Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen.

Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. von Müller-Franken,  Sebastian
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146

Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146 von Aust,  Helmut Philipp, Baer,  Susanne, Blanke,  Hermann-Josef, Burgi,  Martin, Classen,  Claus Dieter, Dietlein,  Johannes, Drossel,  Jan-Marcel, Drüen,  Klaus-Dieter, Gersdorf,  Hubertus, Grote,  Rainer, Gusy,  Christoph, Hellermann,  Johannes, Hermanns,  Monika, Horn,  Hans-Detlef, Hruschka,  Constantin, Huber,  Peter M., Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kau,  Marcel, Kaufhold,  Ann-Katrin, Kessal-Wulf,  Sibylle, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Gregor, Krewerth,  Linda, Markard,  Nora, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Nolte,  Georg, Pilz,  Stefan, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Trute,  Hans-Heinrich, Unruh,  Peter, Vogel,  Max, Volkmann,  Uwe, Voßkuhle,  Andreas, Wendt,  Rudolf, Wischmeyer,  Thomas, Wolff,  Heinrich Amadeus
Aktualisiert: 2023-06-01
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen.

Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. von Müller-Franken,  Sebastian
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146

Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146 von Aust,  Helmut Philipp, Baer,  Susanne, Blanke,  Hermann-Josef, Burgi,  Martin, Classen,  Claus Dieter, Dietlein,  Johannes, Drossel,  Jan-Marcel, Drüen,  Klaus-Dieter, Gersdorf,  Hubertus, Grote,  Rainer, Gusy,  Christoph, Hellermann,  Johannes, Hermanns,  Monika, Horn,  Hans-Detlef, Hruschka,  Constantin, Huber,  Peter M., Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kau,  Marcel, Kaufhold,  Ann-Katrin, Kessal-Wulf,  Sibylle, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Gregor, Krewerth,  Linda, Markard,  Nora, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Nolte,  Georg, Pilz,  Stefan, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Trute,  Hans-Heinrich, Unruh,  Peter, Vogel,  Max, Volkmann,  Uwe, Voßkuhle,  Andreas, Wendt,  Rudolf, Wischmeyer,  Thomas, Wolff,  Heinrich Amadeus
Aktualisiert: 2023-05-03
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Maßvolles Verwalten

Maßvolles Verwalten von Müller-Franken,  Sebastian
Die Krise der öffentlichen Haushalte zwingt den Staat, mit seinen finanziellen Ressourcen maßzuhalten. Allerdings unterliegt der demokratische Rechtsstaat anderen Regeln als ein Wirtschaftsunternehmen. Das Prinzip der Effizienz, mit dem das Gebot des Maßhaltens in eine rechtliche Kategorie gebracht werden kann, kann daher nicht die alleinige Richtschnur seines Handelns sein. Sebastian Müller-Franken entwickelt für die Exekutive eine Lehre von den Maßstäben des Verwaltungshandelns, die Effizienz in ein umfassendes System einbindet. Das Referenzgebiet, an dem der Autor sein System exekutiver Handlungsmaßstäbe und deren Umsetzung im Gesetzesvollzug exemplarisch darstellt, ist das Steuerrecht. Die Steuerverwaltung hat Methoden entwickelt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die ihr gestellte Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Sebastian Müller-Franken zeigt auf, wie einige dieser Methoden einen Beitrag zur Lösung eines der zentralen Probleme des heutigen Verwaltungsrechts leisten können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk

Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk von Bäcker,  Carsten, Barczak,  Tristan, Becker,  Florian, Berger,  Ariane, Brenner,  Michael, Coelln,  Christian von, Cornils,  Matthias, Depenheuer,  Otto, Dietlein,  Johannes, Friehe,  Matthias, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Gundel,  Jörg, Heckmann,  Dirk, Heintzen,  Markus, Hillgruber,  Christian, Horn,  Hans-Detlef, Kau,  Marcel, Kirchhof,  Gregor, Klement,  Jan Henrik, Kluckert,  Sebastian, Kube,  Hanno, Leisner,  Walter Georg, Leisner-Egensperger,  Anna, Lindner,  Josef Franz, Lohse,  Eva Julia, Lüdemann,  Jörn, Michael,  Lothar, Möstl,  Markus, Müller-Franken,  Sebastian, Nettesheim,  Martin, Ohler,  Christoph, Paschke,  Anne, Puttler,  Adelheid, Reimer,  Philipp, Rixen,  Stephan, Saurer,  Johannes, Schaefer,  Jan Philipp, Schaks,  Nils, Schmahl,  Stefanie, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Siegel,  Thorsten, Sodan,  Helge, Stern,  Klaus, Uhle,  Arnd, Wall,  Heinrich de, Wolff,  Heinrich Amadeus, Wysk,  Peter
Zum Werk Der Stern ist seit seinem Erscheinen eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage dieses Werks erscheint in vier Bänden. Sie baut konzeptionell auf dem sieben Bände (einschließlich vier Teilbänden) umfassenden Opus "Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" auf und führt dieses fort. Das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte werden gleichgewichtig in jeweils zwei Bänden dargestellt. Im Zentrum steht - wie bisher - das Staatsrecht des Grundgesetzes. Dennoch soll das deutsche Staatsrecht nicht allein als ein Staatsrecht des Bundes (d.h. ausschließlich der Bundesebene) dargestellt werden. Der deutsche Staat wird vielmehr als eine föderale Wirklichkeit präsentiert, der bereits in sich ein Bundesstaat (mit zwei Ebenen der Staatlichkeit) ist und der als solcher seinerseits in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union integriert ist. Die Institute und Gewährleistungen des Grundgesetzes werden daher im Verbund mit ihren Entsprechungen auch auf der europäischen und der Landesebene entfaltet. So sehr sich z.B. die Darstellung der Grundrechte primär am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des BVerfG orientiert, ist doch stets auch ein vergleichender Seitenblick in Bezug auf die Landesgrundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geboten. Die Herausgeber und ca. 50 Autorinnen und Autoren der Neuauflage zählen zu den führenden Staatsrechtslehrern Deutschlands. In einer Gemeinschaftsleistung bieten sie eine höchsten Ansprüchen genügende, konzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts, die den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt und namentlich den Entwicklungen seit der Ursprungsauflage des Werks wie etwa dem Fortgang der europäischen Integration umfassend Rechnung trägt. Band 1 widmet sich den Grundlagen und Grundbegriffen des Staatsrechts und stellt zugleich die Strukturprinzipien der Verfassung dar, Band 2 befasst sich mit den Staatsorganen, Staatsfunktionen und dem Finanzwesen. Band 3 enthält eine Darstellung der Allgemeine Lehren der Grundrechte. Die einzelnen Grundrechte werden in Band 4 behandelt. Vorteile auf einen Blickkonzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts mit seinen europäischen Bezügenverfasst von den führenden Staatsrechtlern Deutschlandsdogmatisch fundierte Darstellungen mit Blick für das Wesentlicheumfassende Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Auswertung und kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur Zielgruppe Für Wissenschaft, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeitende in Behörden und Verwaltungen, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Grund und Grenzen staatlicher Religionsförderung

Grund und Grenzen staatlicher Religionsförderung von Droege,  Michael, Graulich,  Markus, Haering OSB,  Stephan, Hallermann,  Heribert, Hense,  Ansgar, Hochuth,  Martin, Hufen,  Friedhelm, Janz,  Norbert, Junglas,  Mario, Kruip,  Gerhard, Kube,  Hanno, Messner,  Francis, Müller-Franken,  Sebastian, Pulte,  Matthias, Schanda,  Balázs, Schon,  Hermann-Josef, Torfs,  Rik, Vinzent,  Markus
Die staatskirchenrechtliche Debatte um das Vermögen der Kirchen konzentriert sich zumeist auf sogenannte Staatsleistungen und Kirchensteuer, während die sonstige staatliche Religionsförderung eher vernachlässigt oder populistisch behandelt wird. Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat

Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat von Depenheuer,  Otto, Grabenwarter,  Christoph, Müller-Franken,  Sebastian
Die Gewährleistung des Rechts der Meinungsfreiheit verlangt von einem freiheitlichen Staat den Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch. Der Staat muss es den Bürgern überlassen, was sie denken und sagen wollen. Gefährdet wird dieses Recht heute nicht nur vom Staat. Ob und wie ein Thema debattiert werden darf, wird oft bestimmt von gesellschaftlichen Sprachregeln, der political correctness. Die Betonung der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlichen Staat und die Klaglosigkeit, mit der die Verengung des Korridors freier Rede durch demokratisch nicht legitimierte Sprachwächter hingenommen wird, klaffen auseinander. Es wird deutlich, dass Meinungsfreiheit in einem freiheitlichen Staat auf außerrechtlichen Erwartungen und Voraussetzungen gründet.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

