Virtus und Voluptas

Virtus und Voluptas von Lüdemann,  Peter
Der Autor untersucht zwei Bildtypen, die, lokal im Wesentlichen auf Venedig begrenzt, etwa zeitgleich in den Jahren zwischen 1500 und 1530 auftreten: der ganzfigurige, meist liegende Frauenakt sowie das halbfigurige erotische Frauenbildnis. Bei den abgebildeten Frauen handelt es sich, so die These, abgesehen von einer gelegentlichen Einkleidung als Venus oder Flora, nicht um naturgetreue Porträts venezianischer Patrizierinnen oder Kurtisanen. Vielmehr sind die Gemälde aus Anlass von Hochzeiten entstanden und thematisieren die Rolle einer Frau des 16. Jahrhunderts im Kontext der Ehe: In der Öffentlichkeit hat sie als treue, tugendhafte Gattin den Aspekt der virtus zu repräsentieren, in der häuslichen Intimität ein Inbegriff ehelicher Sinnlichkeit (voluptas) zu sein. Das Buch Peter Lüdemanns stellt eine gelungene Verbindung von kunsthistorischer und literarhistorischer Forschung dar. Aus dem Inhalt: Einleitung Teil I: Die ganzfigurigen Frauenakte 1. Ein problematisches Gemälde: Giovanni Carianis Junge Frau vor einer Landschaft 2. Giorgiones Schlafende Venus: humanistischer Pseudo-Mythos und "gemaltes Epithalamium" 3. Exkurs I: Amors Flucht und Venus’ Schlaf in einer Florentiner Zeichnung des späten Quattrocento 4. Virtus und voluptas in der Venus mit Cupido Jacopo Palmas d. Ä. 5. Exkurs II: Textreferenz und Wirklichkeitsbezug in einem Florentiner Hochzeitsbild. Anmerkungen zu Sandro Botticellis Mars und Venus 6. Lorenzo Lottos Toilette der Venus 7. Zwei Hochzeitsbilder zwischen Mythos, Portrait und Allegorie: Giovanni Carianis Junge Frau vor einer Landschaft und Tizians Himmlische und Irdische Liebe 8. Exkurs III: Giovanni Cariani in Bergamo. Zur Datierung der Jungen Frau vor einer Landschaft 9. Cariani, Dossi, Palma il Vecchio: Varianten des ganzfigurigen Frauenaktes Teil II: Das halbfigurige Frauenbild en déshabillé 1. Jacopo Palma il Vecchios Flora 2. Eine Kurtisane und ein Patrizier. Das weibliche Halbfigurenbild im Kontext privater Kunstsammlungen des frühen Cinquecento und die Funktionen der Portraitmalerei 3. Aktuelle Ansätze der Forschung: Das weibliche Halbfigurenbild als Instrument sozialer Strategien 4. Giorgiones Laura 5. Von Bartolomeo Veneto bis Jacopo Palma il Vecchio: Kontinuität und Wandel des sinnlichen weiblichen Halbfigurenbildes Epilog: Funktionalität und Niedergang zweier kurzlebiger Bildtypen Bibliographie Register Abbildungstafeln
Aktualisiert: 2023-05-29
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Verluste bei beschränkter Haftung.

Verluste bei beschränkter Haftung. von Lüdemann,  Peter
Mit § 15a EStG beschränkt das Einkommensteuerrecht die Verlustanerkennung bei beschränkt haftenden Personengesellschaftern. Die Vorschrift ist äußerst umstritten, ihre Anwendung in der Praxis mit hoher Unsicherheit verbunden. Ein geschlossenes Gesamtkonzept fehlt vollständig. Die Arbeit hat daher zum Ziel, über die Entwicklung einer stringenten und homogenen Auslegung den Umgang mit § 15a EStG in der Praxis zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Weg zu einer praktikableren und gerechteren Handhabung von Verlusten bei beschränkter Haftung im EStG aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst ein neues und stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiertes Verständnis vom Regelungszweck des § 15a EStG entwickelt. Innerhalb der darauf fußenden Gesamtauslegung der Vorschrift werden praktische Auswirkungen verschiedener Auslegungsalternativen anhand von insgesamt 30 Beispielsfällen dargelegt. Handelsrechtliche Grundlagen werden mitbehandelt. Die de lege lata bestehenden Regelungslücken und Wertungswidersprüche führen allerdings zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies vor allem dann, wenn man den Gleichheitssatz mit dem Bundesverfassungsgericht - und anders als bisher noch der BFH - nicht mehr als bloßes Willkürverbot begreift und damit für das Steuerrecht wieder fruchtbar macht. Am Ende steht daher ein Vorschlag de lege ferenda zur Verlustanerkennung bei beschränkter Haftung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Verluste bei beschränkter Haftung.

