Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden.
Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann.
Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen.
Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs.
Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden.
Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann.
Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen.
Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs.
Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden.
Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann.
Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen.
Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs.
Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der „Hölters“ – das Standardwerk zum Unternehmenskauf – befasst sich mit dem gesamten Ablauf hochkomplexer Transaktionen. Ange-sichts der rasanten Entwicklung des M&A-Marktes und der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmenskäufen führen die Autoren souverän durch den gesamten Unternehmenskauf. Sie bieten dabei ein zuverlässiges Projektmanagement und behandeln in den verschiedenen Kapiteln die komplexen Handlungsabläufe unter sämtlichen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Es werden Bewertungs- und akquisitionsspezifische Finanzierungsfragen, die Investitionsprüfung, Integrationskonzepte sowie steuer-, arbeits- und kartellrechtliche Themen beleuchtet, die Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften erläutert und das internationale Privat- und Verfahrensrecht dargestellt. Selbstverständlich kommen die klassischen Fragen der Vertragsgestaltung nicht zu kurz. Vertragsmuster und Checklisten in deutscher und englischer Sprache runden das für den Praktiker unschätzbare Werk ab.
Aktualisiert: 2023-02-02
Autor:
Jürgen Beninca,
Fabian Billing,
Henning Bloss,
Stefan Blum,
Jens Buchta,
Mathias Eisen,
Max Flötotto,
Holger Franz,
Denis Gebhardt,
Heide Gröger,
Tanja Hölters,
Wolfgang Hölters,
Thomas Ingenhoven,
Marcel Kaufmann,
Christian Lenckner,
Lars Lensdorf,
Ludwig Müller,
Olaf Müller-Michaels,
Michael Ramb,
Ansgar Rempp,
Stefan Renner,
Frank Röhling,
Friedhelm Sahner,
Martin Schulz,
Robert von Steinau-Steinrück,
Thomas Thees,
Peter Vocke,
Markus Weber,
Stefan Weinheimer,
Christoph F Wetzler
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Das Buch führt systematisch durch alle Aspekte des Privatrechts. Es folgt hierbei dem Ideal, das Recht mit den Augen des Lernenden zu sehen und in klarer, einfacher Sprache darzustellen.
Der Wissensstoff ist nicht nach dem äußeren Aufbau der Gesetze, sondern nach Sach- und Problemkreisen geordnet. Darüber hinaus wird er zusammen mit der Klausurtechnik in einem integrierten Arbeitsgang vermittelt.
Der „grüne Kallwass“ bringt so den wesentlichen Inhalt des Privatrechts auf den Punkt.
Im Mittelpunkt der 25. Auflage stehen die Integration des neuen Kaufrechts 2022 sowie bedeutsame Aspekte auf der Grundlage des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG).
Dr. jur. Wolfgang Kallwass (1929–2018).
Dr. jur. Peter Abels ist Gesellschafter der Deutschen Akademie für Steuern, Recht & Wirtschaft in Köln.
Prof. Dr. jur. Olaf Müller-Michaels ist Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Düsseldorf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Kommentar wird von Praktikern für Praktiker geschrieben. Dadurch werden in der Praxis relevante Fragestellungen kommentiert, die sich nur aus ständigem Umgang mit diesen Themen erschließen. In etwas anderer Schwerpunktsetzung gegenüber vorhandenen Werken nehmen die zur Zeit praxiswichtigen Kommentierungen zu Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand schwerpunktmäßig einen größeren Raum ein. Einzelne aktienrechtlich relevante Vorschriften des WpHG und des WpÜG (übernahmerechtlicher Squeeze-Out) und das SpruchG werden gesondert kommentiert.
Inhaltlich wird das Gewicht auf die Nachweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt. Bei der Auswertung der Literaturstimmen werden die führenden genannt, damit der Text und nicht der Fußnotenapparat im Vordergrund steht. Die Ausführungen der verschiedenen Autoren sind aufeinander abgestimmt, um eine in sich stimmige Kommentierung zu bieten.
