Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. von Schaks,  Nils
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist selber Patient: Auf dem Operationstisch des Gesetzgebers wurden seit 1977 über 50 größere Gesetze zu ihrer Sanierung erlassen. Zur Kostendämpfung wurden Eingriffe in die Grundrechte von Versicherten und Leistungserbringern vorgenommen. Obwohl keines der Gesetze dauerhaft gewirkt hat, wurde die Politik der Kostendämpfung fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelte zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Eingriffe den Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei diesem Grundsatz handele es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, der auch objektive Berufswahlregelungen rechtfertigen könne. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der GKV einen weiten Spielraum. Nils Schaks untersucht diese Rechtsprechungslinie des BVerfG, wobei er zunächst den Inhalt des Grundsatzes analysiert. Dieser ist kein gesundheitsschützender, sondern ein rein finanzieller Belang. Anschließend setzt er sich mit den beiden zentralen Thesen des BVerfG auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der finanziellen Stabilität der GKV nicht überragend wichtig ist. Der Grundsatz hat nicht die rechtfertigende Kraft, die das BVerfG ihm beimisst, es handelt sich um einen bloßen finanziellen/fiskalischen Belang, der keinen Verfassungsrang genießt. Schließlich ist der Spielraum des Gesetzgebers geringer als vom BVerfG angenommen. Entscheidend für die gerichtliche Kontrolldichte ist die Intensität des Eingriffs. Würde das BVerfG dieselben Maßstäbe, die es in seiner sonstigen Rechtsprechung anwendet, auf die Entscheidungen zum Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen, so hätten diese Entscheidungen anders ausfallen müssen. Im Ergebnis ist der im Schrifttum erhobene Vorwurf des Sonderrechts deshalb berechtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. von Schaks,  Nils
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist selber Patient: Auf dem Operationstisch des Gesetzgebers wurden seit 1977 über 50 größere Gesetze zu ihrer Sanierung erlassen. Zur Kostendämpfung wurden Eingriffe in die Grundrechte von Versicherten und Leistungserbringern vorgenommen. Obwohl keines der Gesetze dauerhaft gewirkt hat, wurde die Politik der Kostendämpfung fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelte zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Eingriffe den Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei diesem Grundsatz handele es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, der auch objektive Berufswahlregelungen rechtfertigen könne. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der GKV einen weiten Spielraum. Nils Schaks untersucht diese Rechtsprechungslinie des BVerfG, wobei er zunächst den Inhalt des Grundsatzes analysiert. Dieser ist kein gesundheitsschützender, sondern ein rein finanzieller Belang. Anschließend setzt er sich mit den beiden zentralen Thesen des BVerfG auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der finanziellen Stabilität der GKV nicht überragend wichtig ist. Der Grundsatz hat nicht die rechtfertigende Kraft, die das BVerfG ihm beimisst, es handelt sich um einen bloßen finanziellen/fiskalischen Belang, der keinen Verfassungsrang genießt. Schließlich ist der Spielraum des Gesetzgebers geringer als vom BVerfG angenommen. Entscheidend für die gerichtliche Kontrolldichte ist die Intensität des Eingriffs. Würde das BVerfG dieselben Maßstäbe, die es in seiner sonstigen Rechtsprechung anwendet, auf die Entscheidungen zum Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen, so hätten diese Entscheidungen anders ausfallen müssen. Im Ergebnis ist der im Schrifttum erhobene Vorwurf des Sonderrechts deshalb berechtigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. von Schaks,  Nils