Verluste bei beschränkter Haftung. von Lüdemann,  Peter
Mit § 15a EStG beschränkt das Einkommensteuerrecht die Verlustanerkennung bei beschränkt haftenden Personengesellschaftern. Die Vorschrift ist äußerst umstritten, ihre Anwendung in der Praxis mit hoher Unsicherheit verbunden. Ein geschlossenes Gesamtkonzept fehlt vollständig. Die Arbeit hat daher zum Ziel, über die Entwicklung einer stringenten und homogenen Auslegung den Umgang mit § 15a EStG in der Praxis zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Weg zu einer praktikableren und gerechteren Handhabung von Verlusten bei beschränkter Haftung im EStG aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst ein neues und stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiertes Verständnis vom Regelungszweck des § 15a EStG entwickelt. Innerhalb der darauf fußenden Gesamtauslegung der Vorschrift werden praktische Auswirkungen verschiedener Auslegungsalternativen anhand von insgesamt 30 Beispielsfällen dargelegt. Handelsrechtliche Grundlagen werden mitbehandelt. Die de lege lata bestehenden Regelungslücken und Wertungswidersprüche führen allerdings zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies vor allem dann, wenn man den Gleichheitssatz mit dem Bundesverfassungsgericht - und anders als bisher noch der BFH - nicht mehr als bloßes Willkürverbot begreift und damit für das Steuerrecht wieder fruchtbar macht. Am Ende steht daher ein Vorschlag de lege ferenda zur Verlustanerkennung bei beschränkter Haftung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Virtus und Voluptas

Virtus und Voluptas von Lüdemann,  Peter
Der Autor untersucht zwei Bildtypen, die, lokal im Wesentlichen auf Venedig begrenzt, etwa zeitgleich in den Jahren zwischen 1500 und 1530 auftreten: der ganzfigurige, meist liegende Frauenakt sowie das halbfigurige erotische Frauenbildnis. Bei den abgebildeten Frauen handelt es sich, so die These, abgesehen von einer gelegentlichen Einkleidung als Venus oder Flora, nicht um naturgetreue Porträts venezianischer Patrizierinnen oder Kurtisanen. Vielmehr sind die Gemälde aus Anlass von Hochzeiten entstanden und thematisieren die Rolle einer Frau des 16. Jahrhunderts im Kontext der Ehe: In der Öffentlichkeit hat sie als treue, tugendhafte Gattin den Aspekt der virtus zu repräsentieren, in der häuslichen Intimität ein Inbegriff ehelicher Sinnlichkeit (voluptas) zu sein. Das Buch Peter Lüdemanns stellt eine gelungene Verbindung von kunsthistorischer und literarhistorischer Forschung dar. Aus dem Inhalt: Einleitung Teil I: Die ganzfigurigen Frauenakte 1. Ein problematisches Gemälde: Giovanni Carianis Junge Frau vor einer Landschaft 2. Giorgiones Schlafende Venus: humanistischer Pseudo-Mythos und "gemaltes Epithalamium" 3. Exkurs I: Amors Flucht und Venus’ Schlaf in einer Florentiner Zeichnung des späten Quattrocento 4. Virtus und voluptas in der Venus mit Cupido Jacopo Palmas d. Ä. 5. Exkurs II: Textreferenz und Wirklichkeitsbezug in einem Florentiner Hochzeitsbild. Anmerkungen zu Sandro Botticellis Mars und Venus 6. Lorenzo Lottos Toilette der Venus 7. Zwei Hochzeitsbilder zwischen Mythos, Portrait und Allegorie: Giovanni Carianis Junge Frau vor einer Landschaft und Tizians Himmlische und Irdische Liebe 8. Exkurs III: Giovanni Cariani in Bergamo. Zur Datierung der Jungen