Verena Poschmann widmet sich der Frage, ob öffentliche Auftraggeber und ihre Vertragspartner nach Beendigung des Vergabeverfahrens den abgeschlossenen Vertrag nachträglich mit den Gestaltungsmitteln des Zivilrechts verlängern, erweitern oder in sonstiger Weise ändern und hierdurch dem Anwendungsbereich des Vergaberechts entziehen dürfen. Die Autorin arbeitet im Rahmen der Untersuchung vier Fallgruppen von Vertragsänderungen heraus, Vertragsänderungen durch Parteivereinbarung, Vertragsverlängerungen durch Nichtausüben eines Kündigungsrechts, Vertragsänderungen auf der Grundlage von Optionsrechten sowie Leistungserweiterungen auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen. Anhand dieser vier Fallgruppen nimmt Poschmann die vergaberechtliche Prüfung vor und entwickelt im Ergebnis jeder Prüfung ein Prüfungsraster, anhand dessen zulässige Vertragsänderungen von unzulässigen abgegrenzt werden können. Weiterhin zeigt die Autorin die Rechtsfolgen vergaberechtswidriger Vertragsänderungen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen auf.
Die Untersuchung der vorgenannten Fallgruppen ergab, dass nachträgliche Vertragsänderungen nur in Ausnahmefällen vergaberechtlich zulässig sind. In einer Vielzahl von Fällen stellen diese vielmehr eigenständige Beschaffungsvorgänge dar, die dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegen. Sie dürfen daher erst nach Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens in Auftrag gegeben werden. Eine vergaberechtswidrige Vertragsänderung im bestehenden Vertragsverhältnis würde eine Umgehung des Vergaberechts bedeuten und ist dem Bereich der unzulässigen De-facto-Vergaben zuzuordnen. Derartige De-facto-Vergaben sind jedoch nur dann nichtig, wenn die Unwirksamkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten nach Änderung des Vertrages in einem Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt wurde. Andernfalls ist der geänderte Vertrag unanfechtbar wirksam.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verena Poschmann widmet sich der Frage, ob öffentliche Auftraggeber und ihre Vertragspartner nach Beendigung des Vergabeverfahrens den abgeschlossenen Vertrag nachträglich mit den Gestaltungsmitteln des Zivilrechts verlängern, erweitern oder in sonstiger Weise ändern und hierdurch dem Anwendungsbereich des Vergaberechts entziehen dürfen. Die Autorin arbeitet im Rahmen der Untersuchung vier Fallgruppen von Vertragsänderungen heraus, Vertragsänderungen durch Parteivereinbarung, Vertragsverlängerungen durch Nichtausüben eines Kündigungsrechts, Vertragsänderungen auf der Grundlage von Optionsrechten sowie Leistungserweiterungen auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen. Anhand dieser vier Fallgruppen nimmt Poschmann die vergaberechtliche Prüfung vor und entwickelt im Ergebnis jeder Prüfung ein Prüfungsraster, anhand dessen zulässige Vertragsänderungen von unzulässigen abgegrenzt werden können. Weiterhin zeigt die Autorin die Rechtsfolgen vergaberechtswidriger Vertragsänderungen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen auf.
Die Untersuchung der vorgenannten Fallgruppen ergab, dass nachträgliche Vertragsänderungen nur in Ausnahmefällen vergaberechtlich zulässig sind. In einer Vielzahl von Fällen stellen diese vielmehr eigenständige Beschaffungsvorgänge dar, die dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegen. Sie dürfen daher erst nach Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens in Auftrag gegeben werden. Eine vergaberechtswidrige Vertragsänderung im bestehenden Vertragsverhältnis würde eine Umgehung des Vergaberechts bedeuten und ist dem Bereich der unzulässigen De-facto-Vergaben zuzuordnen. Derartige De-facto-Vergaben sind jedoch nur dann nichtig, wenn die Unwirksamkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten nach Änderung des Vertrages in einem Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt wurde. Andernfalls ist der geänderte Vertrag unanfechtbar wirksam.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Verena Poschmann widmet sich der Frage, ob öffentliche Auftraggeber und ihre Vertragspartner nach Beendigung des Vergabeverfahrens den abgeschlossenen Vertrag nachträglich mit den Gestaltungsmitteln des Zivilrechts verlängern, erweitern oder in sonstiger Weise ändern und hierdurch dem Anwendungsbereich des Vergaberechts entziehen dürfen. Die Autorin arbeitet im Rahmen der Untersuchung vier Fallgruppen von Vertragsänderungen heraus, Vertragsänderungen durch Parteivereinbarung, Vertragsverlängerungen durch Nichtausüben eines Kündigungsrechts, Vertragsänderungen auf der Grundlage von Optionsrechten sowie Leistungserweiterungen auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen. Anhand dieser vier Fallgruppen nimmt Poschmann die vergaberechtliche Prüfung vor und entwickelt im Ergebnis jeder Prüfung ein Prüfungsraster, anhand dessen zulässige Vertragsänderungen von unzulässigen abgegrenzt werden können. Weiterhin zeigt die Autorin die Rechtsfolgen vergaberechtswidriger Vertragsänderungen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen auf.