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist selber Patient: Auf dem Operationstisch des Gesetzgebers wurden seit 1977 über 50 größere Gesetze zu ihrer Sanierung erlassen. Zur Kostendämpfung wurden Eingriffe in die Grundrechte von Versicherten und Leistungserbringern vorgenommen. Obwohl keines der Gesetze dauerhaft gewirkt hat, wurde die Politik der Kostendämpfung fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelte zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Eingriffe den Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei diesem Grundsatz handele es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, der auch objektive Berufswahlregelungen rechtfertigen könne. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der GKV einen weiten Spielraum. Nils Schaks untersucht diese Rechtsprechungslinie des BVerfG, wobei er zunächst den Inhalt des Grundsatzes analysiert. Dieser ist kein gesundheitsschützender, sondern ein rein finanzieller Belang. Anschließend setzt er sich mit den beiden zentralen Thesen des BVerfG auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der finanziellen Stabilität der GKV nicht überragend wichtig ist. Der Grundsatz hat nicht die rechtfertigende Kraft, die das BVerfG ihm beimisst, es handelt sich um einen bloßen finanziellen/fiskalischen Belang, der keinen Verfassungsrang genießt. Schließlich ist der Spielraum des Gesetzgebers geringer als vom BVerfG angenommen. Entscheidend für die gerichtliche Kontrolldichte ist die Intensität des Eingriffs. Würde das BVerfG dieselben Maßstäbe, die es in seiner sonstigen Rechtsprechung anwendet, auf die Entscheidungen zum Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen, so hätten diese Entscheidungen anders ausfallen müssen. Im Ergebnis ist der im Schrifttum erhobene Vorwurf des Sonderrechts deshalb berechtigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk

Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk von Bäcker,  Carsten, Barczak,  Tristan, Becker,  Florian, Berger,  Ariane, Brenner,  Michael, Coelln,  Christian von, Cornils,  Matthias, Depenheuer,  Otto, Dietlein,  Johannes, Friehe,  Matthias, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Gundel,  Jörg, Heckmann,  Dirk, Heintzen,  Markus, Hillgruber,  Christian, Horn,  Hans-Detlef, Kau,  Marcel, Kirchhof,  Gregor, Klement,  Jan Henrik, Kluckert,  Sebastian, Kube,  Hanno, Leisner,  Walter Georg, Leisner-Egensperger,  Anna, Lindner,  Josef Franz, Lohse,  Eva Julia, Lüdemann,  Jörn, Michael,  Lothar, Möstl,  Markus, Müller-Franken,  Sebastian, Nettesheim,  Martin, Ohler,  Christoph, Paschke,  Anne, Puttler,  Adelheid, Reimer,  Philipp, Rixen,  Stephan, Saurer,  Johannes, Schaefer,  Jan Philipp, Schaks,  Nils, Schmahl,  Stefanie, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Siegel,  Thorsten, Sodan,  Helge, Stern,  Klaus, Uhle,  Arnd, Wall,  Heinrich de, Wolff,  Heinrich Amadeus, Wysk,  Peter
Zum Werk Der Stern ist seit seinem Erscheinen eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage dieses Werks erscheint in vier Bänden. Sie baut konzeptionell auf dem sieben Bände (einschließlich vier Teilbänden) umfassenden Opus "Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" auf und führt dieses fort. Das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte werden gleichgewichtig in jeweils zwei Bänden dargestellt. Im Zentrum steht - wie bisher - das Staatsrecht des Grundgesetzes. Dennoch soll das deutsche Staatsrecht nicht allein als ein Staatsrecht des Bundes (d.h. ausschließlich der Bundesebene) dargestellt werden. Der deutsche Staat wird vielmehr als eine föderale Wirklichkeit präsentiert, der bereits in sich ein Bundesstaat (mit zwei Ebenen der Staatlichkeit) ist und der als solcher seinerseits in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union integriert ist. Die Institute und Gewährleistungen des Grundgesetzes werden daher im Verbund mit ihren Entsprechungen auch auf der europäischen und der Landesebene entfaltet. So sehr sich z.B. die Darstellung der Grundrechte primär am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des BVerfG orientiert, ist doch stets auch ein vergleichender Seitenblick in Bezug auf die Landesgrundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geboten. Die Herausgeber und ca. 50 Autorinnen und Autoren der Neuauflage zählen zu den führenden Staatsrechtslehrern Deutschlands. In einer Gemeinschaftsleistung bieten sie eine höchsten Ansprüchen genügende, konzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts, die den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt und namentlich den Entwicklungen seit der Ursprungsauflage des Werks wie etwa dem Fortgang der europäischen Integration umfassend Rechnung trägt. Band 1 widmet sich den Grundlagen und Grundbegriffen des Staatsrechts und stellt zugleich die Strukturprinzipien der Verfassung dar, Band 2 befasst sich mit den Staatsorganen, Staatsfunktionen und dem Finanzwesen. Band 3 enthält eine Darstellung der Allgemeine Lehren der Grundrechte. Die einzelnen Grundrechte werden in Band 4 behandelt. Vorteile auf einen Blickkonzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts mit seinen europäischen Bezügenverfasst von den führenden Staatsrechtlern Deutschlandsdogmatisch fundierte Darstellungen mit Blick für das Wesentlicheumfassende Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Auswertung und kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur Zielgruppe Für Wissenschaft, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeitende in Behörden und Verwaltungen, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Handbuch des Krankenversicherungsrechts

