DS-GVO/BDSG

DS-GVO/BDSG von Atzert,  Michael, Buchmann,  Antonia, Dietze,  Lars, Ferik,  Levent LL.M., Frank,  Lorenz, Frey,  Dieter LL.M., Hermann,  Maximilian, Hilgert,  Felix LL.M., Hünermann,  Rolf, Jacquemain,  Tobias LL.M., Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias O., Keppeler,  Lutz Martin, Klein,  David, Kremer,  Sascha, Kugelmann,  Dieter, Leutheusser-Schnarrenberger,  Sabine, LL.M.Pieper,  Fritz Ulli, LL.M.Reif,  Yvette, Martini,  Mario, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Müthlein,  Thomas, Pabst,  Heinz-Joachim, Richter,  Philipp, Ritter,  Steve, Rombey,  Sebastian, Römer,  Sandra, Rost,  Maria Christina, Rudolph,  Matthias, Schmidt,  Maximilian, Schneider,  Adrian, Schwartmann,  Rolf, Seckelmann,  Margrit, Thüsing,  Gregor, Traut,  Johannes, Weiß,  Steffen, Wybitul,  Tim
Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht? Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides! Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt. Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden. Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für - öffentliche Stellen - nicht öffentliche Stellen - betroffene Personen - Aufsichtsbehörden - DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-10
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TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Medienrecht

Medienrecht von Dörr,  Dieter, Mühlenbeck,  Dörr Schwartmann, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Schwartmann,  Rolf
Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über das gesamte Medienrecht. Gegenstand sind das nationale öffentlich-rechtliche Medienrecht, das Multimedia- und Internetrecht sowie das Telekommunikationsrecht. Vorgestellt werden zudem mit dem Medienrecht verwobene Gebiete wie das Datenschutzrecht, das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Urheber-, Marken- und Werberecht, das Strafrecht sowie das Europäische und Internationale Medienrecht. Das Werk dient der Einarbeitung ebenso wie der zügigen Wiederholung. Dabei helfen besonders Fazit und Glossar am Ende von Sinnabschnitten. Es wendet sich an Studierende an Universitäten und sonstigen Hochschulen in Medienstudiengängen sowie an Medienpraktiker.
Aktualisiert: 2023-04-25
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TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Datenschutz im Internet

Datenschutz im Internet von Benedikt,  Kristin, Brams,  Isabelle, Brink,  Stefan, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Duhr,  Thomas, Dürschmied,  Christian, Egle,  Ulrike, Eickhoff,  Vera, Felber,  Wolfram, Franck,  Lorenz, Hanloser,  Stefan, Hansen,  Marit, Herbort,  Nina Elisabeth, Herbrich,  Tilman, Hermann,  Maximilian, Horn,  Matthias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias, Keppeler,  Lutz, Kessen,  Martin, Lottkus,  Sebastian, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Paal,  Boris, Pabst,  Heinz-Joachim, Petrlic,  Ronald, Pfau,  David, Piltz,  Carlo, Raude,  Karin, Reif,  Yvette, Schaefer,  Thorsten, Schlosser,  Achim, Schneider,  Adrian, Schulz,  Sebastian, Schwartmann,  Rolf, Schwenke,  Thomas, Seiler,  David, Thüsing,  Gregor, Tinnefeld,  Robert, Völkel,  Christian, Weiß,  Steffen, Wilhelm-Robertson,  Maria, Wybitul,  Tim, Zimaj,  Marin, Zippel,  Christoph, Zwerschke,  Johannes
Zum Werk Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Online-Services richten sich nicht nur nach dem allgemeinen Datenschutz - der DSGVO. Verantwortliche müssen darüber hinaus die internetspezifischen Datenschutzvorschriften auf nationaler Ebene (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG) beachten. Zusätzlich ist das Recht der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) zu berücksichtigen. Darunter fallen Regelungen des Kodex zur elektronischen Kommunikation sowie des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Das Handbuch erläutert ausgehend von Websites und Apps und sodann überleitend anhand der gängigsten Praxisfälle die rechtlichen Anforderungen an die Praxis des Onlinedatenschutzes in Unternehmen und Behörden. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem europäischen und nationalen Recht dargelegt und auf den unterschiedlichen Schutzbereich der Rechtsakte eingegangen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen des EuGHs und der nationalen Gerichte werden ebenso erläutert wie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden. InhaltRechtliche Grundlagen des europäischen und nationalen DatenschutzrechtsWebsites und AppsMessengerEinsatz von Social Media im UnternehmenOnline-MarketingNewsletterOnlineshopsVideokonferenzenInternet of Things/Edge ComputingKünstliche IntelligenzDigitales ErbeConnected CareGaming und eSports Vorteile auf einen BlickChecklisten, Vertragsmuster und Grafikenstrategische Anwenderhinweise zum Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehördentechnische Hintergründe tiefgreifend und verständlich erklärt Zielgruppe Für Rechts- und Syndikusanwaltschaft, Marketingabteilungen, interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzbehörden, Richterschaft, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-02
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DS-GVO/BDSG

