Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. von Kretschmer,  Joachim
Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots. Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist. Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. von Kretschmer,  Joachim
Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots. Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist. Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. von Kretschmer,  Joachim
Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots. Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist. Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  Nikolaos LL.M. Auckland, Gercke,  Björn, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre LL.M. Sussex, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla LL.M., Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  Daphne LL.M. Canterbury, Petzsche,  Anneke M.Sc Oxford, Popp,  Andreas M.A., Püschel,  Christof, Putzke,  Holm LL.M. Krakau, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Markus Mag.iur., Schaefer,  Torsten LL.M., Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf von, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  André-M. LL.M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen - überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.Neu in der 5. Auflage: - Vermögensabschöpfung/Einziehung - Sexualstrafrecht - Korruption im Gesundheitswesen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Migrations- und Integrationsrecht

Migrations- und Integrationsrecht von Bader,  Johann, Beiderbeck,  Matthias, Biereder-Groschup,  Kathrin, Blechinger,  Jürgen, Böttiger,  Walter, Camerer,  Katharina, Decker,  Andreas, Diehl,  Andrea, Diesterhöft,  Martin, Dittrich,  Lars, Engels,  Andreas, Ewald,  Anja, Fassbender,  Wolfgang, Gerstner-Heck,  Brigitte, Gräsel,  Daniel, Hänsle,  Walter, Hönlinger,  Ingrid, Katzer,  Günter, Keicher,  Dominik, Klappert,  Sebastian, Kothe,  Peter, Kretschmer,  Joachim, Letsche,  Simon, Offer,  Bettina, Pelzer,  Marei, Protz,  Claudia, Redeker,  Martin, Röder,  Sebastian, Rössler,  Julian, Schmidt,  Jens, Schneider,  Horst, Schöninger,  Jean-Claude, Sigg,  Daniel, Thomann,  Samuel, Vollrath,  Daniel, Votteler,  Moritz, Weidmann,  Manfred, Werner,  Jan, Wittmann,  Philipp, Zimmerer,  Gerda
Zum Werk Speziell auf die Fachanwaltschaft für Migrationsrecht zugeschnitten erläutert der Kommentar die praxisrelevanten Themen des Migrations- und Integrationsrechts. Ausgangspunkt ist der internationale und europäische Rechtsrahmen (GFK, EMRK, GR-Charta, AEUV, Dublin III-VO, ARB 1/80 EWG-Türkei) mit dem FreizügG/EU. Auf nationaler Ebene ist das Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht mit den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Bezügen eingehend erörtert, dabei werden auch die Regelungen des AsylbLG und des Sozialrechts nicht ausgeklammert. Abgerundet werden die Darstellungen durch den Einbezug auch des Vertriebenenrechts sowie der wichtigsten straf- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DS-GVO, BDSG). Vorteile auf einen Blickmit den fachanwaltlichen Belangen bestens vertrautes Expertenteam aus Anwaltschaft, Richterschaft und VerwaltungEinarbeitung der für das Verständnis der Materie maßgeblichen Rechtsprechung und LiteraturBerücksichtigung der Gesetzesänderungen bis einschließlich Mai 2021 sowie der durch den Brexit veranlassten Änderungen des FreizügG/EU Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen; Hochschulangehörige.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Fälle Strafrecht BT

Fälle Strafrecht BT von Kretschmer,  Joachim, Ladiges,  Manuel
Vorteile - Die typischen Klausurprobleme gutachterlich gelöst - Fallorientierte Darstellung - Klausurtechnik und -taktik Zur Reihe Mit den Fällen lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gutachtlich gelöster Fälle. Die Fälle vermitteln Ihnen den relevanten Stoff so aufgebaut und gelöst, wie Sie ihn in der Klausur benötigen. Die Fälle werden aus "Klausurklassikern", aktuellen Problemen aus Rechtsprechung und Literatur sowie wichtigen Fallgestaltungen ausgewählt. Die Autoren der Fälle verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Juristenausbildung. Sie kennen ihr Rechtsgebiet und wissen es zu vermitteln. Zum Werk Die Fälle Strafrecht BT behandeln alle Standardprobleme zu den Vermögensdelikten, welche jeweils in einer Musterlösung gutachterlich aufbereitet sind. Dieses Werk dient als Training bei der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur und steht für höhere Semester zu Wiederholungszwecken bereit. Zielgruppe Studierende
Aktualisiert: 2022-01-28
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Graf von Schlieffen,  Jasper, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  LL.M. Sussex,  Pierre, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  LL.M.,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  LL.M. Canterbury,  Daphne, Petzsche M.Sc Oxford,  Anneke, Popp,  M.A.,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  LL.M. Krakau,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  LL.M.,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Aktualisiert: 2021-12-02
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  Nikolaos LL.M. Auckland, Gercke,  Björn, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre LL.M. Sussex, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla LL.M., Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  Daphne LL.M. Canterbury, Petzsche,  Anneke M.Sc Oxford, Popp,  Andreas M.A., Püschel,  Christof, Putzke,  Holm LL.M. Krakau, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Markus Mag.iur., Schaefer,  Torsten LL.M., Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf von, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  André-M. LL.M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen - überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.Neu in der 5. Auflage: - Vermögensabschöpfung/Einziehung - Sexualstrafrecht - Korruption im Gesundheitswesen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf Graf, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationsstützen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-07-17
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Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Das strafprozessuale Verbot der reformatio in peius und die Maßregeln der Besserung und Sicherung. von Kretschmer,  Joachim
Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots. Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist. Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Fälle Strafrecht BT

Fälle Strafrecht BT von Klimke,  Olaf, Kretschmer,  Joachim
Vorteile - Die typischen Klausurprobleme gutachterlich gelöst - Fallorientierte Darstellung - Klausurtechnik und -taktik Zur Reihe Mit den Fällen lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gutachtlich gelöster Fälle. Die Fälle vermitteln Ihnen den relevanten Stoff so aufgebaut und gelöst, wie Sie ihn in der Klausur benötigen. Die Fälle werden aus "Klausurklassikern", aktuellen Problemen aus Rechtsprechung und Literatur sowie wichtigen Fallgestaltungen ausgewählt. Die Autoren der Fälle verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Juristenausbildung. Sie kennen ihr Rechtsgebiet und wissen es zu vermitteln. Zum Werk Die Fälle Strafrecht BT behandeln alle Standardprobleme zu den Vermögensdelikten, welche jeweils in einer Musterlösung gutachterlich aufbereitet sind. Dieses Werk dient als Training bei der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur und steht für höhere Semester zu Wiederholungszwecken bereit. Autoren Olaf Klimke, VRiOLG, und Dr. Joachim Kretschmer, Privatdozent Zielgruppe Studierende
Aktualisiert: 2019-09-23
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Graf von Schlieffen,  Jasper, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  LL.M. Sussex,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  LL.M.,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  M.A.,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  LL.M. Krakau,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  LL.M.,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-07-17
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AnwaltKommentar StGB – Mitgliederausgabe AG Strafrecht

AnwaltKommentar StGB – Mitgliederausgabe AG Strafrecht von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf Graf, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Stephan,  Barton, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-08-07
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