Vergaberecht

Vergaberecht von Antweiler,  Clemens, Bernhardt,  Jens, Braun,  Christian, Busz,  Eick, Debus,  Alfred G., Dicks,  Heinz-Peter, Dittmann,  Kerstin, Frister,  Anne-Christin, Goede,  Matthias, Goldbrunner,  Loni, Greb,  Klaus, Hänsel,  Tobias, Herrmann,  Alexander, Huber,  Norbert, Kraus,  Philipp, Losch,  Alexandra, Püstow,  Moritz, Rosenkötter,  Annette, Siegel,  Thorsten, Steck,  Matthias, Stolz,  Bernhard, Trutzel,  Brigitta, Völlink,  Uwe-Carsten, Wichmann,  Alexander, Ziekow,  Jan, Zuck,  Holger
Zum Werk In dem Kommentar wird das gesamte Vergaberecht umfassend in praxisorientierter Form dargestellt. Das Werk kommentiert die Regelungen des Teils 4 des GWB und der vergaberechtlichen Verordnungen. Daneben werden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A), die Unterschwellvergabeordnung (UVgO) und, soweit die UVgO noch nicht eingeführt worden ist, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) erläutert. Vorteile auf einen Blickdas gesamte Vergaberecht in einem Kommentarkompakter Zugriff auf alle entscheidenden Probleme und Fragen des Vergaberechtsauf dem Stand des neuen Rechtsdie neue VOB/A Ausgabe 2019von ausgezeichneten Experten praxisnah kommentiert Zur Neuauflage Die Neuauflage dieses Standardkommentars berücksichtigt die Novelle der VOB/A 2019 mit ihren zahlreichen und praxisrelevanten Änderungen. Auch die UVgO wird umfassend erläutert. Die vielfachen Rechtsfragen rund um die elektronische Vergabe werden anhand der hierzu inzwischen vorliegenden Rechtsprechung anwenderorientiert behandelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Vergaberecht

Vergaberecht von Antweiler,  Clemens, Bernhardt,  Jens, Braun,  Christian, Busz,  Eick, Debus,  Alfred G., Dicks,  Heinz-Peter, Dittmann,  Kerstin, Frister,  Anne-Christin, Goede,  Matthias, Goldbrunner,  Loni, Greb,  Klaus, Hänsel,  Tobias, Herrmann,  Alexander, Huber,  Norbert, Kraus,  Philipp, Losch,  Alexandra, Püstow,  Moritz, Rosenkötter,  Annette, Siegel,  Thorsten, Steck,  Matthias, Stolz,  Bernhard, Trutzel,  Brigitta, Völlink,  Uwe-Carsten, Wichmann,  Alexander, Ziekow,  Jan, Zuck,  Holger
Zum Werk In dem Kommentar wird das gesamte Vergaberecht umfassend in praxisorientierter Form dargestellt. Das Werk kommentiert die Regelungen des Teils 4 des GWB und der vergaberechtlichen Verordnungen. Daneben werden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A), die Unterschwellvergabeordnung (UVgO) und, soweit die UVgO noch nicht eingeführt worden ist, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) erläutert. Vorteile auf einen Blickdas gesamte Vergaberecht in einem Kommentarkompakter Zugriff auf alle entscheidenden Probleme und Fragen des Vergaberechtsauf dem Stand des neuen Rechtsdie neue VOB/A Ausgabe 2019von ausgezeichneten Experten praxisnah kommentiert Zur Neuauflage Die Neuauflage dieses Standardkommentars berücksichtigt die Novelle der VOB/A 2019 mit ihren zahlreichen und praxisrelevanten Änderungen. Auch die UVgO wird umfassend erläutert. Die vielfachen Rechtsfragen rund um die elektronische Vergabe werden anhand der hierzu inzwischen vorliegenden Rechtsprechung anwenderorientiert behandelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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BGB-Bauvertragsrecht