DS-GVO/BDSG von Atzert,  Michael, Buchmann,  Antonia, Dietze,  Lars, Ferik,  LL.M.,  Levent, Frank,  Lorenz, Frey,  LL.M.,  Dieter, Hermann,  Maximilian, Hilgert,  LL.M.,  Felix, Hünermann,  Rolf, Jacquemain,  LL.M.,  Tobias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias O., Keppeler,  Lutz Martin, Klein,  David, Kremer,  Sascha, Kugelmann,  Dieter, Leutheusser-Schnarrenberger,  Sabine, LL.M.Reif,  Yvette, Martini,  Mario, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Müthlein,  Thomas, Pabst,  Heinz-Joachim, Pieper,  LL.M.,  Fritz Ulli, Richter,  Philipp, Ritter,  Steve, Rombey,  Sebastian, Römer,  Sandra, Rost,  Maria Christina, Rudolph,  Matthias, Schmidt,  Maximilian, Schneider,  Adrian, Schwartmann,  Rolf, Seckelmann,  Margrit, Thüsing,  Gregor, Traut,  Johannes, Weiß,  Steffen, Wybitul,  Tim
Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht? Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides! Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt. Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden. Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für - öffentliche Stellen - nicht öffentliche Stellen - betroffene Personen - Aufsichtsbehörden - DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-13
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DS-GVO/BDSG

DS-GVO/BDSG von Atzert,  Michael, Buchmann,  Antonia, Dietze,  Lars, Ferik,  LL.M.,  Levent, Franck,  Lorenz, Frey,  LL.M.,  Dieter, Hermann,  Maximilian, Hilgert,  LL.M.,  Felix, Hünermann,  Rolf, Jacquemain,  LL.M.,  Tobias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias O., Keppeler,  Lutz Martin, Klein,  David, Kremer,  Sascha, Kugelmann,  Dieter, Leutheusser-Schnarrenberger,  Sabine, Martini,  Mario, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Müthlein,  Thomas, Pabst,  Heinz-Joachim, Pieper,  LL.M.,  Fritz Ulli, Reif,  LL.M.,  Yvette, Richter,  Philipp, Ritter,  Steve, Rombey,  Sebastian, Römer,  Sandra, Rost,  Maria Christina, Rudolph,  Matthias, Schmidt,  Maximilian, Schneider,  Adrian, Schwartmann,  Rolf, Seckelmann,  Margrit, Thüsing,  Gregor, Traut,  Johannes, Weiß,  Steffen, Wybitul,  Tim
Aktualisiert: 2023-04-13
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DS-GVO/BDSG

DS-GVO/BDSG von Atzert,  Michael, Buchmann,  Antonia, Dietze,  Lars, Ferik,  LL.M.,  Levent, Frank,  Lorenz, Frey,  LL.M.,  Dieter, Hermann,  Maximilian, Hilgert,  LL.M.,  Felix, Hünermann,  Rolf, Jacquemain,  LL.M.,  Tobias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias O., Keppeler,  Lutz Martin, Klein,  David, Kremer,  Sascha, Kugelmann,  Dieter, Leutheusser-Schnarrenberger,  Sabine, Martini,  Mario, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Müthlein,  Thomas, Pabst,  Heinz-Joachim, Pieper,  LL.M.,  Fritz Ulli, Reif,  LL.M.,  Yvette, Richter,  Philipp, Ritter,  Steve, Rombey,  Sebastian, Römer,  Sandra, Rost,  Maria Christina, Rudolph,  Matthias, Schmidt,  Maximilian, Schneider,  Adrian, Schwartmann,  Rolf, Seckelmann,  Margrit, Thüsing,  Gregor, Traut,  Johannes, Weiß,  Steffen, Wybitul,  Tim
Aktualisiert: 2020-03-10
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DS-GVO/BDSG

DS-GVO/BDSG von Atzert,  Michael, Buchmann,  Antonia, Dietze,  Lars, Ferik,  LL.M.,  Levent, Franck,  Lorenz, Frey,  LL.M.,  Dieter, Hermann,  Maximilian, Hilgert,  LL.M.,  Felix, Hünermann,  Rolf, Jacquemain,  LL.M.,  Tobias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias O., Keppeler,  Lutz Martin, Klein,  David, Kremer,  Sascha, Kugelmann,  Dieter, Leutheusser-Schnarrenberger,  Sabine, Martini,  Mario, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Müthlein,  Thomas, Pabst,  Heinz-Joachim, Pieper,  LL.M.,  Fritz Ulli, Reif,  LL.M.,  Yvette, Richter,  Philipp, Ritter,  Steve, Rombey,  Sebastian, Römer,  Sandra, Rost,  Maria Christina, Rudolph,  Matthias, Schmidt,  Maximilian, Schneider,  Adrian, Schwartmann,  Rolf, Seckelmann,  Margrit, Thüsing,  Gregor, Traut,  Johannes, Weiß,  Steffen, Wybitul,  Tim
Was ist neu im Datenschutzrecht 2020? Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht mit weitreichenden Änderungen für die Datenschutzpraxis ersetzt. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, in denen sich in der Datenschutzpraxis viel ereignet hat: - Durch die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz werden die Anpassungen der bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der EU geregelt. Besonders wichtig sind die Änderungen beim BDSG – so besteht eine Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern. - Die Rechtsprechung hat wichtige Maßstäbe für die Praxis gesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen des EuGH zu den umstrittenen „Cookies“und zu den Fanpages bei Facebook. - Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden die Maßnahmen zur Durchsetzung der DS-GVO verschärft. Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen mit den Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar. Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für „Best Practice“. Der vorliegende Kommentar bietet damit Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht eine Kommentierung der DS-GVO und des BDSG und ist das ideale Rüstzeug für die Datenschutzpraxis.
Aktualisiert: 2020-03-10
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