Unternehmen bewerten.

Unternehmen bewerten. von Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Die Bewertung von Unternehmen ist Gegenstand sowohl der Betriebswirtschaftslehre als auch des Unternehmensrechts, dies in der Praxis, in der Angehörige beider Disziplinen in Teams, etwa bei Unternehmenstransaktionen, zusammenarbeiten, und wissenschaftlich. Bei Letzterem sind die Zusammenhänge und Erkenntnisinteressen beider Disziplinen aber unterschiedlich, so daß ein interdisziplinärer Zugriff schwierig und weniger ertragreich als möglicherweise gedacht ist. Das vorliegende Buch enthält die zehn Vorträge, die im Sommersemester 2002 an der Freien Universität Berlin im Rahmen einer Ringvorlesung »Unternehmensbewertung« gehalten wurden. Ziel der von den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft organisierten Ringvorlesung war, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der juristischen und der ökonomischen sowie zwischen einer wissenschaftlichen und einer praktischen Herangehensweise an die Unternehmensbewertung deutlich werden zu lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn.

Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn. von Heintzen,  Markus
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn, die in der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom Juni 1990 und im Berlin-Bonn-Gesetz vom Mai 1994 vorgesehen ist, zum Nachteil der Bundesstadt Bonn geändert werden darf. Der Autor sieht sich veranlaßt, mögliche Auswirkungen mit dem Wort »Rutschbahneffekt« zu beschreiben. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bundesstadt Bonn einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Neuorientierung nach dem Wegzug von Parlament und Teilen der Regierung auf einer gesicherten Rechtsgrundlage gibt. Dies schließt Änderungen des Berlin-Bonn-Gesetzes bis zu einer Realisierung und Evaluierung der darin vorgesehenen Arbeitsteilung aus. In einem Anhang sind der Untersuchung die wichtigsten Rechtstexte zur Hauptstadtverlegung, insbesondere die Entscheidungen von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident sowie eine Übersicht über die Entscheidungen der Bundesregierung beigefügt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung.

Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung. von Heintzen,  Markus
Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise und sonstige Gemeindeverbände, sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Gewinnerzielung und Kostenersparnis sind keine solchen öffentlichen Zwecke. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein kommunales Wirtschaftsrecht, aus dem Haushaltsrecht und dem Verfassungsrecht ergeben sich aber ähnliche, wenn auch in der Regel mildere Maßstäbe; überdies sind hier Spezialgesetze zu beachten, in Berlin z.B. das Betriebegesetz, dem die Verkehrs- und die Stadtreinigungsbetriebe unterfallen. Hiernach ist Kommunen die Reinigung kommunaler Gebäude erlaubt, weil dies die öffentlichen Zwecke fördert, denen solche Gebäude dienen. Es handelt sich dann um Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Kommune zu dienen haben. Eine gewerbliche Reinigung nichtkommunaler Gebäude ist Kommunen dagegen verwehrt. Soweit die Kommunen zum Zweck der Gebäudereinigung GmbHs gründen (formelle Privatisierung), dürfen sie solche Gesellschaften gegenüber privatwirtschaftlicher Konkurrenz bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht bevorzugen. Durch die rechtliche Verselbständigung der Gebäudereinigung in einer GmbH wird ein von der jeweiligen Kommune verschiedenes Rechtssubjekt geschaffen und so der Gleichheitssatz zugunsten der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aktiviert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität.

Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität. von Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Seit dem Mauerfall ist Berlin in eine Haushaltssituation geraten, die es erforderlich macht, die Frage, wie viel Wissenschaft man sich in diesem Land leisten kann, immer wieder neu zu stellen. Es scheint so zu sein, dass dabei sogar die Existenz der Freien Universität Berlin zur Disposition steht. In dieser Situation ist vorgeschlagen worden, die Freie Universität Berlin zu einer Stiftungsuniversität nach amerikanischem Vorbild umzuwandeln. Mit diesem Vorschlag muss man sich sachlich auseinandersetzen. Es gilt, die Vor- und Nachteile des Modells der Stiftungsuniversität sorgfältig gegeneinander abzuwägen und die Machbarkeit einer solchen Idee ernsthaft zu prüfen. Eine sachliche Diskussion stellt die Voraussetzung für rationale Entscheidungen über die Zukunft einer Universität dar. Wenn anerkannt wird, dass Wissenschaft und Forschung die zentralen Lebensgrundlagen unseres Volkes sind, dann sind rationale und gut vorbereitete Entscheidungen hierüber wichtiger als mancher Kommunalpolitiker das gegenwärtig zu glauben scheint. Die Herausgeber des vorliegenden Buches haben es deswegen für sinnvoll und notwendig gehalten, im Februar 2002 eine Veranstaltung zu organisieren, auf der das Modell der Stiftungsuniversität von Fachleuten vorgestellt und diskutiert werden konnte. Es gelang, Ulrich Battis als Rechtswissenschaftler, Peter Eichhorn als Ökonomen und Manfred Erhardt als erfahrenen Politiker und Wissenschaftsmanager für das Symposium zu gewinnen. Die Veranstaltung fand nicht nur bei zahlreichen Universitätsangehörigen, sondern auch bei Mitgliedern der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien große Resonanz. Um die Ergebnisse dieser Veranstaltung festzuhalten und weiter diskutieren zu können, haben wir uns entschlossen, die Vorträge der drei Referenten zu publizieren. Gleichzeitig haben wir die hochschulpolitischen Sprecher der im Berliner Parlament vertretenen Parteien gebeten, ihre Ansicht zum Thema Stiftungsuniversität zu Papier zu bringen. Alle Beteiligten haben trotz mancherlei Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, ihre Kooperationsbereitschaft unter Beweis gestellt. Hierfür bedanken wir uns herzlich. Wir hoffen, mit dem vorliegenden Band einen Beitrag zu leisten, der der Versachlichung einer notwendigen bildungspolitischen Diskussion dienen und eine Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen liefern möge. Aus dem Vorwort von Markus Heintzen und Lutz Kruschwitz
Aktualisiert: 2023-06-15
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Berlin – Finanzierung und Organisation einer Metropole.

Berlin – Finanzierung und Organisation einer Metropole. von Baßeler,  Ulrich, Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Der Band fasst in leicht überarbeiteter Form elf Vorträge zusammen, die im Sommersemester 2005 an der Freien Universität Berlin gehalten worden sind. Die Vorträge lassen sich in drei Gruppen bündeln: Vorträge von Politikern, ökonomisch-verwaltungswissenschaftliche Vorträge, juristische Vorträge. Die Berliner Senatoren Sarrazin - abgedruckt ist einer seiner "Folienvorträge" - und Wolf stellen die finanzielle und wirtschaftliche Situation Berlins und ihre Perspektiven aus der Sicht des Landes, der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Halsch aus der Sicht des Bundes dar. Der Bundestagsabgeordnete W. Wieland beschäftigt sich mit der föderalen Neugliederung im Raum Berlin/Brandenburg, der Unternehmer Dussmann mit der privaten Finanzierung der überfälligen Sanierung der Staatsoper Unter den Linden. Im engeren Sinne juristische Fragen behandeln J. Wieland (extreme Haushaltsnotlage Berlins) und Andreas Musil (bezirkliche Selbstverwaltung). Dem Topos "Metropole" gelten die Beiträge von Röber (Vergleich der Verwaltungen europäischer Metropolen) und Schuppert (Metropolitan Governance). Michael Heine und Manfred Seitz befassen sich aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht mit den Finanzen von Berlin. Die Beiträge erheben keinen systematischen Anspruch, sondern heben hervor, was den Herausgebern in der dritten Phase der Berliner Finanzpolitik nach der Wiedervereinigung (erst übertriebene Erwartungen, dann Fortsetzung des alten Kurses, jetzt Konsolidierung) als wichtig erschienen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unternehmen in der Krise.

Unternehmen in der Krise. von Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Das vorliegende Buch enthält zehn Vorträge, die im Sommersemester 2003 an der Freien Universität Berlin im Rahmen einer Ringvorlesung »Unternehmen in der Krise« gehalten und für die Drucklegung zum Teil geringfügig überarbeitet und aktualisiert worden sind. Die von den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin organisierte Ringvorlesung hatte das Ziel, aktuelle Probleme von Insolvenzen – einschließlich ihrer oft unterschätzten Vorboten – und Insolvenzrecht durch ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis, aus Juristerei und Ökonomie vorzustellen; sie erhebt keinen systematischen Anspruch. Aus dem Vorwort von Markus Heintzen und Lutz Kruschwitz
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nomos und Ethos.