BGB-Bauvertragsrecht von Abu Saris,  Amneh, Altenburg,  Daniel, Bolz,  Stephan, Freiheit,  Tim, Geheeb,  Stefan, Goede,  Matthias, Kiedrowski,  Bernhard von, Koppmann,  Werner, Kues,  Jarl-Hendrik, Leinemann,  Ralf, Lüders,  Jochen, Nonhoff,  Henrik M., Offermann,  Malte, Preussler,  Armin, Rehbein,  Georg, Schlagowsky,  Roman, Schonebeck,  Karl-Heinz, Steffen,  Marc, Thomas,  Felix, Vogelsang,  Martin
Zum Werk Das gesamte Werkvertragsrecht neu und vollständig kommentiert. Die Darstellung der neuen Regelungen des Bauvertragsrechts wurden nochmals vertieft und aktualisiert. Insbesondere erste gerichtliche Entscheidungen auch zur einstweiligen Verfügung nach § 650d BGB, die dynamische Diskussion um die Vergütung bei Leistungsänderungen, die Auswirkungen der neuen HOAI auf das Architektenrecht im BGB sowie neueste Literatur werden intensiv ausgewertet. Vorteile auf einen Blickneues BGB und VOB/B eng verzahnt kommentiertAuswirkungen des neuen Rechts auf die Baupraxis im Zentrum derKommentierungenjahrelange Erfahrungen der Autoren im täglichen Umgang mit Bauverträgen Zur NeuauflageAuswirkungen der neuen HOAI 2021 auf das Architektenrecht im BGBerste gerichtliche Entscheidungen auch zur einstweiligen Verfügung nach § 650d BGB Zielgruppe Für Baujuristinnen und Baujuristen in der Anwaltschaft, bei Bauunternehmen sowie in der Justiz.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Handbuch des Vergaberechts

Handbuch des Vergaberechts von Goede,  Matthias, Stolz,  Bernhard, Stoye,  Jörg
Das Handbuch stellt die anwaltsrelevanten Themen des Vergaberechts ausführlich dar: Ausgehend vom EU-Vergaberecht werden die nationalen Vorschriften in dem GWB, der VgV, der SektVO, der KonzVgV und der UVgO erläutert. Daneben sind die für die anwaltliche Tätigkeit wichtigen Bereiche wie Rechtsschutz, E-Vergabe, Vergabe von IT-Leistungen und Architektenleistungen, sowie ÖPNVVergaben ausführlich enthalten. Zusätzlich werden die Bereiche Haushalts-, Beihilfe- und Zuwendungsrecht sowie Preisrecht behandelt. Das Handbuch erläutert das Vergaberecht nicht nur allgemein, sondern in weiteren Kapiteln detailliert bezogen auf Spezialbereiche wie IT, Architektenleistungen, Bau, Sozialvergaben, Feuerwehr, Rettungsdienstleistungen, ÖPNV, Verteidigung und Sicherheit. NEU in der 2. Auflage: • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit • Grundzüge des Verfahrens vor dem EuGH • Rettungsdienstleistungen, Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) • Erweiterte und verbesserte Gliederung
Aktualisiert: 2021-04-30
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Vergaberecht

Vergaberecht von Antweiler,  Clemens, Bernhardt,  Jens, Braun,  Christian, Busz,  Eick, Debus,  Alfred G., Dicks,  Heinz-Peter, Dittmann,  Kerstin, Frister,  Anne-Christin, Goede,  Matthias, Goldbrunner,  Loni, Greb,  Klaus, Hänsel,  Tobias, Herrmann,  Alexander, Huber,  Norbert, Kraus,  Philipp, Losch,  Alexandra, Püstow,  Moritz, Rosenkötter,  Annette, Siegel,  Thorsten, Steck,  Matthias, Stolz,  Bernhard, Trutzel,  Brigitta, Völlink,  Uwe-Carsten, Wichmann,  Alexander, Ziekow,  Jan, Zuck,  Holger