Frau vor einer Landschaft 9. Cariani, Dossi, Palma il Vecchio: Varianten des ganzfigurigen Frauenaktes Teil II: Das halbfigurige Frauenbild en déshabillé 1. Jacopo Palma il Vecchios Flora 2. Eine Kurtisane und ein Patrizier. Das weibliche Halbfigurenbild im Kontext privater Kunstsammlungen des frühen Cinquecento und die Funktionen der Portraitmalerei 3. Aktuelle Ansätze der Forschung: Das weibliche Halbfigurenbild als Instrument sozialer Strategien 4. Giorgiones Laura 5. Von Bartolomeo Veneto bis Jacopo Palma il Vecchio: Kontinuität und Wandel des sinnlichen weiblichen Halbfigurenbildes Epilog: Funktionalität und Niedergang zweier kurzlebiger Bildtypen Bibliographie Register Abbildungstafeln
Aktualisiert: 2023-03-27
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Abgezockt und kaltgestellt

Abgezockt und kaltgestellt von Lüdemann,  Peter
»Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.« Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen. Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, macht schonungslos Inventur im deutschen Steuerrecht. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht. Und das noch dazu in einem Bereich des Öffentlichen Rechts, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Sie als Steuerpflichtiger werden für Ihre Fehler bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt. Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz von Altendorf,  Klaus, Anzinger,  Heribert M., Apitz,  Wilfried, Axer,  Jochen, Bärsch,  Sven-Eric, Baumgärtel,  Martina, Becht †,  Bernhard, Bergkemper,  Winfried, Berninghaus,  Holger, Bleschick,  Sascha, Brandt,  Jürgen, Braun,  Claudia, Buge,  Ronald, Burwitz,  Gero, Clausen,  Uwe, Desens,  Marc, Dommermuth,  Thomas, Dorenkamp,  Christian, Dreixler,  Tobias, Drüen,  Klaus-Dieter, Dürrschmidt,  Daniel, Eckstein,  Hans Martin, Eisgruber,  Thomas, Eschenbach,  Jürgen, Fissenewert,  Hans-Ulrich, Franz,  Einiko Benno, Freeden,  Arne von, Gabert,  Isabel, Geißler,  Michael, Gersch,  Eva-Maria, Gluth,  Rüdiger, Gratz,  Kurt, Grönke-Reimann,  Jens, Günther,  Carina, Haep,  Günter, Hagena,  Antje, Haisch,  Martin L., Haiß,  Uta, Hallerbach,  Dorothee, Harenberg,  Friedrich E., Hartrott,  Sebastian, Herkenroth,  Klaus, Herlinghaus,  Andreas, Herrmann,  Carl, Herrmann/Heuer/Raupach, Heuer,  Gerhard, Hey,  Johanna, Hick,  Christian, Hilbert,  Lukas, Hoffmann,  Jörg, Hollatz,  Alfred, Horn,  Hans-Joachim, Intemann,  Jens, Ismer,  Roland, Janetzko,  Heike, Jansen,  Rudolf, Kanzler,  Hans-Joachim, Kempermann,  Michael, Kennerknecht,  Albert, Kiesel,  Hanno, Killat,  Anne, Kirchhof,  Gregor, Kister,  Jan-Hendrik, Klein,  Martin, Kleinle,  Werner, Koblenzer,  Thomas, Kobor,  Hagen, Kolbe,  Stefan, Kratzsch,  Alexander, Kreft,  Volker, Krömker,  Ulrich, Kruschke,  André, Kuhn,  Thorsten, Kühner,  Christian, Kulosa,  Egmont, Lammers,  Lutz, Levedag,  Christian, Lieber,  Bettina, Lingemann,  Wolfgang, Link,  Mathias, Lüdemann,  Peter, Ludolph,  Andreas, Mager,  Martin, Marchal,  Hendrik, Massbaum,  Michael, Meier,  Norbert, Meyer,  Bernd, Micker,  Lars, Mrozek,  Alfons, Müller,  Jörg P., Musil,  Andreas, Niehus,  Ulrich, Nöcker,  Gregor, Pache,  Sven, Patt,  Joachim, Paul,  Stefan, Peffermann,  Petra, Pfirrmann,  Volker, Pflüger,  Hansjörg, Rade,  Katja, Rätke,  Bernd, Raupach,  Arndt, Rehfeld,  