Handbuch des Krankenversicherungsrechts von Adam,  Jörg, Bedau,  Maren C., Boecken,  Winfried, Brall,  Natalie, Bristle,  Thomas, Franck,  Philipp, Hauck,  Ernst, Kalis,  Bernhard, Kluckert,  Sebastian, Kuhla,  Wolfgang, Langsdorff,  Udo von, Lücking,  Erika, Niggehoff,  Dirk, Peick,  Kai Stefan, Rixen,  Stephan, Schaks,  Nils, Schlegel,  Rainer, Schmehl,  Arndt, Schramm,  Frank, Schüffner,  Marc, Sodan,  Helge, Tiemann,  Burkhard, Weidenbach,  Markus, Wodarz,  Katharina, Ziermann,  Karin, Zimmermann,  Markus
Zum Werk Von der Krankenversicherung sind praktisch sämtliche Bewohner der Bundesrepublik betroffen. Die häufigen gesetzlichen Änderungen, die zudem handwerklich oft Mängeln ausgesetzt sind, führen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits einen erheblichen Beratungsbedarf nach sich ziehen. Das Handbuch bereitet die unterschiedlichen Materien des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert und in kompakter Form auf, ohne dabei auf die erforderliche fachliche Tiefe zu verzichten. Wegen der zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dabei auch die Grundzüge des privaten Krankenversicherungsrechts dargestellt. Inhaltlich bietet das Handbuch das notwendige Systemverständnis und schafft erforderliches Problembewusstsein, ohne sich jedoch zu sehr in eher wissenschaftliche Fragen zu vertiefen. Dazu wird die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und bei der Darstellung berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick - Darstellung des Rechts der Gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einem Band - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis - fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die die in der Zwischenzeit ergangenen Änderungsgesetze, wie das Patientenrechtegesetz und die Fortentwicklung in der Rechtsprechung. Zielgruppe Für Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befassten Ministerien und anderen Behörden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, für Rechtsanwälte, insbesondere für Fachanwälte für Sozial- und Medizinrecht, für Richter der Sozial-, Zivil- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Aktualisiert: 2019-08-27
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Handbuch des Krankenversicherungsrechts

Handbuch des Krankenversicherungsrechts von Adam,  Jörg, Bedau,  Maren C., Brall,  Natalie, Bristle,  Thomas, Büttner,  Alfred, Franck,  Philipp, Hauck,  Ernst, Kalis,  Bernhard, Kluckert,  Sebastian, Kuhla,  Wolfgang, Langsdorff,  Udo von, Lemor,  Florian, Lücking,  Erika, Niggehoff,  Dirk, Peick,  Kai Stefan, Rixen,  Stephan, Schaks,  Nils, Schlegel,  Rainer, Schüffner,  Marc, Sodan,  Helge, Weidenbach,  Markus, Wodarz,  Katharina, Ziermann,  Karin, Zimmermann,  Markus
Zum Werk Von der Krankenversicherung sind praktisch sämtliche Bewohner der Bundesrepublik betroffen. Die häufigen gesetzlichen Änderungen, die zudem handwerklich oft Mängeln ausgesetzt sind, führen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits einen erheblichen Beratungsbedarf nach sich ziehen. Das Handbuch bereitet die unterschiedlichen Materien des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert und in kompakter Form auf, ohne dabei auf die erforderliche fachliche Tiefe zu verzichten. Wegen der zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dabei auch die Grundzüge des privaten Krankenversicherungsrechts dargestellt. Inhaltlich bietet das Handbuch das notwendige Systemverständnis und schafft erforderliches Problembewusstsein, ohne sich jedoch zu sehr in eher wissenschaftliche Fragen zu vertiefen. Dazu wird die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und bei der Darstellung berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick - Darstellung des Rechts der Gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einem Band - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis - fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis Zur Neuauflage Die 3. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur sowie die umfangreichen Änderungen im Krankenversicherungsrecht durch das - GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz vom 21.7.2014 - Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015, das insbesondere eine Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes enthält - GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 - Präventionsgesetz vom 17.7.2015 - Krankenhausstrukturgesetz vom 10.12.2015 - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015 (sogenanntes E-Health-Gesetz) - GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vom 21.2.2017 - Heil- und Hilfsmittelversorungsgesetz vom 4.4.2017 sowie das - GKV-Arzneimittelversorungsstärkungsgesetz vom 4.5.2017 Zielgruppe Für Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befassten Ministerien und anderen Behörden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, für Rechtsanwälte, insbesondere für Fachanwälte für Sozial- und Medizinrecht, für Richter der Sozial-, Zivil- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Ende des repräsentativen Staates? Demokratie am Scheideweg – The End of the Representative State? Democracy at the Crossroads

Das Ende des repräsentativen Staates? Demokratie am Scheideweg – The End of the Representative State? Democracy at the Crossroads von Botha,  Henk, Schaks,  Nils, Steiger,  Dominik
Die Legitimation von Staatsgewalt steckt in der Krise, so liest man es allerorten. Die Zukunft der repräsentativen Demokratie sei unsicher, die Postdemokratie wird ausgerufen. Eine der drängendsten Debatten der letzten Jahre beschäftigt sich dementsprechend mit der Frage, ob und inwiefern das repräsentative System an seine Grenzen stößt und wie die Demokratie neu zu beleben ist. Die Debatte betrifft auch die Verwaltungsebene, wie vehemente Proteste gegen Großvorhaben belegen. Diese Phänomene zeigen sich in Südafrika ebenso wie in Deutschland, beides Staaten mit einem föderalen parlamentarischen System und starker Verfassungsgerichtsbarkeit. In dem vorliegenden Tagungsband werden Lösungsansätze entwickelt, um den Herausforderungen des Demokratieprinzips zu begegnen. Nach einer Diagnose des Legitimationsverlustes des repräsentativen Staates werden Heilungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden repräsentativen Systems ausgelotet. In einem weiteren Schritt wird gefragt, inwieweit mehr Partizipation auf Gesetzgebungs- wie auf Verwaltungsebene helfen kann, die Legitimation des Staates zu stärken.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. von Schaks,  Nils
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist selber Patient: Auf dem Operationstisch des Gesetzgebers wurden seit 1977 über 50 größere Gesetze zu ihrer Sanierung erlassen. Zur Kostendämpfung wurden Eingriffe in die Grundrechte von Versicherten und Leistungserbringern vorgenommen. Obwohl keines der Gesetze dauerhaft gewirkt hat, wurde die Politik der Kostendämpfung fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelte zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Eingriffe den Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei diesem Grundsatz handele es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, der auch objektive Berufswahlregelungen rechtfertigen könne. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der GKV einen weiten Spielraum. Nils Schaks untersucht diese Rechtsprechungslinie des BVerfG, wobei er zunächst den Inhalt des Grundsatzes analysiert. Dieser ist kein gesundheitsschützender, sondern ein rein finanzieller Belang. Anschließend setzt er sich mit den beiden zentralen Thesen des BVerfG auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der finanziellen Stabilität der GKV nicht überragend wichtig ist. Der Grundsatz hat nicht die rechtfertigende Kraft, die das BVerfG ihm beimisst, es handelt sich um einen bloßen finanziellen/fiskalischen Belang, der keinen Verfassungsrang genießt. Schließlich ist der Spielraum des Gesetzgebers geringer als vom BVerfG angenommen. Entscheidend für die gerichtliche Kontrolldichte ist die Intensität des Eingriffs. Würde das BVerfG dieselben Maßstäbe, die es in seiner sonstigen Rechtsprechung anwendet, auf die Entscheidungen zum Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen, so hätten diese Entscheidungen anders ausfallen müssen. Im Ergebnis ist der im Schrifttum erhobene Vorwurf des Sonderrechts deshalb berechtigt.
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