Zum Werk In dem Kommentar wird das gesamte Vergaberecht umfassend in praxisorientierter Form dargestellt. Das Werk kommentiert die Regelungen des Teils 4 des GWB und der vergaberechtlichen Verordnungen. Daneben werden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A), die Unterschwellvergabeordnung (UVgO) und, soweit die UVgO noch nicht eingeführt worden ist, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) erläutert. Vorteile auf einen Blickdas gesamte Vergaberecht in einem Kommentarkompakter Zugriff auf alle entscheidenden Probleme und Fragen des Vergaberechtsauf dem Stand des neuen Rechtsdie neue VOB/A Ausgabe 2019von ausgezeichneten Experten praxisnah kommentiert Zur Neuauflage Die Neuauflage dieses Standardkommentars berücksichtigt die Novelle der VOB/A 2019 mit ihren zahlreichen und praxisrelevanten Änderungen. Auch die UVgO wird umfassend erläutert. Die vielfachen Rechtsfragen rund um die elektronische Vergabe werden anhand der hierzu inzwischen vorliegenden Rechtsprechung anwenderorientiert behandelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beck’scher VOB-Kommentar / Beck’scher VOB-Kommentar Teil C

Beck’scher VOB-Kommentar / Beck’scher VOB-Kommentar Teil C von Bald,  J. Stefan, Bauer,  Achim, Böggering,  Peter, Böhm,  Sebastian, Böhm,  Stefan, Broll,  Andreas, CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V., Cordes,  Daniel, Creutz,  Peter, Dahlhaus,  Frank, Degenbeck,  Martin, Diercks-Oppler,  Gritt, DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Donderer,  Wolfgang, Döring,  Christian, Drobny,  Detlev, Duve,  Helmuth, Emig,  Laura, Englert,  Christine, Englert,  Florian, Englert,  Klaus, Englert-Dougherty,  Stephanie, Feldmann,  Markus, Fischer,  Peter, Gandesbergen,  Henning, Gelhaar,  Andreas, Goede,  Matthias, Goetz,  Martin, Grothmann,  Torsten, Grün,  Peter von der, Häber,  Rainald, Haidacher,  Dominic, Hartl,  Bernhard, Hartung,  Cornelius, Haugwitz,  Hans-Gerd, Hinzmann,  Uwe, Holch,  Heinrich, Hubert,  Harald, Jappsen,  Hans M., Jochem,  Johannes, Jörger,  Roland, Katzenbach,  Rolf, Kermann,  Karlheinz, Keskari-Angersbach,  Jutta, Klein,  Bernhard, Kober,  Michael, Konrad,  Michael, Korbion,  Claus-Jürgen, Kroll,  Fritz, Krug,  Reiner, Kuffer,  Johann, Kummer,  Ulrike, Lang,  Willibald, Lange,  Ingo, Lehmann,  Sven, Leineweber,  Anke, Linnemann,  Jan, Majer,  Werner, Marth,  Ralf, Meesenburg,  Sönke, Mezger,  Götz, Miernik,  Helmut, Möllering,  Marco, Motzke,  Gerd, Musch,  Peter, Oberhauser,  Iris, Oppler,  Peter, Pandrea,  Paul, Paternoster,  Stefan, Pflügl,  Andrea, Pflügl,  Markus, Pierro,  Carmine di, Pröbsting,  Philipp, Puschke,  Christoph, Rauch,  Bernhard, Reichert,  Stefan, Ries,  Martin, Sack,  Wolf-Michael, Schellenberg,  Barbara, Schickel,  Clemens, Schmid,  Thomas, Schmidtner,  Jürgen, Schmiedel,  Harald, Schneider,  Hans Juergen, Schneider,  Ralf, Schnell,  Manfred, Schoofs,  Oliver, Schrammel,  Florian, Schröder,  Manfred, Schuldt,  Olaf O., Schüngel,  Reinhard, Seitle,  Kilian, Sommer,  H.-P., Spiekers,  Ralf, Stauch,  Detlef, Thierau,  Thomas, Ulbrich,  Hans-Benno, Vogel,  A. Olrik, Vögele,  Olaf, Wagnitz,  Matthias, Webeler,  Gerald, Weißert,  Markus A., Werner,  Anke, Wietersheim,  Mark von, Wilhelm,  Ernst, Wirth,  Axel, Wirth,  Volker, Wolf,  Christian Sebastian, Zech,  Horst, Zimmer,  Karsten