Lars, Reuss,  Christina, Richter,  Heiner, Rosenberg,  Oliver, Roth,  Andreas, Rüsch,  Gary, Schallmoser,  Ulrich, Schlotmann,  Christian, Schmidt,  Andrea, Schmidt,  Richard, Schmitz,  Stefan, Schneider,  Norbert, Schober,  Tibor, Schüler-Täsch,  Sandy, Schulz,  Jan, Schulz,  Markus, Semelka,  Thomas, Siegel,  Theodor, Spohn,  Patrick, Stalbold,  Reimer, Stapperfend,  Thomas, Stobbe,  Thomas, Stockmann,  Frank, Striegel,  Andreas, Suchanek,  Markus, Thurmayr,  Georg, Tiedchen,  Susanne, Tiede,  Kai, Tillmann,  Oliver, Uhl-Ludäscher,  Luise, Voß,  Klaus, Wagner,  Klaus J., Wallis,  Georg von, Watermeyer,  Heinrich-Jürgen, Wendl,  Rainer, Wendt,  Michael, Wilk,  Stefan, Wilke,  Helmuth, Witt,  Sven-Christian, Wrede,  Friedrich
Der Herrmann/Heuer/Raupach ist der Standard-Großkommentar zum Einkommensteuerrecht und Körperschaftsteuerrecht. Er bietet eine gesetzessystematische Kommentierung streng am Gesetzeswortlaut orientiert und innerhalb der Kommentierung nach Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen getrennt. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis der Vorschrift und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Die Kommentierungen überzeugen durch ein Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Hierfür sorgen über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Einzigartig: Die Kommentierungssystematik -Vorbildliche Textstruktur und lesefreundliche Gestaltung führen schnell zur Lösung -Allgemeine Erläuterungen geben Orientierung über Rechtsentwicklung, Bedeutung, Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften, Zurechnung, Ermittlung und Verfahrensfragen -Gesetzessystematische Kommentierung streng nach dem Aufbau der Paragraphen absatz-, satz- und nummernweise -Kommentierung innerhalb eines Satzes getrennt nach den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen -Einzelfragen der Beratung und wichtige Anwendungsfälle werden in ABCs zusammengefasst -Umfangreiche Fragenkomplexe werden in separaten Anhängen erläutert -vorgeheftete Jahreskommentierungen zu sämtlichen Gesetzesänderungen sorgen für zusätzliche Aktualität Neu kommentiert und topaktuell – §10 EStG (Sonderausgaben) Über 250 Seiten umfasst die Kommentierung des äußerst praxisrelevanten § 10 EStG zu den Sonderausgaben von RiBFH Dr. Egmont Kulosa. Die Kommentierung wurde in weiten Teilen vollständig neu verfasst, um die Fülle neuer Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen einzuarbeiten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Behandlung der verfassungsrechtlich und europarechtlich umstrittenen Fragen gelegt. NEU – Investmentsteuergesetzes (InvStG) Mit der Lieferung 283 (Februar 2018) wurde das Investmentsteuergesetz als neues Gesetz in den Herrmann/Heuer/Raupach aufgenommen. Das InvStG ist für die Attraktivität Deutschlands als Investmentstandort und die der Anlage in Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds durch inländische und ausländische Anleger relevant. Als Anhang zu § 20 EStG werden hier – zeitnah zum Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes zum 1.1.2018 – die §§ 1–15 InvStG kommentiert. Mit Lieferung 284 (April 2018) folgen die Kommentierungen zu den §§ 16–56 des InvStG. NEU – Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) Neuer Bestandteil des Kommentars ist nun auch