Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche.

Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche. von Krings,  Günter
Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht. Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums. Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche.

Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche. von Krings,  Günter
Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht. Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums. Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Glücksspielrecht

Glücksspielrecht von Hamacher,  Andreas, Krings,  Günter, Otto,  Sven-Joachim
Das neue Glücksspielrecht Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert. Der neue Handkommentar kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand: Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen Glücksspielstaatsvertrag Spielverordnung Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften Schwerpunkte Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet Neue Maßnahmen zum Spielerschutz Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer. Zielgruppen Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein renommiertes Autoren-Team kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens. StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche.

Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche. von Krings,  Günter
Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht. Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums. Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Glücksspielrecht

Glücksspielrecht von Hamacher,  Andreas, Krings,  Günter, Otto,  Sven-Joachim
Das neue Glücksspielrecht Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert. Der neue Handkommentar kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand: Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen Glücksspielstaatsvertrag Spielverordnung Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften Schwerpunkte Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet Neue Maßnahmen zum Spielerschutz Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer. Zielgruppen Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein renommiertes Autoren-Team kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens. StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Gesetzgebung

Gesetzgebung von Augsberg,  Steffen, Birkenmaier,  Philipp, Boehl,  Henner Jörg, Breidenbach,  Stephan, Burkiczak,  Christian, Calliess,  Christian, Depenheuer,  Otto, Engels,  Andreas, Ennuschat,  Jörg, Geis,  Max-Emanuel, Gröpl,  Christoph, Hadamek,  Thomas, Heintzen,  Markus, Heusch,  Andreas, Höfling,  Wolfram, Hofmann,  Hans, Huber,  Peter Michael, Kahl,  Wolfgang, Karpen,  Ulrich, Kirchhof,  Gregor, Kluth,  Winfried, Koggel,  Claus, Krings LL.M.,  Günter, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Maaßen,  Hans-Georg, Pieper,  Stefan Ulrich, Risse,  Horst, Schmid,  Matthias, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Škvarilová-Pelzl,  Petra, Smeddinck,  Ulrich, Stotz,  Rüdiger, Uhle,  Arnd, Weckerling-Wilhelm,  Dorothee, Wisser,  Michael
Umfassende Informationen zu Gesetzgebung in Wissenschaft und Praxis. Dieses Handbuch vermittelt den heutigen Stand der Gesetzgebungswissenschaft, Rechtsprechung und Staatspraxis zur parlamentarischen und exekutiven Rechtsetzung in Deutschland. Es schließt eine bislang bestehende Lücke und ist damit unentbehrlich für Wissenschaftler, die sich mit Fragen legislativer Steuerung befassen, sowie für Praktiker, die in gesetzgebenden Organen und Gremien von Regierung oder Verwaltung mit diesen Themen betraut sind. Das Handbuch bietet eine Gesamtschau aller Formen und Verfahren der Gesetzgebung und Rechtsetzung auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden; die höchstrichterliche Rechtsprechung wird ebenso umfangreich berücksichtigt wie die wissenschaftliche Literatur. Die Autoren sind fachlich einschlägig ausgewiesene Wissenschaftler und mit der Materie befasste Praktiker, die über eine langjährige Erfahrung mit den behandelten Themen verfügen. Folgende Themen werden jeweils durch mehrere Beiträge erschlossen: - Grundlagen - Die Rolle der Gubernative in der Parlamentsgesetzgebung - Parlamentarische Gesetzgebungsschritte und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - Gesetzgebung im Kontext supra- und internationalrechtlicher Verflechtung - Exekutive Rechtsetzung - Die Landesgesetzgebung - Besondere Erscheinungsformen der Gesetzgebung - Gesetzeskontrolle
Aktualisiert: 2020-10-12
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Ist unser Strafrecht zukunftsfähig?

Ist unser Strafrecht zukunftsfähig? von Krings,  Günter
Zum Werk Das Werk enthält folgende Beiträge: Günter Krings, Die Zukunftsfähigkeit unseres Strafrechts - Einführung Herbert Landau, Die jüngere Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Strafrecht und Strafprozessrecht Winfried Bausback, Ist unser System der Strafermittlung noch zeitgemäß? - Bewertung aus Sicht der Landesjustizpolitik Rainer Hamm, Ist unser System der Strafermittlung noch zeitgemäß? - Bewertung aus anwaltlicher Sicht Alfred Dierlamm, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus anwaltlicher Sicht Christoph Klarhold, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus unternehmerischer Sicht Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus Sicht der Rechtspolitik
Aktualisiert: 2019-07-16
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche.

Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche. von Krings,  Günter
Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht. Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums. Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Briefe an junge Juristen