Die Untersuchung der vorgenannten Fallgruppen ergab, dass nachträgliche Vertragsänderungen nur in Ausnahmefällen vergaberechtlich zulässig sind. In einer Vielzahl von Fällen stellen diese vielmehr eigenständige Beschaffungsvorgänge dar, die dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegen. Sie dürfen daher erst nach Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens in Auftrag gegeben werden. Eine vergaberechtswidrige Vertragsänderung im bestehenden Vertragsverhältnis würde eine Umgehung des Vergaberechts bedeuten und ist dem Bereich der unzulässigen De-facto-Vergaben zuzuordnen. Derartige De-facto-Vergaben sind jedoch nur dann nichtig, wenn die Unwirksamkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten nach Änderung des Vertrages in einem Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt wurde. Andernfalls ist der geänderte Vertrag unanfechtbar wirksam.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Amelung,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Tomas Damaske,
Norbert Dippel,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Hannes Kern,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Marc Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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Die Müller-Wrede-Kommentare gehören zu den drei am häufigsten zitierten Titeln und gelten als Standard-Werke im Vergaberecht. Der Kommentar zur SektVO führt dabei die hohe Qualität der Müller-Wrede-Reihe fort und erläutert die einzelnen Regelungen der SektVO und VergStatVO. Insbesondere folgende Neuerungen:
- Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft als neue Verfahrensarten,
- Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen,
- Neuregelungen zur Vergabe von Unteraufträgen sowie
- neue Vorgaben zur Kommunikation (eVergabe).
Für die Qualität stehen:
- Die Autorenschaft mit 36 renommierten Vergaberechtlern aus Rechtsprechung, Ministerien, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft sowie Anwaltschaft
- Prägnante und praxisgerechte Darstellungen auf 1.233 Seiten
- Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Meinungsstarke Beiträge
- Stets Antworten und Lösungshinweise auf die eigenen Fragen
- Fundierte Inhalte mit über 5.000 Zitierungen von Spruchkörpern und weiterführender Literatur
- Über 3.000 Stichworte und eine klare inhaltliche Struktur, welche eine gute Orientierung bieten
Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie den Titel 4 Wochen kostenlos.
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Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Mail: vergabe@reguvis.de
T: + 49 (0)221 - 97668-240
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Julian Ramin Burstedde,
Frederic Delcuvé,
Katrin Dietrich,
Norbert Dippel,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Thomas Ferber,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Oliver Hattig,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Christoph Kolpatzik,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Benedikt Overbuschmann,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfohl,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Andreas Ruff,
Ralf Schnieders,
Holger Schröder,
Jörg Stoye,
Cornelia Voigt,
Mark Wietersheim,
Sabine Wrede
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Faktisch bestimmen die europäischen Vergaberegeln das Vergaberecht stärker, als es in der Fachöffentlichkeit zum Ausdruck kommt. Der Umsetzungsspielraum der nationalen Gesetzgeber ist in vielen Bereichen nur noch minimal. Hinzu kommt eine Fülle von vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH, die es zu beachten gilt.
Das vorliegende Kompendium blickt daher über den nationalen „Tellerrand“ und erläutert das nationale Vergaberecht vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben. Der Leser soll damit ein praxistaugliches Handbuch erhalten, das Grundlagen und Funktionsweisen des gesamten nationalen Vergaberechts systematisch darstellt und in Bezug zu den Vorgaben des europäischen Vergaberechts bringt.
Die Neuauflage berücksichtigt die inzwischen hinzugekommenen EU-Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht, wie z.B. die SektVO und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV); die Anpassung der Beschaffungsvorschriften an die Vorgaben der Energieeffizienz sowie die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnungen.
Dabei gehen die Autoren auf die typischen Problemfelder, wie Interkommunale Zusammenarbeit, öffentlich-private Partnerschaften, Losvergabe, beschaffungsfremde Kriterien etc. detailliert ein.
