Todesstrafenverbot und Folterverbot

Todesstrafenverbot und Folterverbot von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Abwägungsfeste Rechte

Abwägungsfeste Rechte von Hong,  Mathias
Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys, dass in Zweifelsfällen stets Grund und Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor, Alexys Prinzipientheorie zu einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln, in dem sich das Abwägen von Gründen und die Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine rationale juristische Begründung sicherstellen können ("Alexysche Exklusivitätsthese"). Alexys Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im Einzelfall aus ("Alexysche Unschärfe"). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist, bedarf Alexys Prinzipientheorie entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen, aber zugleich beanspruchen, in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann abwägungsfest. Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte

Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten. Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Handbuch Versammlungsrecht

Handbuch Versammlungsrecht von Brinsa,  Sebastian, Groscurth,  Stephan, Hong,  Mathias, Janz,  Norbert, Lux,  Johannes, Peters,  Wilfried, Ripke,  Stefan, Tölle,  Oliver
Zum Werk Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen. Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen im Grundgesetz und der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg. Die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote und die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung werden ebenso dargestellt wie das Versammlungsstrafrecht. Ausführungen zum gerichtlichen Rechtschutz runden das Werk ab. Vorteile auf einen Blickklar gegliederte Darstellungmit Ausführungen zu den Gewährleistungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonventionumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung Zielgruppe Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien und Sicherheitsbehörden, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte

Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten. Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Abwägungsfeste Rechte

Abwägungsfeste Rechte von Hong,  Mathias
Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys, dass in Zweifelsfällen stets Grund und Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor, Alexys Prinzipientheorie zu einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln, in dem sich das Abwägen von Gründen und die Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine rationale juristische Begründung sicherstellen können ("Alexysche Exklusivitätsthese"). Alexys Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im Einzelfall aus ("Alexysche Unschärfe"). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist, bedarf Alexys Prinzipientheorie entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen, aber zugleich beanspruchen, in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann abwägungsfest. Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Todesstrafenverbot und Folterverbot

Todesstrafenverbot und Folterverbot von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Grundrechte und Grundfreiheiten im Mehrebenensystem – Konkurrenzen und Interferenzen

Grundrechte und Grundfreiheiten im Mehrebenensystem – Konkurrenzen und Interferenzen von Hong,  Mathias, Matz-Lück,  Nele
Der Band widmet sich in acht Beiträgen den vielfältigen Wechselwirkungen des Schutzes von Grundrechten und Grundfreiheiten im europäischen Mehrebenensystem aus nationalen Verfassungen, Europäischer Menschenrechtskonvention und dem Recht der Europäischen Union. Zu Konkurrenzen und Interferenzen kommt es sowohl innerhalb dieses Mehrebenensystems als auch in seinem Verhältnis zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen wie etwa den Vereinten Nationen. Die Interdependenzen der verschiedenen Ebenen begründen vielgestaltige neue rechtsdogmatische und methodische Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Frage, wie sich die rechtlichen Anforderungen der verschiedenen Ebenen in Einklang bringen lassen, entwickeln die Beiträge zum einen Konturen eines Grundrechtskollisionsrechts für vernetzte Rechtsordnungen. Zum anderen werden die allgemeinen Erkenntnisse durch Untersuchungen von Referenzgebieten bereichsspezifisch konkretisiert.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Asylgrundrecht und Refoulementverbot

Asylgrundrecht und Refoulementverbot von Hong,  Mathias
Das asylgrundrechtliche Refoulementverbot ist das Verbot, den politisch Verfolgten in den Verfolgerstaat zurückzuweisen, auszuweisen, abzuschieben oder auszuliefern. Die entstehungsgeschichtliche und verfassungssystematische Analyse erweist es als frühe und bereichsspezifische Ausprägung eines aus der Menschenwürde und den grundrechtlichen Kerngehalten folgenden, allgemeinen Grundrechtes auf Non-Refoulement. Dieses Grundrecht gewinnt vor allem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zunehmend Konturen. Seine Konkretisierungen im Asylrecht, in den ausländerrechtlichen Zurückweisungs- und Abschiebungsverboten und im Auslieferungsrecht beruhen auf einem gemeinsamen menschenrechtlichen Grundgedanken: Der Staat greift auch dann in Würde und Rechte von Menschen ein, wenn er sie in einen Staat zurückweist oder überstellt, in welchem ihnen Menschenwürdeverletzungen konkret drohen. Das Drittstaatenurteil des Bundesverfassungsgerichts und das dort entwickelte „Konzept normativer Vergewisserung“ werden anhand dieses Maßstabs, der als Bestandteil des europäischen Verfassungsrechts auch für das europäisierte Flüchtlingsrecht Geltung besitzt, kritisch gewürdigt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Risiko im Recht – Recht im Risiko