Zum Werk Die VOB Teil C zählt zu den wichtigsten Normensammlungen des Baurechts. Sie gilt vollinhaltlich bei jedem VOB-Vertrag und muss unverändert bei allen öffentlichen Bauverträgen angewendet werden, wie § 8 VOB Teil A mit § 1 Abs.1, S.2 VOB/B vorgeben. Aber auch bei privaten Bauwerken aller Art stellt sie die Richtschnur für die Erbringung von Bauleistungen dar. Dank umfassender Rechtsprechung des BGH hat sich die VOB/C mittlerweile vom "Stiefkind" zum unverzichtbaren Werkzeug zur Anwendung des Baurechts entwickelt: Die "Hinweise zum Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in den Abschnitten 0 aller ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) bieten nicht nur hervorragende Checklisten im Rahmen der Planung und Ausschreibung, sondern bestimmen indirekt - so die BGH-Rechtsprechung - den Leistungs-Inhalt von Bauverträgen. Die weiteren Abschnitte 2 - 5 regeln die anzuwendenden technischen Normen und Baustoffe, die Ausführung und die Unterscheidung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen bis hin zur jeweils richtigen Abrechnung. So können technische und baurechtliche Fragen gleichermaßen für praktisch jede Bauleistung - vom Tiefbaubau, Hochbau, Ausbau und Anlagenbau bis hin zum Gerüstbau und zu Abbruch- und Rückbauarbeiten - beantwortet werden: Die Suche nach der passenden Antwort liefert der Kommentar. Vorteile auf einen Blickerläutert jede der 64 ATV grundsätzlich gemeinsam durch einen Bauspezialisten und einen Baujuristenbietet ein über 100 Autoren umfassendes Experten-Teamverschafft den Überblick durch vorangestellte systematische Darstellungen Zur Neuauflage Mit der gesonderten "Gebrauchsanweisung zur Anwendung der VOB/C", einer praxisorientierten, vor die Klammer gezogenen Darstellung der Baugrund-Problematik einschließlich der Homogenbereiche und des Kampfmittelrechts bei den Tiefbaunormen sowie völlig neu überarbeiteten weiteren Verständnishilfen, erleichtert die Neuauflage 2021 die Anwendung aller gleichzeitig Technik und Recht behandelnden Normen der VOB/C. Die erstmalige Kommentierung der in den Ausgaben 2016 und 2019 der VOB/C neu aufgenommenen ATV sowie die Aufnahme aller anderen Änderungen und Ergänzungen der nunmehr 64 Einzelnormen in den Kommentar unterstützt Baujuristen, Bautechniker und Baufachleute gleichermaßen, das Baurecht besser zu verstehen und vergaberechtssichere Ausschreibungen zu betreiben. Zielgruppe Unverzichtbar für alle Zivilgerichte, insb. Bau- und Vergabekammern, Bausenate, Rechtsanwaltschaft mit Baumandaten, Bauhandwerkerinnen und Bauhandwerker und Bauunternehmen aller Art, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Architektinnen und Architekten sowie öffentliche und institutionelle private Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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BGB-Bauvertragsrecht

BGB-Bauvertragsrecht von Abu Saris,  Amneh, Au,  Saskia, Bolz,  Stephan, Dechow,  Gesine, Geheeb,  Stefan, Goede,  Matthias, Kiedrowski,  Bernhard von, Koppmann,  Werner, Kues,  Jarl-Hendrik, Laudi,  Rainer, Leinemann,  Ralf, Lüders,  Jochen, Maurer,  Christine, Nonhoff,  Henrik M., Parviz,  Simon, Petermann,  Florian, Preussler,  Armin, Schonebeck,  Karl-Heinz, Steffen,  Marc, Vogelsang,  Martin