die Kommentierung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung als Anhang zu § 49 EStG. Die Vorschriften der BsGaV zielen darauf ab, dass die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle von Betriebsstätten nach gleichen, international anerkannten Grundsätzen geregelt wird wie entsprechende Geschäftsvorfälle nahe stehender Personen (Fremdvergleichsgrundsatz). Online-Bestandteile des Print-Abos: -Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG Kommentar -Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz Kommentar -Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HDJ) -Fachzeitschrift FinanzRundschau, inklusive Archiv seit 1991 -Verlinkt mit Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung im Volltext Am besten, Sie testen! 2 Wochen lang. Kostenlos und ohne Risiko. Testen Sie den großen Herrmann/Heuer/Raupach jetzt 2 Wochen lang in Ihrer Praxis. Benutzen Sie ihn bei Ihrer täglichen Arbeit am ertragsteuerrechtlichen Fall. Und überzeugen Sie sich dabei von seiner Aktualität. Sollte Sie das Kommentarwerk wider Erwarten nicht überzeugen, lassen wir es nach zwei Wochen umgehend bei Ihnen abholen.* Das heißt, keine Kosten und kein Risiko. Also: Am besten, Sie testen. *Dieses Angebot gilt nur bei Direktbezug über den Verlag Zuletzt erschien Lieferung 294 (November 2019 / 114,00 € zzgl. 43,– € für das Online-Modul). Lieferung 295 ist für Januar 2020 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-23
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Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz von Altendorf,  Klaus, Anzinger,  Heribert M., Apitz,  Wilfried, Axer,  Jochen, Bärsch,  Sven-Eric, Baumgärtel,  Martina, Becht †,  Bernhard, Bergkemper,  Winfried, Berninghaus,  Holger, Bleschick,  Sascha, Brandt,  Jürgen, Braun,  Claudia, Buge,  Ronald, Burwitz,  Gero, Clausen,  Uwe, Desens,  Marc, Dommermuth,  Thomas, Dorenkamp,  Christian, Dreixler,  Tobias, Drüen,  Klaus-Dieter, Dürrschmidt,  Daniel, Eckstein,  Hans Martin, Eisgruber,  Thomas, Eschenbach,  Jürgen, Fissenewert,  Hans-Ulrich, Franz,  Einiko Benno, Freeden,  Arne von, Gabert,  Isabel, Geißler,  Michael, Gersch,  Eva-Maria, Gluth,  Rüdiger, Gratz,  Kurt, Grönke-Reimann,  Jens, Günther,  Carina, Haep,  Günter, Hagena,  Antje, Haisch,  Martin L., Haiß,  Uta, Hallerbach,  Dorothee, Harenberg,  Friedrich E., Hartrott,  Sebastian, Herkenroth,  Klaus, Herlinghaus,  Andreas, Herrmann,  Carl, Herrmann/Heuer/Raupach, Heuer,  Gerhard, Hey,  Johanna, Hick,  Christian, Hilbert,  Lukas, Hoffmann,  Jörg, Hollatz,  Alfred, Horn,  Hans-Joachim, Intemann,  Jens, Ismer,  Roland, Janetzko,  Heike, Jansen,  Rudolf, Johanna,  Hey, Kanzler,  Hans-Joachim, Kempermann,  Michael, Kennerknecht,  Albert, Kiesel,  Hanno, Killat,  Anne, Kirchhof,  Gregor, Kister,  Jan-Hendrik, Klein,  Martin, Kleinle,  Werner, Koblenzer,  Thomas, Kobor,  Hagen, Kolbe,  Stefan, Kratzsch,  Alexander, Kreft,  Volker, Krömker,  Ulrich, Kruschke,  André, Kuhn,  Thorsten, Kühner,  Christian, Kulosa,  Egmont, Lammers,  Lutz, Levedag,  Christian, Lieber,  Bettina, Lingemann,  Wolfgang, Link,  Mathias, Lüdemann,  Peter, Ludolph,  Andreas, Mager,  Martin, Marchal,  Hendrik, Massbaum,  Michael, Meier,  Norbert, Meyer,  Bernd, Micker,  Lars, Mrozek,  Alfons, Müller,  Jörg P., Musil,  Andreas, Niehus,  