfgang, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Knecht,  Matthias, Knospe,  Armin, Köhler,  Karl Friedrich, Kolmetz,  Thomas, Kranig,  Andreas, Krauß,  Karen, Kühl,  Martin, Leopold,  Anders, Liebich,  Rainer, Littmann,  Jörg, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Masuch,  Peter, Merten,  Jan Oliver, Moll,  Bert J., Müller,  Imme Caroline, Nehls,  Jürgen, Neumann,  Judit, Neumann,  Volker, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Petzold,  Hans Arno, Piepenstock,  Karola, Radüge,  Astrid, Reimer,  Sonja, Riebel,  Jürgen, Ringkamp,  Reinhard, Rolfs,  Christian, Rombach,  Wolfgang, Römer,  Wolfgang, Ross,  Friso, Schlette,  Volker, Schneider,  Egbert, Scholz,  Bernhard, Schur,  Oliver, Sehnert,  Gerhard, Sichert,  Markus, Stähr,  Axel, Steege,  Reinhard, Steinbach,  Robert, Timm,  Sven, Timme,  Hinnerk, Titze,  Wolfgang, Udsching,  Peter, Valgolio,  Leandro, Voelzke,  Thomas, Vogelgesang,  Klaus, Wagner,  Axel
Brillant: Datenbank HAUCK/NOFTZ SGB. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen des SGB treffen Sie mit diesem Kommentarwerk: - Das gesamte SGB und das EU-Sozialrecht wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Die Werke HAUCK/NOFTZ SGB I-XII und EU-Sozialrecht, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehören zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren. Alle Inhalte stehen Ihnen online zur Verfügung: Unter SGBdigital.de finden Sie komfortabel Zugang zu den einzelnen Modulen!
Aktualisiert: 2023-05-24
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HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank

HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist.

Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist. von Schlette,  Volker
Gerichtliche Verfahren dauern immer länger. "Warten auf Gerechtigkeit" (Kloepfer) ist heute geradezu der Regelfall, wenn der Bürger den Klageweg, gleich welchen Gerichtszweiges, beschreitet. Dies ist nicht nur psychisch belastend, sondern kann auch vermögensrechtliche Einbußen zur Folge haben oder das betroffene Recht sogar gänzlich zunichte machen. Die Verfahrensdauer stellt aber auch einen Anreiz dar, es in aussichtslosen Fällen auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Die lange Dauer der Prozesse erweist sich so als "Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes" (Sendler). Worauf die zunehmende Verfahrensdauer beruht und welche Maßnahmen am besten dazu angetan sind, Verfahrensverkürzungen zu erreichen, ist Gegenstand einer ausgedehnten rechtspolitischen Debatte. Der Autor nähert sich in dem vorliegenden Werk der Problematik von der Basis des geltenden Rechts aus: Sein Ziel ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie de lege lata einer im konkreten Fall auftretenden Verfahrensverzögerung begegnet werden kann. Als erstes wird herausgearbeitet, daß der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist verfassungsrechtlich fundiert ist und daß zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Garantie auf Art. 6 Abs. 1 EMRK und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zurückzugreifen ist. Hierauf aufbauend wird dann i.e. dargelegt, wie der verfassungsrechtliche Anspruch in praxi durchgesetzt werden kann. Dabei wird der Blick schwerpunktmäßig auf den Verwaltungsprozeß gerichtet. Auf der Primärebene, d.h. wenn es im schwebenden Verfahren um die Abwehr drohender oder die Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen geht, ist die sog. Untätigkeitsbeschwerde zum Rechtsmittelgericht das Mittel der Wahl. Diese Form der Beschwerde ist zwar in den Prozeßordnungen nicht vorgesehen; ihre Statthaftigkeit folgt aber aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven, zeitnahen Rechtsschu
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist.

Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist. von Schlette,  Volker
Gerichtliche Verfahren dauern immer länger. "Warten auf Gerechtigkeit" (Kloepfer) ist heute geradezu der Regelfall, wenn der Bürger den Klageweg, gleich welchen Gerichtszweiges, beschreitet. Dies ist nicht nur psychisch belastend, sondern kann auch vermögensrechtliche Einbußen zur Folge haben oder das betroffene Recht sogar gänzlich zunichte machen. Die Verfahrensdauer stellt aber auch einen Anreiz dar, es in aussichtslosen Fällen auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Die lange Dauer der Prozesse erweist sich so als "Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes" (Sendler). Worauf die zunehmende Verfahrensdauer beruht und welche Maßnahmen am besten dazu angetan sind, Verfahrensverkürzungen zu erreichen, ist Gegenstand einer ausgedehnten rechtspolitischen Debatte. Der Autor nähert sich in dem vorliegenden Werk der Problematik von der Basis des geltenden Rechts aus: Sein Ziel ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie de lege lata einer im konkreten Fall auftretenden Verfahrensverzögerung begegnet werden kann. Als erstes wird herausgearbeitet, daß der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist verfassungsrechtlich fundiert ist und daß zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Garantie auf Art. 6 Abs. 1 EMRK und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zurückzugreifen ist. Hierauf aufbauend wird dann i.e. dargelegt, wie der verfassungsrechtliche Anspruch in praxi durchgesetzt werden kann. Dabei wird der Blick schwerpunktmäßig auf den Verwaltungsprozeß gerichtet. Auf der Primärebene, d.h. wenn es im schwebenden Verfahren um die Abwehr drohender oder die Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen geht, ist die sog. Untätigkeitsbeschwerde zum Rechtsmittelgericht das Mittel der Wahl. Diese Form der Beschwerde ist zwar in den Prozeßordnungen nicht vorgesehen; ihre Statthaftigkeit folgt aber aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven, zeitnahen Rechtsschu
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Verwaltung als Vertragspartner

Die Verwaltung als Vertragspartner von Schlette,  Volker
Das Verwaltungsrecht ist auch heute noch in weiten Teilen auf einseitig-hoheitliche Handlungsformen und insbesondere auf die Form des Verwaltungsakts zentriert. Volker Schlette legt dar, daß diese Ausrichtung den Anforderungen an ein zeitgemäßes Verwaltungsrecht nicht gerecht wird und daher vermehrt konsensual-kooperative Formen, und zwar insbesondere verwaltungsrechtliche Verträge verwendet werden müssen. Der verwaltungsrechtliche Vertrag besitzt spezifische Vorteile, über die andere Handlungsformen und auch informelle Absprachen in dieser Kombination nicht verfügen. Unter anderem eröffnet er breite inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten, wirkt akzeptanzfördernd und gestattet flexible, an Einzelfälle angepaßte und zugleich rechtssichere Lösungen für die unterschiedlichsten Problemkonstellationen. Die Untersuchung ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil legt Volker Schlette die dogmatischen Fundamente des verwaltungsrechtlichen Vertragsrechts. Anschließend erörtert er die praktische Dimension des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Im dritten und umfangreichsten Teil entwirft er ein allgemeines öffentliches Vertragsrecht, in dem die spezifisch öffentlich-rechtlichen Probleme von Vertragsanbahnung, Vertragsschluß, Rechtsverstößen, Leistungsstörungen und zwangsweiser Durchsetzung näher erörtert und zudem der Umfang der verwaltungsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im einzelnen bestimmt werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement

HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.
Aktualisiert: 2023-04-24
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HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement

HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement von Adams,  Morten, Bachmann,  Edda, Banafsche,  Minou, Becker,  Joachim, Becker,  Peter, Becker,  Stefan, Belz,  Christian, Bieritz-Harder,  Renate, Blöcher,  Holger, Bohnert,  Cornelia, Borrmann,  Gero-Falk, Daumann,  Renate, Diel,  Udo, Engelhard,  Wolfgang, Falterbaum,  Johannes, Fattler,  Frank, Fichte,  Wolfgang, Frank,  Manuel, Fügemann,  Malte W., Geiger,  Barbara, Göhde,  Thomas, Götze,  Bernd, Greßmann,  Michael, Groth,  Andy, Grube,  Christian, Gutzler,  Stephan, Hannes,  Miriam, Hauck,  Karl, Häusler,  Bernd, Häusler,  Jutta, Hengelhaupt,  Dietrich, Hilke,  Andreas, Hochheim,  Danny, Huck,  Angelika, Jenner,  Joachim, Jork,  Sven-Helge, Just,  Katrin, Jüttner,  Andreas, Kamprad,  Peter, Karmanski,  Carsten, Keller,  Wolfgang, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Knecht,  Matthias, Knospe,  Armin, Köhler,  Karl Friedrich, Kolmetz,  Thomas, Kranig,  Andreas, Krauß,  Karen, Kühl,  Martin, Leopold,  Anders, Liebich,  Rainer, Littmann,  Jörg, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Masuch,  Peter, Merten,  Jan Oliver, Moll,  Bert J., Müller,  Imme Caroline, Nehls,  Jürgen, Neumann,  Judit, Neumann,  Volker, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Petzold,  Hans Arno, Piepenstock,  Karola, Radüge,  Astrid, Reimer,  Sonja, Riebel,  Jürgen, Ringkamp,  Reinhard, Rolfs,  Christian, Rombach,  Wolfgang, Römer,  Wolfgang, Ross,  Friso, Schlette,  Volker, Schneider,  Egbert, Scholz,  Bernhard, Schur,  Oliver, Sehnert,  Gerhard, Sichert,  Markus, Stähr,  Axel, Steege,  Reinhard, Steinbach,  Robert, Timm,  Sven, Timme,  Hinnerk, Titze,  Wolfgang, Udsching,  Peter, Valgolio,  Leandro, Voelzke,  Thomas, Vogelgesang,  Klaus, Wagner,  Axel
Brillant: Datenbank HAUCK/NOFTZ SGB. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen des SGB treffen Sie mit diesem Kommentarwerk: - Das gesamte SGB und das EU-Sozialrecht wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Die Werke HAUCK/NOFTZ SGB I-XII und EU-Sozialrecht, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehören zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren. Alle Inhalte stehen Ihnen online zur Verfügung: Unter SGBdigital.de finden Sie komfortabel Zugang zu den einzelnen Modulen!
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HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank

HAUCK/NOFTZ SGB-Gesamtmodul – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank von Adams,  Morten, Bachmann,  Edda, Banafsche,  Minou, Becker,  Joachim, Becker,  Peter, Becker,  Stefan, Belz,  Christian, Bieritz-Harder,  Renate, Blöcher,  Holger, Bohnert,  Cornelia, Borrmann,  Gero-Falk, Daumann,  Renate, Diel,  Udo, Engelhard,  Wolfgang, Falterbaum,  Johannes, Fattler,  Frank, Fichte,  Wolfgang, Frank,  Manuel, Fügemann,  Malte W., Geiger,  Barbara, Göhde,  Thomas, Götze,  Bernd, Greßmann,  Michael, Groth,  Andy, Grube,  Christian, Gutzler,  Stephan, Hannes,  Miriam, Hauck,  Karl, Häusler,  Bernd, Häusler,  Jutta, Hengelhaupt,  Dietrich, Hilke,  Andreas, Hochheim,  Danny, Huck,  Angelika, Jenner,  Joachim, Jork,  Sven-Helge, Just,  Katrin, Jüttner,  Andreas, Kamprad,  Peter, Karmanski,  Carsten, Keller,  Wolfgang, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Knecht,  Matthias, Knospe,  Armin, Köhler,  Karl Friedrich, Kolmetz,  Thomas, Kranig,  Andreas, Krauß,  Karen, Kühl,  Martin, Leopold,  Anders, Liebich,  Rainer, Littmann,  Jörg, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Masuch,  Peter, Merten,  Jan Oliver, Moll,  Bert J., Müller,  Imme Caroline, Nehls,  Jürgen, Neumann,  Judit, Neumann,  Volker, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Petzold,  Hans Arno, Piepenstock,  Karola, Radüge,  Astrid, Reimer,  Sonja, Riebel,  Jürgen, Ringkamp,  Reinhard, Rolfs,  Christian, Rombach,  Wolfgang, Römer,  Wolfgang, Ross,  Friso, Schlette,  Volker, Schneider,  Egbert, Scholz,  Bernhard, Schur,  Oliver, Sehnert,  Gerhard, Sichert,  Markus, Stähr,  Axel, Steege,  Reinhard, Steinbach,  Robert, Timm,  Sven, Timme,  Hinnerk, Titze,  Wolfgang, Udsching,  Peter, Valgolio,  Leandro, Voelzke,  Thomas, Vogelgesang,  Klaus, Wagner,  Axel
Brillant: Datenbank HAUCK/NOFTZ SGB. Tragfähige Entscheidungen zu allen Fragen des SGB treffen Sie mit diesem Kommentarwerk: - Das gesamte SGB und das EU-Sozialrecht wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Die Werke HAUCK/NOFTZ SGB I-XII und EU-Sozialrecht, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehören zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren. Alle Inhalte stehen Ihnen online zur Verfügung: Unter SGBdigital.de finden Sie komfortabel Zugang zu den einzelnen Modulen!
Aktualisiert: 2023-04-24
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HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank

HAUCK/NOFTZ Modul SGB XII: Sozialhilfe – Jahresabonnement bei Kombibezug Print und Datenbank von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Inhaltliche Vorzüge der Datenbank: - Tagesaktuelle Gesetzesstände: Entscheidungssicherheit im Direktzugriff. - Archiv mit früheren Rechtsständen: Geltendes Recht auf den Zeitpunkt genau anwenden. - Aktuelle Meldungen der ESV-Redaktion zu Entwicklungen im Sozialrecht: Wichtige Informationen aufbereitet und zusammengefasst. Technische Vorzüge der Datenbank: - Automatische Updates: Der Ticker „Neue Dokumente“ verweist direkt auf aktualisierte Inhalte. - Leistungsfähige Suchfunktion: Eine echte Garantie für effiziente Recherchen. - Nutzerhistorie: Die Datenbank merkt sich die zuletzt verwendeten Dokumente und ordnet sie tabellarisch an.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug

Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Neumann,  Volker, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Systemvoraussetzungen: Windows XP, Windows Vista, Windows 7, Windows 8, Windows 10 Web-Browser (Javascript aktiviert) Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Durch die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) Das seit Neuestem in Gesamtherausgeberschaft von Hauck/Noftz/Oppermann erscheinende Werk zum SGB XII gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand. Der digitale Zugriff hat viele Vorteile: - Treffer werden sekundenschnell angezeigt. - Regelmäßige Updates werden online zum Download zur Verfügung gestellt. - Im Abonnementbezug bleibt Ihr SGB-Kommentar stets aktuell.
Aktualisiert: 2020-04-29
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Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug

Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesamtkommentar / Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe – Einzelbezug von Falterbaum,  Johannes, Hauck,  Karl, Kirchhoff,  Guido, Klie,  Thomas, Klinge,  Ines, Krohn,  Karina, Luthe,  Ernst-Wilhelm, Noftz,  Wolfgang, Oppermann,  Dagmar, Schlette,  Volker, Voelzke,  Thomas
Existenziell: HAUCK/NOFTZ SGB XII. Tragfähige Entscheidungen in allen Fragen zur Sozialhilfe treffen Sie mit diesem Kommentarwerk. Das garantieren die praxisorientierten Erörterungen der exzellenten Autoren aus Judikative, Exekutive und Hochschulen um Bandherausgeber Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.) - in jedem Fall. Der Band HAUCK/NOFTZ SGB XII, Gesamtherausgeberin Prof. Dr. Dagmar Oppermann, gehört nicht von ungefähr zu den vom Bundessozialgericht meistzitierten Kommentaren: - Das gesamte SGB XII wird erläutert – en détail. Man findet genau das, was man sucht. Jede nur denkbare Fallkonstellation. - Viele lösungsorientierte Hinweise und die Darstellung von Anknüpfungspunkten an das übrige Sozialrecht helfen bei der konkreten Rechtsanwendung. - Fortlaufende Updates halten Gesetzestexte und Rechtsprechung ständig auf dem neuesten Stand.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist.

Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist. von Schlette,  Volker
Gerichtliche Verfahren dauern immer länger. "Warten auf Gerechtigkeit" (Kloepfer) ist heute geradezu der Regelfall, wenn der Bürger den Klageweg, gleich welchen Gerichtszweiges, beschreitet. Dies ist nicht nur psychisch belastend, sondern kann auch vermögensrechtliche Einbußen zur Folge haben oder das betroffene Recht sogar gänzlich zunichte machen. Die Verfahrensdauer stellt aber auch einen Anreiz dar, es in aussichtslosen Fällen auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Die lange Dauer der Prozesse erweist sich so als "Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes" (Sendler). Worauf die zunehmende Verfahrensdauer beruht und welche Maßnahmen am besten dazu angetan sind, Verfahrensverkürzungen zu erreichen, ist Gegenstand einer ausgedehnten rechtspolitischen Debatte. Der Autor nähert sich in dem vorliegenden Werk der Problematik von der Basis des geltenden Rechts aus: Sein Ziel ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie de lege lata einer im konkreten Fall auftretenden Verfahrensverzögerung begegnet werden kann. Als erstes wird herausgearbeitet, daß der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist verfassungsrechtlich fundiert ist und daß zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Garantie auf Art. 6 Abs. 1 EMRK und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zurückzugreifen ist. Hierauf aufbauend wird dann i.e. dargelegt, wie der verfassungsrechtliche Anspruch in praxi durchgesetzt werden kann. Dabei wird der Blick schwerpunktmäßig auf den Verwaltungsprozeß gerichtet. Auf der Primärebene, d.h. wenn es im schwebenden Verfahren um die Abwehr drohender oder die Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen geht, ist die sog. Untätigkeitsbeschwerde zum Rechtsmittelgericht das Mittel der Wahl. Diese Form der Beschwerde ist zwar in den Prozeßordnungen nicht vorgesehen; ihre Statthaftigkeit folgt aber aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven, zeitnahen Rechtsschu
Aktualisiert: 2023-04-15
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