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Aktualisiert: 2023-03-30
Autor:
Josef Aicher,
Martin Beckmann,
Gunnar Conrad,
Hanna Diehl,
Oliver Dörr,
Alexander Egger,
Stefan Gesterkamp,
Daniela Heinemann,
Lutz Horn,
Carsten Jennert,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Hartmut König,
Sebastian Lischka,
Malte Müller-Wrede,
Nicola Ohrtmann,
Verena Poschmann,
Hermann Pünder,
Andreas Ruff,
Johannes Schmidt,
Kai-Uwe Schneevogl,
Guido Thiele,
Tobias Traupel,
Christopp von Donat,
Ferdinand Wollenschläger
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Die Bundesregierung hat die VgV im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 grundlegend überarbeitet: Die Regelungen der VOF und des zweiten Abschnitts der VOL/A sind in der VgV zusammengeführt und um zahlreiche Neuregelungen ergänzt worden. Für die Vergabepraxis hat die VgV daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit der UVgO und der VergStatVO müssen Vergabestellen zudem komplett neue Regelwerke beachten.
Hervorzuheben sind die folgenden Neuerungen:
- Neugestaltung der Verfahrensarten (Toolbox-Prinzip, Innovationspartnerschaft)
- Neuordnung der Verfahrenskommunikation (E-Vergabe)
- Neustrukturierung der Eignungsprüfung (Eignungskriterien, Eignungsleihe, Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
- Neuregelungen zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten
- Neue Anforderungen an die Festlegung von Zuschlagskriterien
Der Kommentar zur VgV/UVgO führt die hohe Qualität des Standardwerks zur VOL/A des Herausgebers Malte Müller-Wrede fort. Er erläutert die einzelnen Regelungen der VgV, UVgO und VergStatVO prägnant, praxisgerecht und fundiert. Die zahlreichen Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016 und die aktuelle Rechtsprechung sind umfassend berücksichtigt. Sie erhalten hiermit ein wertvolles Hilfsmittel für die tägliche Vergabepraxis.
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Steffen Amelung,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Norbert Dippel,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Hannes Kern,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Marc Pauka,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Mark Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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Die Müller-Wrede-Kommentare gehören zu den drei am häufigsten zitierten Titeln und gelten als Standard-Werke im Vergaberecht. Der Kommentar zur SektVO führt dabei die hohe Qualität der Müller-Wrede-Reihe fort und erläutert die einzelnen Regelungen der SektVO und VergStatVO. Insbesondere folgende Neuerungen:
- Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft als neue Verfahrensarten,
- Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen,
- Neuregelungen zur Vergabe von Unteraufträgen sowie
- neue Vorgaben zur Kommunikation (eVergabe).
Für die Qualität stehen:
- Die Autorenschaft mit 36 renommierten Vergaberechtlern aus Rechtsprechung, Ministerien, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft sowie Anwaltschaft
- Prägnante und praxisgerechte Darstellungen auf 1.233 Seiten
- Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Meinungsstarke Beiträge
- Stets Antworten und Lösungshinweise auf die eigenen Fragen
- Fundierte Inhalte mit über 5.000 Zitierungen von Spruchkörpern und weiterführender Literatur
- Über 3.000 Stichworte und eine klare inhaltliche Struktur, welche eine gute Orientierung bieten
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Julian Ramin Burstedde,
Frederic Delcuvé,
Katrin Dietrich,
Norbert Dippel,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Thomas Ferber,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Oliver Hattig,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Christoph Kolpatzik,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Benedikt Overbuschmann,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfohl,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Andreas Ruff,
Ralf Schnieders,
Holger Schröder,
Jörg Stoye,
Cornelia Voigt,
Mark Wietersheim,
Sabine Wrede
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Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Amelung,
Benjamin Baron von Engelhardt,
Robin Bonsack,
Christian Braun,
Jakob Brugger,
Gunnar Conrad,
Thomas Damaske,
Frederic Delcuvé,
Norbert Dippel,
Michael Essig,
Annelie Evermann,
Rainer Fahrenbruch,
Gundula Fehns-Böer,
Thomas Ferber,
Daniel Fülling,
Katja Gnittke,
Matthias Grünhagen,
Alla Gushchina,
Oliver Hattig,
Anne Katrin Henzel,
Lars Hettich,
Veit Hirsch,
Lutz Horn,
Andreas Hövelberndt,
Wiltrud Kadenbach,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Oliver Kruse,