Ulrich, Nöcker,  Gregor, Pache,  Sven, Patt,  Joachim, Paul,  Stefan, Peffermann,  Petra, Pfirrmann,  Volker, Pflüger,  Hansjörg, Rade,  Katja, Rätke,  Bernd, Raupach,  Arndt, Rehfeld,  Lars, Reuss,  Christina, Richter,  Heiner, Rosenberg,  Oliver, Roth,  Andreas, Rüsch,  Gary, Schallmoser,  Ulrich, Schlotmann,  Christian, Schmidt,  Andrea, Schmidt,  Richard, Schmitz,  Stefan, Schneider,  Norbert, Schober,  Tibor, Schüler-Täsch,  Sandy, Schulz,  Jan, Schulz,  Markus, Semelka,  Thomas, Siegel,  Theodor, Spohn,  Patrick, Stalbold,  Reimer, Stapperfend,  Thomas, Stobbe,  Thomas, Stockmann,  Frank, Striegel,  Andreas, Suchanek,  Markus, Thurmayr,  Georg, Tiedchen,  Susanne, Tiede,  Kai, Tillmann,  Oliver, Uhl-Ludäscher,  Luise, Voß,  Klaus, Wagner,  Klaus J., Wallis,  Georg von, Watermeyer,  Heinrich-Jürgen, Wendl,  Rainer, Wendt,  Michael, Wilk,  Stefan, Wilke,  Helmuth, Witt,  Sven-Christian, Wrede,  Friedrich
Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 316 (März 2023/ 132,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-03-31
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Marburger Jahrbuch für Kunstwissenschaft

Marburger Jahrbuch für Kunstwissenschaft von Albrecht,  Stephan, Cuffaro,  Rosangela, Graul,  Jana, Herklotz,  Ingo, Locher,  Hubert, Lüdemann,  Peter, Pierguidi,  Stefano, Sickel,  Lothar, Späth,  Markus, Voci,  Anna Maria, Walczak,  Henning, Zöllner,  Frank
Das Marburger Jahrbuch für Kunstwissenschaft publiziert Aufsätze zur Kunst- und Kulturgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, einschließlich der Wissenschafts- und Methodengeschichte des Fachs.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Verluste bei beschränkter Haftung.

Verluste bei beschränkter Haftung. von Lüdemann,  Peter
Mit § 15a EStG beschränkt das Einkommensteuerrecht die Verlustanerkennung bei beschränkt haftenden Personengesellschaftern. Die Vorschrift ist äußerst umstritten, ihre Anwendung in der Praxis mit hoher Unsicherheit verbunden. Ein geschlossenes Gesamtkonzept fehlt vollständig. Die Arbeit hat daher zum Ziel, über die Entwicklung einer stringenten und homogenen Auslegung den Umgang mit § 15a EStG in der Praxis zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Weg zu einer praktikableren und gerechteren Handhabung von Verlusten bei beschränkter Haftung im EStG aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst ein neues und stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiertes Verständnis vom Regelungszweck des § 15a EStG entwickelt. Innerhalb der darauf fußenden Gesamtauslegung der Vorschrift werden praktische Auswirkungen verschiedener Auslegungsalternativen anhand von insgesamt 30 Beispielsfällen dargelegt. Handelsrechtliche Grundlagen werden mitbehandelt. Die de lege lata bestehenden Regelungslücken und Wertungswidersprüche führen allerdings zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies vor allem dann, wenn man den Gleichheitssatz mit dem Bundesverfassungsgericht - und anders als bisher noch der BFH - nicht mehr als bloßes Willkürverbot begreift und damit für das Steuerrecht wieder fruchtbar macht. Am Ende steht daher ein Vorschlag de lege ferenda zur Verlustanerkennung bei beschränkter Haftung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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