Nomos und Ethos. von Axer,  Peter, Depenheuer,  Otto, Heintzen,  Markus, Jestaedt,  Matthias
Mit Josef Isensee scheidet einer der profiliertesten Staatsrechtslehrer Deutschlands aus dem Amt des Universitätsprofessors. Sein 65. Geburtstag gibt seinen Schülern und Mitarbeitern Anlaß, ihren dankbaren Respekt für seinen fördernden und prägenden, menschlichen und wissenschaftlichen Einfluß zu bekunden. Diese Wirkung ging und geht aus von einer Persönlichkeit, deren Einzigartigkeit jedem, der ihr begegnet, unvergeßlich bleibt, bei der das gesprochene ebenso wie das geschriebene Wort gleichermaßen Ausdruck von Originalität und Individualität ihres Urhebers sind. Die in der Hommage versammelten Beiträge spiegeln die Bandbreite der wissenschaftlichen Interessen Josef Isensees ebenso wider wie die wissenschaftlich prägende Wirkung auf seine Mitarbeiter aus drei Jahrzehnten in Saarbrücken und Bonn. Die Beiträge umreißen und konkretisieren - bei aller individuellen Verschiedenheit - in der Zusammenschau den Titel "Nomos und Ethos". Beide Begriffe markieren Leitideen in Leben und Werk von Josef Isensee: So ist Gehorsam gegenüber dem Gesetz zentrale Bedingung für das Gelingen der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung, das Recht aber kann nicht allein normintrovertiert begriffen werden, sondern knüpft in vielfältiger Weise an Außer- und Vorrechtliches an, ist in seiner Handhabung verwiesen auf das Ethos des Rechtsanwenders.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundgesetz Bd. 2: Artikel 20-82

Grundgesetz Bd. 2: Artikel 20-82 von Brenner,  Michael, Classen,  Claus Dieter, Danwitz,  Thomas von, Drossel,  Jan-Marcel, Epiney,  Astrid, Epping,  Volker, Fink,  Udo, Hain,  Karl-E., Heintzen,  Markus, Hruschka,  Constantin, Kaiser,  Anna-Bettina, Kempen,  Bernhard, König,  Doris, Korioth,  Stefan, Krewerth,  Linda, Krönke,  Christoph, Langenfeld,  Christine, März,  Wolfgang, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Müller,  Peter, Münkler,  Laura, Oeter,  Stefan, Risse,  Horst, Rozek,  Jochen, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schliesky,  Utz, Schröder,  Meinhard, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Sommermann,  Karl-Peter, Starski,  Paulina, Storr,  Stefan, Streinz,  Rudolf, Unger,  Sebastian
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das neue deutsche Staatsschuldenrecht in der Bewährungsprobe

Das neue deutsche Staatsschuldenrecht in der Bewährungsprobe von Heintzen,  Markus
Das Thema Staatsverschuldungund das ihrer Begrenzung dienende Recht haben seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 und seit der Föderalismusreform II im Juli 2009 Hochkonjunktur. Das neue Recht ist grundsätzlich seit dem Haushaltsjahr 2011 in Kraft. Dieses neue Recht wartet auf juristische Interpretation und praktische Erprobung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das neue deutsche Staatsschuldenrecht in der Bewährungsprobe

Das neue deutsche Staatsschuldenrecht in der Bewährungsprobe von Heintzen,  Markus
Das Thema Staatsverschuldungund das ihrer Begrenzung dienende Recht haben seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 und seit der Föderalismusreform II im Juli 2009 Hochkonjunktur. Das neue Recht ist grundsätzlich seit dem Haushaltsjahr 2011 in Kraft. Dieses neue Recht wartet auf juristische Interpretation und praktische Erprobung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts. Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel

Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts. Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel von Bogdandy,  Armin von, Burgi,  Martin, Heintzen,  Markus, Herdegen,  Matthias, Korioth,  Stefan, Morlok,  Martin, Oebbecke,  Janbernd, Voßkuhle,  Andreas
Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 2002 -- Erster Beratungsgegenstand: Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts -- Informalisierung und Entparlamentarisierung politischer Entscheidungen als Gefährdungen der Verfassung? -- Europäische und nationale Identität: Integration durch Verfassungsrecht? -- Zweiter Beratungsgegenstand: Öffentliche Gemeinwohlverantwortung im Wandel -- Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung -- Selbstverwaltung angesichts von Europäisierung und Ökonomisierung -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit

Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit von Apostolow,  Markus, Assan,  Dan, Bomhoff,  Hartmut, Botmann,  Daniel, Burghardt,  Boris, Foljanty,  Lena, Frank,  Peter, Görtemaker,  Manfred, Gross,  Raphael, Hamann,  Gerrit, Harbarth,  Stephan, Heintzen,  Markus, Hofmann,  Kerstin, Jasch,  Hans-Christian, Kiesel,  Doron, Lambrecht,  Christine, Landau,  Herbert, Legg,  Thomas Stuart, Limperg,  Bettina, Mahlo,  Rüdiger, Mecklenburg,  Frank, Nettersheim,  Gerd J., Renz,  Werner, Safferling,  Christoph, Schmidt-Jortzig,  Edzard, Schuster,  Josef, Seligmann,  Rafael, Vogel,  Hans-Jochen
Dieser Band beleuchtet die NS-Belastung der Gründerjahre des Bundesjustizministeriums und fragt, welche Lehren und Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-05-28
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
Stimmen aus Wissenschaft und Politik zur Seelsorge in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität.

Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität. von Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Seit dem Mauerfall ist Berlin in eine Haushaltssituation geraten, die es erforderlich macht, die Frage, wie viel Wissenschaft man sich in diesem Land leisten kann, immer wieder neu zu stellen. Es scheint so zu sein, dass dabei sogar die Existenz der Freien Universität Berlin zur Disposition steht. In dieser Situation ist vorgeschlagen worden, die Freie Universität Berlin zu einer Stiftungsuniversität nach amerikanischem Vorbild umzuwandeln. Mit diesem Vorschlag muss man sich sachlich auseinandersetzen. Es gilt, die Vor- und Nachteile des Modells der Stiftungsuniversität sorgfältig gegeneinander abzuwägen und die Machbarkeit einer solchen Idee ernsthaft zu prüfen. Eine sachliche Diskussion stellt die Voraussetzung für rationale Entscheidungen über die Zukunft einer Universität dar. Wenn anerkannt wird, dass Wissenschaft und Forschung die zentralen Lebensgrundlagen unseres Volkes sind, dann sind rationale und gut vorbereitete Entscheidungen hierüber wichtiger als mancher Kommunalpolitiker das gegenwärtig zu glauben scheint. Die Herausgeber des vorliegenden Buches haben es deswegen für sinnvoll und notwendig gehalten, im Februar 2002 eine Veranstaltung zu organisieren, auf der das Modell der Stiftungsuniversität von Fachleuten vorgestellt und diskutiert werden konnte. Es gelang, Ulrich Battis als Rechtswissenschaftler, Peter Eichhorn als Ökonomen und Manfred Erhardt als erfahrenen Politiker und Wissenschaftsmanager für das Symposium zu gewinnen. Die Veranstaltung fand nicht nur bei zahlreichen Universitätsangehörigen, sondern auch bei Mitgliedern der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien große Resonanz. Um die Ergebnisse dieser Veranstaltung festzuhalten und weiter diskutieren zu können, haben wir uns entschlossen, die Vorträge der drei Referenten zu publizieren. Gleichzeitig haben wir die hochschulpolitischen Sprecher der im Berliner Parlament vertretenen Parteien gebeten, ihre Ansicht zum Thema Stiftungsuniversität zu Papier zu bringen. Alle Beteiligten haben trotz mancherlei Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, ihre Kooperationsbereitschaft unter Beweis gestellt. Hierfür bedanken wir uns herzlich. Wir hoffen, mit dem vorliegenden Band einen Beitrag zu leisten, der der Versachlichung einer notwendigen bildungspolitischen Diskussion dienen und eine Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen liefern möge. Aus dem Vorwort von Markus Heintzen und Lutz Kruschwitz
Aktualisiert: 2023-05-25
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Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosigkeit. von Baßeler,  Ulrich, Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Das vorliegende Buch ist das Ergebnis einer Ringvorlesung, die im Sommersemester 2004 an den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin zu dem Thema »Arbeitslosigkeit« stattgefunden hat. Es dokumentiert die dort gehaltenen Vorträge, die hier - zum Teil leicht überarbeitet - abgedruckt sind. Ringvorlesung und Buch behandeln aktuelle Fragen dieses Themas. Sie erheben den Anspruch der Interdisziplinarität, nicht den Anspruch systematisierter Vollständigkeit. Das Spektrum der Autoren reicht von einem Kriminologen bis zu einem Mitglied eines Konzernbetriebsrats. Es umfasst Hochschullehrer verschiedener Universitäten wie Praktiker aus Politik, Unternehmensberatung und Gewerkschaften. Allen Vorträgen gemeinsam ist der Grundtenor, dass die Gründe für die hohe Arbeitslosigkeit sich mehr oder weniger genau benennen lassen, dass Auswege aber häufig nicht beschritten werden, weil es an dem dafür nötigen Willen fehlt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Neuere Entwicklungen im Kompetenzrecht.