Zum Werk Das neue Bauvertragsrecht bringt neue Grundsätze, neue Verfahren, neue Regeln und neue Verträge mit sich. Fast alles wird anders. Mit diesem Buch wird auch ein neuer Kommentar zur Verfügung stehen. Die Praxis des neuen Rechts ab 2018 lässt erhebliche Unsicherheiten bei der Frage der Anordnung von Leistungsänderungen erwarten, ebenso hinsichtlich der Vergütung solcher vertraglicher Modifikationen. Wenn ein Bauunternehmer künftig 80% seines ersten Nachtragsangebotes als Zahlung beanspruchen kann, wird die Aufstellung eines solchen Angebots anhand der Urkalkulation oder nach tatsächlich erforderlichen Kosten, wie es nun das neue BGB vorsieht, viele Streitfragen mit sich bringen. Erst recht werden solche Zweifelsfragen Bedeutung gewinnen, wenn sie im Rahmen des dann regelmäßig zur Verfügung stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens von den neu eingerichteten Baukammern zu entscheiden sind. Bau-Anwälte werden sich künftig verstärkt vor Gericht sehen. Dafür bedarf es einer sicheren Orientierung - dieser Kommentar bietet sie. Im Kommentar werden zu jeder Vorschrift des neuen BGB-Bauvertragsrechts auch die Bezüge zur VOB/B dargestellt. Die im Bauvertragsrecht wichtige Thematik der möglichen Unwirksamkeit von Vertragsklauseln als AGB wird bei jeder Vorschrift gesondert erläutert. Rechtsprechung und Literatur zum bisherigen Werkvertragsrecht werden umfangreich nachgewiesen. Vorteile auf einen Blick - neues BGB und VOB/B eng verzahnt kommentiert - Auswirkungen des neuen Rechts auf die Baupraxis im Zentrum der - Kommentierungen - jahrelange Erfahrungen im täglichen Umgang mit Bauverträgen und bauvertraglichen Konflikten der Autoren prägt das Werk Zielgruppe Für Baujuristen in der Anwaltschaft, bei Bauunternehmen sowie in der Justiz.
Aktualisiert: 2022-10-19
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Handbuch des Fachanwalts Vergaberecht

Handbuch des Fachanwalts Vergaberecht von Goede,  Matthias, Stolz,  Bernhard, Stoye,  Jörg
Dieses neue Handbuch zum Vergaberecht stellt das gesamte Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform von April 2016 dar. Passend zu der neu eingeführten Fachanwaltschaft Vergaberecht liegt damit ein spezialisiertes Handbuch zu diesem komplexen Rechtsgebiet vor. Aus dem Inhalt: • Nationale Gesetzen und Verordnungen im Vergaberecht (GWB, VgV, SektVO, KonzessionsVO, VSVgV, VOB/A). • Rechtsschutz • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen, Sozialvergaben, IT-Vergaben, Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen • Soziale und andere besondere Dienstleistungen, Preisrecht, Nebenangebote, E-Vergabe, Compliance • Ländervergaberecht, Internationales Vergaberecht, Grundlagen des europäischenVergaberechts • Haushaltsvergaberecht, Beihilferecht, Zuwendungsrecht Das Handbuch ist somit ein komplettes Kompendium zum neuen Vergaberecht für Vergaberechtler, Vergabestellen und Vergabekammern sowie Richter. Um die vielfältigen Themen in der erforderlichen Tiefe darzustellen und für möglichst alle in der Praxis auftretenden Konstellationen unmittelbar anwendbare Lösungen aufzuzeigen, besteht das Bearbeiterteamutorenteam aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Vergaberecht, die jeweils unterschiedliche Spezialgebiete abdecken.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Kommentar zur VOL/B