Irene Lausen,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Bettina Maaser-Siemers,
Thomas Maibaum,
David Meurers,
Malte Müller-Wrede,
Friederike Mussgnug,
Benedikt Overbuschmann,
Marc Pauka,
Tatyana W. Peshteryanu,
Benjamin Pfannkuch,
Benjamin Pfohl,
Michael Pilarski,
Melanie Plauth,
Verena Poschmann,
Magnus Radu,
Mark Röbke,
Andreas Ruff,
Nadine Schade,
Kai-Uwe Schneevogl,
Albert Schnelle,
Holger Schröder,
Christof Schwabe,
Jan Bernd Seeger,
Daniel Soudry,
Frank Sterner,
Jörg Stoye,
Tobias Traupel,
Cornelia Voigt,
Hajo Willner
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Verena Poschmann widmet sich der Frage, ob öffentliche Auftraggeber und ihre Vertragspartner nach Beendigung des Vergabeverfahrens den abgeschlossenen Vertrag nachträglich mit den Gestaltungsmitteln des Zivilrechts verlängern, erweitern oder in sonstiger Weise ändern und hierdurch dem Anwendungsbereich des Vergaberechts entziehen dürfen. Die Autorin arbeitet im Rahmen der Untersuchung vier Fallgruppen von Vertragsänderungen heraus, Vertragsänderungen durch Parteivereinbarung, Vertragsverlängerungen durch Nichtausüben eines Kündigungsrechts, Vertragsänderungen auf der Grundlage von Optionsrechten sowie Leistungserweiterungen auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen. Anhand dieser vier Fallgruppen nimmt Poschmann die vergaberechtliche Prüfung vor und entwickelt im Ergebnis jeder Prüfung ein Prüfungsraster, anhand dessen zulässige Vertragsänderungen von unzulässigen abgegrenzt werden können. Weiterhin zeigt die Autorin die Rechtsfolgen vergaberechtswidriger Vertragsänderungen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen auf.
Die Untersuchung der vorgenannten Fallgruppen ergab, dass nachträgliche Vertragsänderungen nur in Ausnahmefällen vergaberechtlich zulässig sind. In einer Vielzahl von Fällen stellen diese vielmehr eigenständige Beschaffungsvorgänge dar, die dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegen. Sie dürfen daher erst nach Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens in Auftrag gegeben werden. Eine vergaberechtswidrige Vertragsänderung im bestehenden Vertragsverhältnis würde eine Umgehung des Vergaberechts bedeuten und ist dem Bereich der unzulässigen De-facto-Vergaben zuzuordnen. Derartige De-facto-Vergaben sind jedoch nur dann nichtig, wenn die Unwirksamkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten nach Änderung des Vertrages in einem Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt wurde. Andernfalls ist der geänderte Vertrag unanfechtbar wirksam.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Faktisch bestimmen die europäischen Vergaberegeln das Vergaberecht stärker, als es in der Fachöffentlichkeit zum Ausdruck kommt. Der Umsetzungsspielraum der nationalen Gesetzgeber ist in vielen Bereichen nur noch minimal. Hinzu kommt eine Fülle von vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH, die es zu beachten gilt.
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https://www.reguvis.de/de/testzugang/vergabe
Aktualisiert: 2023-03-30
Autor:
Josef Aicher,
Martin Beckmann,
Gunnar Conrad,
Hanna Diehl,
Christoph Donat,
Oliver Dörr,
Alexander Egger,
Stefan Gesterkamp,
Daniela Heinemann,
Lutz Horn,
Carsten Jennert,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Hartmut König,
Sebastian Lischka,
Malte Müller-Wrede,
Nicola Ohrtmann,
Verena Poschmann,
Hermann Pünder,
Andreas Ruff,
Johannes Schmidt,
Kai-Uwe Schneevogl,
Guido Thiele,
Tobias Traupel,
Ferdinand Wollenschläger
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Die für Sektorenauftraggeber anzuwendenden Vergaberegeln wurden mit der Sektorenverordnung neu geregelt. Sie ersetzt für den Sektorenbereich die bisher anzuwendenden Abschnitte 3 und 4 der Verdingungsordnungen. Diese Abschnitte sind in den Neufassungen von VOL/A und VOB/A nicht mehr enthalten.
Der vorliegende Kommentar zur SektVO gibt einen umfassenden Überblick über die umfangreichen Neuregelungen und behandelt alle Aspekte des aktuellen Vergaberechts im Sektorenbereich.
Aktualisiert: 2018-07-25
Autor:
Hanna Diehl,
Katja Gnittke,
Oliver Hattig,
Lutz Horn,
Hendrik Kaelble,
Matthias Knauff,
Sebastian Lischka,
Johannes Lux,
Malte Müller-Wrede,
Verena Poschmann,
Ingrid Reichling,
Andreas Ruff,
Mark Wietersheim
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Sie schreiben im Unterschwellenbereich nach 1. Abschnitt VOL/A aus?
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Aktualisiert: 2023-04-12
Autor:
Steffen Amelung,
Gunnar Conrad,
Corinna Contag,
Hanna Diehl,
Katja Gnittke,
Oliver Hattig,
Lutz Horn,
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Verena Poschmann,
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