Risiko im Recht – Recht im Risiko von Dalibor,  Marcel, Debus,  Alfred G., Fröhlich,  Katja, Glaser,  Andreas, Glinski,  Carola, Hong,  Mathias, Lohse,  Eva Julia, Much,  Susanna, Rodi,  Katja, Schächterle,  Paul, Scharrer,  Jörg, Schill,  Stephan, Schneider,  Karsten, Schwabenbauer,  Thomas, Sicko,  Corinna, Thiele,  Alexander James, Vosgerau,  Ulrich
Seit jeher strebt der Mensch danach, einerseits Gefahren zu minimieren, sich jedoch anderseits auch sehenden Auges in Gefahr zu begeben, um Vorteile zu erlangen. Sollen Risikofaktoren einer rechtlichen Steuerung unterworfen werden, stellen sich erhebliche Herausforderungen. Es gilt Konflikte zu bewältigen, die dadurch entstehen können, dass mögliche Vor- und Nachteile bei verschiedenen Betroffenen auftreten oder unterschiedliche Vorstellungen über ihre Grösse und Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen. Überdies kommt das Recht selbst als Risikogegenstand in Frage. Ungewissheit kann unbestimmte Normen nach sich ziehen. Ferner ist die Rechtswissenschaft im Umgang mit Risiken auf externen Sachverstand angewiesen, so dass Legislative, Exekutive und Judikative im Extremfall nur noch formal Entscheidungsträger sind. Endlich ergeben sich Risiken aus der Gesetzgebung selbst. Der Band fasst die Beiträge der 50. Assistententagung zusammen. Ausgehend vom Versuch einer Kategorisierung werden Fragen der Risikobewältigung, u.a. der Beweislast sowie staatlicher Schutzpflichten behandelt. Überlegungen zur Rolle der Gesetzgebung und zur Legitimation au?errechtlicher Risikosteuerung vervollständigen den Band.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Rückkehr der Folter

Rückkehr der Folter von Beestermöller,  Gerhard, Bielefeldt,  Heiner, Breuer,  Clemens, Brieskorn,  Norbert, Brunkhorst,  Hauke, Fischer-Lescano,  Andreas, Frankenberg,  Günter, Günther,  Klaus, Hanschmann,  Felix, Hong,  Mathias, Poscher,  Ralf, Reemtsma,  Jan Philipp, Stobbe,  Heinz-Günther
Die Bilder aus dem irakischen Gefängnis in Abu Graib haben weltweit Entsetzen und Abscheu ausgelöst. Anders liegt der Fall bei der Entführung von Jakob von Metzler im Jahre 2002. Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner hatte dem Entführer körperliche Gewalt angedroht, falls er das Versteck seines Opfers nicht preisgebe. Darf der moderne Rechtsstaat in bestimmten Ausnahmefällen zum Mittel der Folter greifen? Ist Folter zum Beispiel zulässig, wenn damit ein Terroranschlag verhindert und Tausende von Menschenleben gerettet werden können? In vierzehn Artikeln gehen ausgewiesene Wissenschaftler dieser schwierigen Frage nach.
Aktualisiert: 2022-07-01
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Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes (ME VersG)

Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes (ME VersG) von Arbeitskreis Versammlungsrecht, Enders,  Christoph, Hoffmann-Riem,  Wolfgang, Hong,  Mathias, Kniesel,  Michael, Poscher,  Ralf, Schulze-Fielitz,  Helmuth
Zum Werk Seit der Föderalismusreform haben die Länder die Kompetenz der Gesetzgebung für das Versammlungsrecht. Dies ergibt eine Gelegenheit zur Fortentwicklung und Modernisierung dieses Rechtsgebiets. Die Mitglieder des Arbeitskreises Versammlungsrecht haben einen Entwurf eines Versammlungsgesetzes mit Begründung erarbeitet, der als Muster und Diskussionsgrundlage für die Landesgesetzgeber dienen kann. Zu den Autoren Die Mitglieder des Arbeitskreises sind allesamt ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der öffentlichen sicherheit und Ordnung. Zielgruppe Für Staatsrechtler, Politologen, Journalisten, Studenten.
Aktualisiert: 2022-05-04
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Handbuch Versammlungsrecht

Handbuch Versammlungsrecht von Brinsa,  Sebastian, Groscurth,  Stephan, Hong,  Mathias, Janz,  Norbert, Lux,  Johannes, Pahl,  Christian, Peters,  Wilfried, Ripke,  Stefan
Zum Werk Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen. Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen im Grundgesetz und der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg. Die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote und die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung werden ebenso dargestellt wie das Versammlungsstrafrecht. Ausführungen zum gerichtlichen Rechtschutz runden das Werk ab. Vorteile auf einen Blick - klar gegliederte Darstellung - mit Ausführungen zu den Gewährleistungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonvention - umfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung Zu den Autoren Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren Sebastian Brinsa, Richter am Kammergericht, Stephan Groscurth, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Dr. Mathias Hong, Dr. Johannes Lux, Christian Pahl, Regierungsdirektor, Dr. Stefan Ripke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Zielgruppe Für Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien und Sicherheitsbehörden, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte
Aktualisiert: 2021-08-05
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Grundrechte und Grundfreiheiten im Mehrebenensystem – Konkurrenzen und Interferenzen

Grundrechte und Grundfreiheiten im Mehrebenensystem – Konkurrenzen und Interferenzen von Hong,  Mathias, Matz-Lück,  Nele
Der Band widmet sich in acht Beiträgen den vielfältigen Wechselwirkungen des Schutzes von Grundrechten und Grundfreiheiten im europäischen Mehrebenensystem aus nationalen Verfassungen, Europäischer Menschenrechtskonvention und dem Recht der Europäischen Union. Zu Konkurrenzen und Interferenzen kommt es sowohl innerhalb dieses Mehrebenensystems als auch in seinem Verhältnis zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen wie etwa den Vereinten Nationen. Die Interdependenzen der verschiedenen Ebenen begründen vielgestaltige neue rechtsdogmatische und methodische Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Frage, wie sich die rechtlichen Anforderungen der verschiedenen Ebenen in Einklang bringen lassen, entwickeln die Beiträge zum einen Konturen eines Grundrechtskollisionsrechts für vernetzte Rechtsordnungen. Zum anderen werden die allgemeinen Erkenntnisse durch Untersuchungen von Referenzgebieten bereichsspezifisch konkretisiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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