Vorteile auf einen Blickeinbändige Kommentierung mit leichter Handhabbarkeitbesonderer Praxisbezug durch ausschließlich mit Praktikern besetztes Autorenteameinheitlicher Aufbau, formale Homogenität und gute Lesbarkeit
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neue Rechtsprechung und Literatur sowie folgende seit der Vorauflage einzuarbeitende Änderungen des Aktiengesetzes:Abschlussprüferreformgesetz (AreG): erhöhte Transparenz, Unabhängigkeit der KontrolleCSR-RL-Umsetzungsgesetz: geänderte Anforderungen an die Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen für große Unternehmen und KonzerneZweites Finanzmarktnovellierungsgesetz: in Umsetzung der MiFID II erfolgte Änderungen der Wohlverhaltens-, Organisations- und Informationspflichten im WpHGGesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-RL: Implementierung der "starken Kundenauthentifizierung", Verbot des "Surcharging"Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-RL: neue Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand ("say-on-pay") und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen ("related-party-transactions") zur besseren Identifikation und Information von Aktionären ("know-your-shareholder") sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und StimmrechtsberaternSanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz: neue Restrukturierungsoptionen für Unternehmen mit finanziellen SchwierigkeitenFinanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Reaktion auf den Wirecard-SkandalGrundlegende Reform des DCGK.
Zielgruppe
Für alle mit dem Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht befasste Juristinnen und Juristen, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtslehre, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Notariate, Ministerialverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Michael Albrecht vom Kolke,
Gabriele Apfelbacher,
Barbara Deilmann,
Florian Drinhausen,
Lutz Englisch,
Alexander Goertz,
Georg Greitemann,
Christian Groß-Bölting,
Wolfgang Hölters,
Christian A. Krebs,
Dieter Leuering,
Manuel Metzner,
Olaf Müller-Michaels,
Kai Rabe,
Cornelius Simons,
Dirk Solveen,
Erich Waclawik,
Markus Weber
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Ein Unternehmenskauf ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die nach perfekter Organisation und Struktur verlangt. Mit der umfassenden Darstellung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Themen stellt der Hölters für den Praktiker einen echten und unverzichtbaren Ratgeber dar. Der Hölters begleitet als das Standardwerk den perfekten Deal. In der Neuauflage führen die Autoren topaktuell durch den gesamten Ablauf einer Transaktion, bieten ein zuverlässiges Projektmanagement und behandeln in jeweils in sich geschlossenen Kapiteln kompetent alle einschlägigen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte.
Das Handbuch enthält Vertragsmuster und Checklisten in deutscher und englischer Sprache. Jedem Kapitel ist ein Überblick vorangestellt. Neue aktuelle Kapitel zu IT und Datenschutz, Regulierten Industrien und Unternehmenskäufen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten vervollständigen das Thema. Andere Kapitel sind durch hinzugekommene Autoren völlig neu konzipiert.
Neue Kapitel
-Akquisitionsfinanzierung
-IT und Datenschutz
-Integrationsmanagement
-Regulierte Industrien
-Unternehmenskäufe vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Völlig überarbeitete Beiträge zu
-Mergers & Acquisition
-Bewertung
-Steuern
-Arbeitsrecht
-Kartellrecht
-Unternehmenskaufvertrag
-Anglo-amerikanische Vertragssystematik
-Bewertung/Bilanzierung
-Aktiengesellschaften
-Kauf über die Börse
-Private Equity
-Immobilienunternehmen
-Krise und Insolvenz
-Grenzüberschreitende Akquisitionen
Das Autorenteam setzt sich aus namhaften Experten und Praktikern in M&A Transaktionen aus Anwälten, Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern und Unternehmensberatern zusammen.
Aktualisiert: 2020-02-11
Autor:
Fabian Billing,
Henning Bloss,
Stefan Blum,
Jens Buchta,
Mathias Eisen,
Max Flötotto,
Holger Franz,
Denis Gebhardt,
Heide Gröger,
Kerstin Henrich,
Tanja Hölters,
Wolfgang Hölters,
Thomas Ingenhoven,
Axel Jeromin,
Marcel Kaufmann,
Andreas Keim,
Lars Lensdorf,
Olaf Müller-Michaels,
Michael Ramb,
Ansgar Rempp,
Stefan Renner,
Frank Röhling,
Friedhelm Sahner,
Robert von Steinau-Steinrück,
Thomas Thees,
Peter Vocke,
Markus Weber,
Stefan Weinheimer,
Christoph F Wetzler
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Vorteile
- Einbändige Kommentierung mit leichter Handhabbarkeit
- Besonderer Praxisbezug durch ausschließlich mit Praktikern besetztes Autorenteam
- Einheitlicher Aufbau, formale Homogenität und gute Lesbarkeit
Zum Werk
Der Kommentar wird von Praktikern für Praktiker geschrieben. Dadurch werden in der Praxis relevante Fragestellungen kommentiert, die sich nur aus ständigem Umgang mit diesen Themen erschließen. In etwas anderer Schwerpunktsetzung gegenüber vorhandenen Werken nehmen die zur Zeit praxiswichtigen Kommentierungen zu Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand schwerpunktmäßig einen größeren Raum ein. Einzelne aktienrechtlich relevante Vorschriften des WpHG und des WpÜG (übernahmerechtlicher Squeeze-Out) und das SpruchG werden gesondert kommentiert.