Polizei- und Ordnungsrecht Hessen von Bäuerle,  Michael, Fischer,  Mattias G., Göttlicher,  Doris, Lambrecht,  Ute, Leggereit,  Rainer, Möstl,  Markus, Mühl,  Lothar, Müller-Franken,  Sebastian, Schröder,  Meinhard, Sommer,  Jürgen, Stein,  Katrin
Zum Werk Das Werk erläutert kompakt und zuverlässig das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) auf seinem aktuellsten Stand. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen des HSOG durch das Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die VO (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der RL (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3.5.2018 (GVBl. 82) sowie durch das Gesetz zur Neufassung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25.6.2018 (GVBl. 302). Komplettiert werden die Darstellungen durch drei das Verständnis des HSOG erleichternde systematische Einführungen. Vorteile auf einen Blickpraxisnahe Aufbereitung mit wissenschaftlicher FundierungKommentierungen von ausgewiesenen SpezialistenBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Hochschulangehörige.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen

Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen von Müller-Franken,  Sebastian
Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen

Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen von Müller-Franken,  Sebastian
Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa

Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa von Becker,  Florian, Brenner,  Michael, Classen,  Claus Dieter, Coelln,  Christian von von, Dietlein,  Johannes, Durner,  Wolfgang, Guckelberger,  Annette, Hase,  Friedhelm, Hillgruber,  Christian, Ipsen,  Jörn, Kämmerer,  Jörn Axel, Kirchhof,  Gregor, Kluth,  Winfried, Korioth,  Stefan, Mann,  Thomas, Merten,  Detlef, Müller-Franken,  Sebastian, Müller-Terpitz,  Ralf, Niedobitek,  Matthias, Papier,  Hans Jürgen, Peine,  Franz-Joseph, Sachs,  Michael, Schröder,  Meinhard, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Shirvani,  Foroud, Sodan,  Helge, Wendt,  Rudolf, Wittreck,  Fabian
Die insgesamt auf 12 Bände konzipierte Edition „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa" ist ein wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von Herausgebern und Autoren. Es wendet sich an die staats- und verfassungsrechtliche Praxis und Theorie, dient als Nachschlagewerk zum gegenwärtigen Stand und zur Entwicklung der Grundrechte und ihrer Dogmatik in Deutschland sowie in den europäischen Staaten als der Keimzelle einer künftigen europäischen Grundordnung. Die Allgemeinen Lehren und die Einzelgrundrechte Deutschlands werden ausführlich dargestellt und zugleich grundrechtliche Wechselwirkungen aufgezeigt. Es werden übereinstimmende wie unterschiedliche dogmatische Strömungen behandelt; die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird eingehend und kritisch beleuchtet. Band VIII des Handbuches der Grundrechte ist den Grundrechten der deutschen Landesverfassungen gewidmet. Querschnittsbeiträge behandeln die Entwicklung und Bedeutung einzelstaatlicher Grundrechte für die deutsche Grundrechtsentwicklung und stellen vergleichende Betrachtungen zu den Landesgrundrechten an. Sodann werden die Grundrechtskataloge aller 16 deutschen Landesverfassungen von Staatsrechtslehrern aus den jeweiligen Bundesländern ausführlich und wissenschaftlich vertieft erläutert.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Gedächtnisschrift für Christoph Trzaskalik

Gedächtnisschrift für Christoph Trzaskalik von Birk,  Dieter, Bornhaupt,  Kurt J von, Doralt,  Werner, Drenseck,  Walter, Drüen,  Klaus D, Fischer,  Peter, Giloy,  Jörg, Groll,  Rüdiger von, Hey,  Johanna, Hüttemann,  Rainer, Jachmann,  Monika, Kaeser,  Christian, Kirchhof,  Paul, Kruse,  Heinrich W, Müller-Franken,  Sebastian, Osterloh,  Lerke, Peffekoven,  Rolf, Pezzer,  Heinz J, Reiss,  Wolfram, Ruppe,  Hans G, Schulze-Osterloh,  Joachim, Seer,  Roman, Selmer,  Peter, Sieker,  Klaus, Söhn,  Hartmut, Stolterfoht,  Joachim N, Tipke,  Klaus, Wassermeyer,  Franz, Widmann,  Werner, Wohlfeil,  Anne
Mit dieser Gedächtnisschrift würdigen namhafte Wissenschaftler und Steuerrechtspraktiker den im Jahre 2003 im Alter von 60 Jahren verstorbenen Professor Dr. Christoph Trzaskalik. Die Beiträge beschäftigen sich mit den Themenbereichen Allgemeines Steuerrecht und Finanzverfassung, Einkommensteuer und Ertragsteuern, andere Steuern und Lenkungsabgaben sowie Steuerstrafrecht.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung

Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung von Alber,  Christel, Banniza,  Ulrike, Beckemper,  Katharina, Beermann,  Albert, Bergkemper,  Winfried, Birkenfeld,  Wolfram, Bleihauer,  Hans-Jürgen, Boeker,  Heide, Braun,  Rainer, Bülte,  Jens, Craig,  Bernd, Deimel,  Klaus, Fischer,  Peter, Freifrau Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,  Elisabeth, Görke,  Roger, Groll,  Rüdiger von, Heidner,  Hans-Hermann, Hellmann,  Uwe, Hepp,  Ernst, Heuermann,  Bernd, Hohrmann,  Friedrich A., Hübschmann,  Walter, Hummel,  David, Jatzke,  Harald, Lange,  Hans-Friedrich, Leipold,  Carsten, Leisner-Egensperger,  Anna, Lux,  Karl Michael, Müller-Eiselt,  Klaus Peter, Müller-Franken,  Sebastian, Musil,  Andreas, Peters,  Sebastian, Rathemacher,  Jörg, Rogmann,  Achim, Rozek,  Jochen, Schallmoser,  Ulrich, Schmid,  Manfred, Schmieszek,  Hans-Peter, Schuster,  Silvia, Schwarz,  Hansjürgen, Siegers,  Ellen, Söhn,  Hartmut, Spitaler,  Armin, Steinhauff,  Dieter, Stüwe,  Richard, Summersberger,  Walter, Sunder-Plassmann,  Reinhard, Tappe,  Henning, Thürmer,  Bernd, Tormöhlen,  Helmut, Trossen,  Nils, Wackerbeck,  Matthias, Wäger,  Christoph, Wernsmann,  Rainer, Wolffgang,  Hans-Michael
Zuletzt erschien Lieferung 272 (Februar 2023/ 142,- € zzgl. 31,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-03-02
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Handbuch des Staatsrechts

Handbuch des Staatsrechts von Breuer,  Rüdiger, Isensee,  Josef, Kirchhof,  Paul, Knemeyer,  Franz-Ludwig, Leisner,  Walter, Möstl,  Markus, Müller-Franken,  Sebastian, Papier,  Hans Jürgen, Sachs,  Michael, Scholz,  Rupert
Der völlig neu konzipierte Band setzt die Freiheitsrechte aus Band VII fort und behandelt nunmehr in einem ersten Teil die verfassungsrechtlich verbürgten wirtschaftlichen Grundrechte wie etwa Berufs- und Ausbildungsfreiheit, Eigentum, Erbrecht, Koalitionsfreiheit (Tarifautonomie). In einem zweiten Teil liegt der Schwerpunkt – neben einem gesonderten Beitrag über die Staatshaftung – auf den rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien: Justizgewähranspruch, Rechtsschutzgarantie, Anspruch auf rechtliches Gehör, Garantien im Strafverfahren. In einem dritten Teil schließlich wird die grundrechtliche Gleichheit erörtert, die v.a. im allgemeinen Gleichheitssatz, aber auch in den besonderen Gleichheitsgarantien ihre spezifische Ausprägung gefunden hat. Das Handbuch des Staatsrechts setzt sich auch in seiner Neuauflage wieder zum Ziel, die Verfassung als Grundlage, Anstoß und Maßstab für die Entwicklung des Verfassungsstaates zu verstehen und zu deuten. Von renommierten Staatsrechtlern verfasst, wurden alle Beiträge völlig neu bearbeitet und teilweise auch neu konzipiert. Literatur und Rechtsprechung sind ebenfalls auf aktuellem Stand. Ausführliche Register – neu seit Band VII: Entscheidungsregister – machen den Band zu einem für Verfassungspraxis und Wissenschaft unentbehrlichen Nachschlagewerk.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung

Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung von Alber,  Christel, Banniza,  Ulrike, Beckemper,  Katharina, Beermann,  Albert, Bergkemper,  Winfried, Birkenfeld,  Wolfram, Bleihauer,  Hans-Jürgen, Boeker,  Heide, Braun,  Rainer, Bülte,  Jens, Craig,  Bernd, Deimel,  Klaus, Fischer,  Peter, Freifrau Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,  Elisabeth, Görke,  Roger, Groll,  Rüdiger von, Heidner,  Hans-Hermann, Hellmann,  Uwe, Hepp,  Ernst, Heuermann,  Bernd, Hohrmann,  Friedrich A., Hübschmann,  Walter, Hummel,  David, Jatzke,  Harald, Lange,  Hans-Friedrich, Leipold,  Carsten, Leisner-Egensperger,  Anna, Lux,  Karl Michael, Müller-Eiselt,  Klaus Peter, Müller-Franken,  Sebastian, Musil,  Andreas, Peters,  Sebastian, Rathemacher,  Jörg, Rogmann,  Achim, Rozek,  Jochen, Schallmoser,  Ulrich, Schmid,  Manfred, Schmieszek,  Hans-Peter, Schuster,  Silvia, Schwarz,  Hansjürgen, Siegers,  Ellen, Söhn,  Hartmut, Spitaler,  Armin, Steinhauff,  Dieter, Stüwe,  Richard, Summersberger,  Walter, Sunder-Plassmann,  Reinhard, Tappe,  Henning, Thürmer,  Bernd, Tormöhlen,  Helmut, Trossen,  Nils, Wackerbeck,  Matthias, Wäger,  Christoph, Wernsmann,  Rainer, Wolffgang,  Hans-Michael
Souveränität beweisen Sie als Berater, wenn Sie auf jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wo Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit verlangen. Denn der ist einfach der Größte. Umfassend, kritisch, aktuell. Mit FVG, VwZG und Europäischem Zollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Bundesrichtern und Professoren. Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und ZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen. Einfach mal 2 Wochen kostenlos und unverbindlich ausprobieren. Sollte Sie der Kommentar wider Erwarten nicht überzeugen, lassen wir ihn nach zwei Wochen umgehend bei Ihnen abholen.* Das heißt, keine Kosten und kein Risiko. Also: Am besten, Sie testen. *Dieses Angebot gilt nur bei Direktbezug über den Verlag Der Hübschmann/Hepp/Spitaler als reines Online-Modul: Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 17 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit. Im Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler - AO/FGO bei Otto Schmidt online ist das Standardwerk auch online verfügbar. Auch hier gilt: Am besten, erst mal testen. 4 Wochen kostenlos und völlig unverbindlich. Wir beraten Sie gerne und stehen für Anfragen zur Verfügung: Tel.: 0221/93738-999 Weitere Infos finden Sie unter www.otto-schmidt.de/hhsp-modul. Zuletzt erschien Lieferung 255 (November 2019 / 124,- €). Lieferung 256 ist für Februar 2020 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-17
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Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat

Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat von Depenheuer,  Otto, Grabenwarter,  Christoph, Müller-Franken,  Sebastian
Die Gewährleistung des Rechts der Meinungsfreiheit verlangt von einem freiheitlichen Staat den Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch. Der Staat muss es den Bürgern überlassen, was sie denken und sagen wollen. Gefährdet wird dieses Recht heute nicht nur vom Staat. Ob und wie ein Thema debattiert werden darf, wird oft bestimmt von gesellschaftlichen Sprachregeln, der political correctness. Die Betonung der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlichen Staat und die Klaglosigkeit, mit der die Verengung des Korridors freier Rede durch demokratisch nicht legitimierte Sprachwächter hingenommen wird, klaffen auseinander. Es wird deutlich, dass Meinungsfreiheit in einem freiheitlichen Staat auf außerrechtlichen Erwartungen und Voraussetzungen gründet.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Familienwahlrecht und Verfassung

Familienwahlrecht und Verfassung von Müller-Franken,  Sebastian
Der demographische Wandel wird neben einem Wertewandel mit der Funktionsweise von Politik erklärt: sie diene den Interessen der Älteren. Um das zu ändern, müsse das Wahlrecht die Anliegen von Familien mehr zur Geltung bringen. Kinder bedürften eines Stimmrechts, das von den Eltern für diese auszuüben sei. Sebastian Müller-Franken beleuchtet die verfassungsrechtlichen Annahmen, auf denen ein solches Familienwahlrecht beruht. Zuerst geht er aber der Frage nach, warum sich der Staat überhaupt mit Demographie befassen soll. Das Argument, die Sozialversicherung sei auf nachwachsende Generationen angewiesen, überzeugt nicht: Es verträgt sich nicht mit der anthropozentrischen Grundhaltung des Grundgesetzes, die den Menschen stets nur als Zweck um seiner selbst und nicht als Mittel um anderer Zwecke willen betrachtet. Der Autor sucht daher nach einer Erklärung, die dieser staatstheoretischen Prämisse Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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