Neuere Entwicklungen im Kompetenzrecht. von Heintzen,  Markus, Uhle,  Arnd
Die Föderalismusreform von 2006 ist zur wohl bedeutendsten Reform der Gesetzgebungszuständigkeiten geworden. Bestehende Unklarheiten zu erörtern und Lösungswege für ungeklärte Fragen vorzustellen, ist Anliegen der Beiträge des Sammelbandes. Diese sind hervorgegangen aus Vorträgen, die am 28. und 29. Juni 2012 in Dresden im Rahmen einer kompetenzrechtlichen Fachtagung gehalten und diskutiert wurden. Inhaltlich spannte diese Tagung den Bogen von den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bis zu deren Charakteristika und von den veränderten Kompetenzmaterien bis zu den kompetenzrechtlichen Übergangsbestimmungen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Unternehmen bewerten.

Unternehmen bewerten. von Heintzen,  Markus, Kruschwitz,  Lutz
Die Bewertung von Unternehmen ist Gegenstand sowohl der Betriebswirtschaftslehre als auch des Unternehmensrechts, dies in der Praxis, in der Angehörige beider Disziplinen in Teams, etwa bei Unternehmenstransaktionen, zusammenarbeiten, und wissenschaftlich. Bei Letzterem sind die Zusammenhänge und Erkenntnisinteressen beider Disziplinen aber unterschiedlich, so daß ein interdisziplinärer Zugriff schwierig und weniger ertragreich als möglicherweise gedacht ist. Das vorliegende Buch enthält die zehn Vorträge, die im Sommersemester 2002 an der Freien Universität Berlin im Rahmen einer Ringvorlesung »Unternehmensbewertung« gehalten wurden. Ziel der von den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft organisierten Ringvorlesung war, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der juristischen und der ökonomischen sowie zwischen einer wissenschaftlichen und einer praktischen Herangehensweise an die Unternehmensbewertung deutlich werden zu lassen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn.

Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn. von Heintzen,  Markus
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn, die in der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom Juni 1990 und im Berlin-Bonn-Gesetz vom Mai 1994 vorgesehen ist, zum Nachteil der Bundesstadt Bonn geändert werden darf. Der Autor sieht sich veranlaßt, mögliche Auswirkungen mit dem Wort »Rutschbahneffekt« zu beschreiben. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bundesstadt Bonn einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Neuorientierung nach dem Wegzug von Parlament und Teilen der Regierung auf einer gesicherten Rechtsgrundlage gibt. Dies schließt Änderungen des Berlin-Bonn-Gesetzes bis zu einer Realisierung und Evaluierung der darin vorgesehenen Arbeitsteilung aus. In einem Anhang sind der Untersuchung die wichtigsten Rechtstexte zur Hauptstadtverlegung, insbesondere die Entscheidungen von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident sowie eine Übersicht über die Entscheidungen der Bundesregierung beigefügt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung.

Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung. von Heintzen,  Markus
Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise und sonstige Gemeindeverbände, sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Gewinnerzielung und Kostenersparnis sind keine solchen öffentlichen Zwecke. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein kommunales Wirtschaftsrecht, aus dem Haushaltsrecht und dem Verfassungsrecht ergeben sich aber ähnliche, wenn auch in der Regel mildere Maßstäbe; überdies sind hier Spezialgesetze zu beachten, in Berlin z.B. das Betriebegesetz, dem die Verkehrs- und die Stadtreinigungsbetriebe unterfallen. Hiernach ist Kommunen die Reinigung kommunaler Gebäude erlaubt, weil dies die öffentlichen Zwecke fördert, denen solche Gebäude dienen. Es handelt sich dann um Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Kommune zu dienen haben. Eine gewerbliche Reinigung nichtkommunaler Gebäude ist Kommunen dagegen verwehrt. Soweit die Kommunen zum Zweck der Gebäudereinigung GmbHs gründen (formelle Privatisierung), dürfen sie solche Gesellschaften gegenüber privatwirtschaftlicher Konkurrenz bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht bevorzugen. Durch die rechtliche Verselbständigung der Gebäudereinigung in einer GmbH wird ein von der jeweiligen Kommune verschiedenes Rechtssubjekt geschaffen und so der Gleichheitssatz zugunsten der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aktiviert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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