Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament / Kommentar: Lukas-Sondergut, Matthäus-Sondergut, Prozess Jesu

Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament / Kommentar: Lukas-Sondergut, Matthäus-Sondergut, Prozess Jesu von Avenarius,  Martin, Pennitz,  Martin, Siegert,  Folker
Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und-begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-22
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Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag

Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag von Adame Goddard,  Jorge, Altmeppen,  Holger, Ankum,  Hans, Apathy,  Peter, Backhaus,  Ralph, Behrends,  Okko, Benöhr,  Hans-Peter, Bürge,  Alfons, Capogrossi-Colognesi,  Luigi, Cardilli,  Riccardo, Cascione,  Cosimo, Castresana Herrero,  Amelia, Chevreau,  Emmanuelle, Chiusi,  Tiziana, Choe,  Byoung Jo, Corbino,  Sandro, Donadio,  Nunzia, Ernst,  Wolfgang, Falcone,  Giuseppe, Fargnoli,  Iole, Finkenauer,  Thomas, Gerkens,  Jean-François, Giménez-Candela,  Teresa, Gröschler,  Peter, Guzmán Brito,  Alejandro, Harke,  Jan Dirk, Jakab,  Éva, Jakobs,  Horst Heinrich, Jansen,  Nils, Kaiser,  Wolfgang, Klingenberg,  Georg, Krampe,  Christoph, Kranjc,  Janez, Kupisch,  Berthold, Labruna,  Luigi, Liebs,  Detlef, Lohsse,  Sebastian, Luig,  Klaus, Malmendier,  Ulrike, Manthe,  Ulrich, Masi Doria,  Carla, Mayer-Maly,  Dorothea, Meincke,  Jens Peter, Mercogliano,  Felice, Mi,  Jian, Nishimura,  Shigeo, Nörr,  Dieter, Paricio,  Javier, Pennitz,  Martin, Pókecz Kovács,  Attila, Rainer,  Johannes Michael, Reichard,  Ingo, Repgen,  Tilman, Rodger,  Alan, Röhle,  Robert, Rüfner,  Thomas, Schanbacher,  Dietmar, Schermaier,  Martin, Schiemann,  Gottfried, Schipani,  Sandro, Schmidlin,  Bruno, Schrage,  Eltjo J. H., Schubert,  Werner, Sirks,  Boudewijn, Spagnuolo Vigorita,  Tullio, Spruit,  Jop, Stagl,  Jakob, Sturm,  Fritz, Tafaro,  Sebastiano, Thür,  Gerhard, Tian,  Shiyong, Troje,  Hans Erich, Wacke,  Andreas, Waldstein,  Wolfgang, Wallinga,  Tammo, Wesener,  Gunter, Wieling,  Hans, Winkel,  Laurens C., Wolf,  Joseph Georg, Zimmermann,  Reinhard, Zwierlein,  Otto
Römisches Recht Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen. Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
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