Briefe an junge Juristen von Becker-Toussaint,  Hildegard, Biene,  Daniel, Brosius-Gersdorf,  Frauke, Buermeyer,  Ulf, Detjen,  Stephan, Etzkorn,  Bernhard, Feigen,  Hanns W., Finkelnburg,  Klaus, Gostomzyk,  Tobias, Grewenig,  Claus, Haller,  Arnd, Hannover,  Heinrich, Hoffmann-Riem,  Wolfgang, Hohmann-Dennhardt,  Christine, Jahn,  Joachim, Krings,  Günter, Laitenberger,  Johannes, Mayer,  Barbara, Mundt,  Andreas, Neumeyer,  Jochen, Oswald,  Georg M., Raue,  Peter, Redeker,  Konrad, Roegele,  Elisabeth, Römermann,  Volker, Saxer,  Urs, Spieker,  Heike, Titz,  Andrea, Weber,  Dolf, Weber-Hassemer,  Kristiane, Weber-Rey,  Daniela, Wedel,  Hedda von, Westphalen,  Friedrich Graf von, Zypries,  Brigitte
Zum Werk Dieses Werk will den reichen Erfahrungsschatz herausragender Juristen und Juristinnen aus den unterschiedlichsten Professionen an junge Juristen und Juristinnen weitergeben. In der subjektiven Form des Briefes wird dabei jeder Leser/jede Leserin persönlich angesprochen und kann so an einem Wissen teilhaben, das sich nicht in Lehrbüchern oder Kommentaren findet. Folgende Fragen werden behandelt: Welche Überzeugungen und Erlebnisse sind richtungsweisend? Worauf kommt es im Berufsleben wirklich an? Woran sollten sich Nachwuchsjuristen orientieren? Zu den Autoren zählen beispielsweise - ehemalige Verfassungsrichter wie Dr. Christine Hohmann-Dennhardt oder Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem - die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - herausragende Richter und Staatsanwälte wie Andrea Titz (OLG München) oder Dr. Hildegard Becker-Toussaint (ehem. Leitende Oberstaatsanwältin bei der GStA Frankfurt a.M.) - bedeutende Verwaltungsjuristen u.a. Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts) - prominente Rechtsanwälte wie Prof. Dr. Peter Raue ("Mr. MoMA", Kanzleigründer) oder Hanns W. Feigen (Strafverteidigung, u.a. Uli Hoeneß) - fachlich höchst ausgewiesene Verbands- und Unternehmensjuristen wie Daniela Weber-Rey (Deutsche Bank) oder Dr. Arnd Haller (Google) - oder Juristen, die Berufsfelder neben den klassischen juristischen Berufen beschritten haben, wie Georg M. Oswald (Schriftsteller und Verleger) Vorteile auf einen Blick - Weitergabe von Erfahrungswissen - durch herausragende Juristenpersönlichkeiten - in Form persönlicher Briefe Zu den Autoren Prof. Dr. Tobias Gostomzyk ist Hochschullehrer am Institut für Journalistik der TU Dortmund, vor allem für Medienrecht sowie Theorie der Rechtskommunikation. Prof. Dr. Joachim Jahn ist Redakteur der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (u.a. Seite "Recht und Steuern") in Berlin. Zudem ist er Honorarprofessor an der Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Zielgruppe Für Jura-Studierende, Berufseinsteiger (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte) sowie Lehrende an Hochschulen bzw. Ausbilder im Referendariat.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Europäische Grundrechte-Charta

Europäische Grundrechte-Charta von Alber,  Siegbert, Blanke,  Hermann-Josef, Burr-Haase,  Isolde, Coelln,  Christian von, Ennuschat,  Jörg, Galetta,  Diana-Urania, Grzeszick,  Bernd, Hamacher,  Andreas, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Jochum,  Georg, Johlen,  Heribert, Kempen,  Bernhard, Kempny,  Simon, Krämer,  Hannes, Krings,  Günter, Ladenburger,  Clemens, Lang,  Heinrich, Mann,  Thomas, Muckel,  Stefan, Nußberger,  Angelika, Ogorek,  Markus, Pielow,  Johann-Christian, Rixen,  Stephan, Sachs,  Michael, Schambeck,  Herbert, Scharl,  Anna Ingeborg, Schöbener,  Burkhard, Stern,  Klaus, Tettinger,  Peter J., Vondung,  Julie, Vosgerau,  Ulrich, Weber,  Albrecht, Winkler,  Daniela, Ziller,  Jaques
Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der Europäischen Grundrechte-Charta. Durch Erlass dieser Charta wurde erstmals für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für die Mitgliedstaaten, soweit sie EU-Recht ausführen, ein verbindlicher Grundrechte-Katalog kodifiziert. Der Charta kommt deshalb bei der zukünftigen Entwicklung Europas eine herausragende Bedeutung zu. Für den deutschen Juristen besonders interessant ist, dass diese Charta auch Schutzbereiche regelt, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind, wie - der Schutz personenbezogener Daten, - das Recht auf Bildung, - Rechte von Kindern und älteren Menschen, - das Recht auf eine gute Verwaltung oder - die Gewährleistungen zum Arbeitsrecht. Jeder Kommentierung vorangestellt ist eine Dokumentation, welche die Beziehungslinien der Charta zu den relevanten nationalen und internationalen Bestimmungen widerspiegelt. Im Einzelnen enthält die Übersicht folgende Abschnitte: - relevante Textvorlagen, insbesondere internationale Abkommen, - Verfassungsbestimmungen der Mitgliedstaaten, - Leitentscheidungen des EuGH, des EGMR und soweit relevant der Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten, - Auszüge aus den Erläuterungen des Präsidiums des Verfassungskonvents und - Literaturhinweise. In einem eigenen Teil werden Entwicklungslinien und Methodik sowie rechtslinguistische und interpretationsmethodische Aspekte des europäischen Verfassungsrechts erläutert. - wissenschaftlich vertiefte Kommentierung - jeder Kommentierung vorangestellt ist eine Dokumentation der einschlägigen Verfassungsbestimmungen der Mitgliedstaaten, der relevanten Gerichtsentscheidungen und der Entstehungsmaterialien - von renommierten in- und ausländischen Autoren verfasst Für Richter, Verwaltungsbeamte, Hochschullehrer, Rechtsreferendare, Studierende, Politologen, Politiker und Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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