Inhaltlich wird das Gewicht auf die Nachweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt. Bei der Auswertung der Literaturstimmen werden die führenden genannt, damit der Text und nicht der Fußnotenapparat im Vordergrund steht. Die Ausführungen der verschiedenen Autoren sind aufeinander abgestimmt, um eine in sich stimmige Kommentierung zu bieten.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neue Rechtsprechung und Literatur sowie vor allem die umfangreichen Änderungen infolge der Aktienrechtsnovelle:
- Flexibilisierung der Finanzierung der Aktiengesellschaft: Den Gesellschaften wird eine Gestaltungsmöglichkeit eröffnet, mit der sie Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtloser Vorzugsaktien bilden können. Der Vorzug stimmrechtsloser Aktien muss künftig nicht mehr nachzahlbar sein.
- Umtauschrecht der Gesellschaft bei Wandelschuldverschreibungen: Es wird die Möglichkeit geschaffen, bei einer Wandelanleihe auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und bedingtes Kapital zu schaffen.
- Transparentere Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Gesellschaften: Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften werden künftig darauf festgelegt, Namensaktien auszugeben. Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien gibt es nur noch bei börsennotierten Gesellschaften. Die Ausgabe von Inhaberaktien wird an den Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und die Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer zur Pflicht.
- Weiterentwicklung des Beschlussmängelrechts der Aktiengesellschaft: Wenn gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eine Beschlussmängelklage erhoben wird, so müssen weitere Nichtigkeitsklagen innerhalb eines Monats erhoben werden.
- Beseitigung von Rechtsunsicherheiten: Die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entsandt werden, kann rechtlich begründet werden sowohl aufgrund Gesetzes, aber auch durch einfaches Rechtsgeschäft ohne weitere gesetzliche Grundlage.
Zielgruppe
Alle mit dem Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht befasste Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Unternehmensjuristen, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Aktualisiert: 2021-09-03
Autor:
Gabriele Apfelbacher,
Barbara Deilmann,
Florian Drinhausen,
Lutz Englisch,
Franz-Josef Gesinn,
Alexander Goertz,
Georg Greitemann,
Otto Haberstock,
Sylvie Hambloch-Gesinn,
Jörn Hirschmann,
Wolfgang Hölters,
Thomas Laubert,
Dieter Leuering,
Olaf Müller-Michaels,
Gerold Niggemann,
Cornelius Simons,
Dirk Solveen,
Erich Waclawik,
Markus Weber
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Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Privateigentum, Privatautonomie und Wettbewerb sind die Säulen, auf denen jedes freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ruht. Die Bedeutung der Eigentumsgewährleistung als Gegengewicht zu Interventionen in den vermögensrechtlichen Bereich wächst umso mehr, je breiter die Eingriffsmöglichkeiten der EU werden.
Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Konturierung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes in der EU leisten und Vergleichsmaterial zur Verfügung stellen, das als Diskussionsgrundlage für seine Bewertung und Weiterentwicklung dienen kann.
Auf einen Überblick über die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Unionsrechtsordnung folgt eine Bestandsaufnahme des bisherigen von der Rechtsprechung des EuGH geprägten unionsrechtlichen Eigentumsschutzes. Anschließend werden die Eigentumsgewährleistung der EMRK und der Verfassungen Deutschlands, Italiens und Irlands untersucht; in seiner Grundsatzentscheidung zum gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgrundrecht hat der EuGH die Garantien dieser Länder ausdrücklich als Rechtserkenntnisquellen herangezogen.
Methodisch folgt die Darstellung jeder Rechtsordnung einem einheitlichen Aufbau. Es werden der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Gewährleistung, die Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen und die an sie gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
In der dogmatischen Struktur der Eigentumsgarantie zeigen sich in den untersuchten Rechtsordnungen starke Vereinheitlichungstendenzen. Als materielle Schranke für Eigentumsbeeinträchtigungen gewinnt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung; dies führt zu einer Entlastung des Enteignungsbegriffs.
Der EuGH beschränkt jedoch in der Praxis die ihm obliegende Kontrolle des europäischen Gesetzgebers bisher auf evidente Fehler. Seine Rechtsprechung weist ein Abwägungsdefizit auf und bleibt damit deutlich hinter dem Standard der anderen untersuchten Rechtsordnungen zurück.
Aktualisiert: 2023-04-15
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