Kommentar zur VOL/B von Goede,  Matthias, Herrmann,  Alexander
Die öffentliche Auftragsvergabe hat jährlich ein Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden Euro und die meisten dieser Beschaffungsaufträge sind nach den Regeln der VOL durchzuführen. Der Kommentar erläutert, wie die vertragliche Abwicklung nach der Auftragsvergabe gem. VOL/B rechtssicher vorzunehmen ist. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der VOL/A und den zivilrechtlichen Vorschriften des BGB zu beachten. Hier ist der Kommentar zur VOL/B seit drei Jahrzehnten der maßgebende Wegweiser: • Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt in der ausführlichen Einarbeitung der Rechtsprechung des BGH, der Oberlandesgerichte und des EuGH. • Wertvolle Hilfestellungen ergeben sich aus den im umfangreichen Anhang wiedergegebenen allgemeinen und ergänzenden Vertragsbedingungen aus Bund und Ländern. • Die Autoren bringen ihre umfangreichen Erfahrungen aus der rechtlichen Begleitung und Beurteilung von öffentlichen Ausschreibungen und Vertragsgestaltungen in die Kommentierung ein. Sie garantieren so anwendungsorientierte Erläuterungen mit dem ständigen Blick auf Rechtsprechung und Praxis.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Beck’scher VOB-Kommentar / Beck’scher VOB-Kommentar Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C

Beck’scher VOB-Kommentar / Beck’scher VOB-Kommentar Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C von Appel,  Tobias, Bald,  J. Stefan, Baumeister,  Hauke-Dirk, Birke-Rauch,  Annette, Böggering,  Peter, Böhm,  Stefan, Böhme,  Arnd, Broll,  Andreas, CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V., Dahlhaus,  Frank, Degenbeck,  Martin, Deyle,  Bernd-J., Diercks-Oppler,  Gritt, DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Donderer,  Wolfgang, Döring,  Christian, Drobny,  Detlev, Duve,  Helmuth, Englert,  Christine, Englert,  Florian, Englert,  Klaus, Englert-Dougherty,  Stephanie, Feldmann,  Markus, Fischer,  Peter, Fischer,  Till, Fuchs,  Bastian, Galiläa,  Klaus J., Gelhaar,  Andreas, Giere,  Johannes, Goede,  Matthias, Goetz,  Martin, Götz,  Peter, Grauvogl,  Josef, Grothmann,  Torsten, Grün,  Peter von der, Häber,  Rainald, Haidacher,  Dominic, Haugwitz,  Hans-Gerd, Heinlein,  Mario, Hess,  Gerhard, Hinterwäller,  Udo, Höckmayr,  Andreas, Hubert,  Harald, Jappsen,  Hans M., Jörger,  Roland, Kainz,  Dieter, Katzenbach,  Rolf, Keskari-Angersbach,  Jutta, Klein,  Bernhard, Konrad,  Michael, Korbion,  Claus-Jürgen, Kroll,  Fritz, Krug,  Reiner, Kuffer,  Andrea, Kuffer,  Johann, Kurth,  Norbert, Lang,  Willibald, Lange,  Ingo, Langenecker,  Josef, Lawer,  Lutz, Lehmann,  Sven, Leineweber,  Anke, Lethert,  Reinhard, Liepe,  Horst, Linnemann,  Jan, Majer,  Werner, Mänz,  Volker, Marth,  Ralf, Maurer,  Michael, Meesenburg,  Sönke, Messerschmidt,  Burkhard, Mezger,  Götz, Miegel,  Jürgen, Motzke,  Gerd, Müller-Sedlaczek,  Claudia, Oberhauser,  Iris, Oblinger-Grauvogl,  Angela, Oppler,  Peter, Pflügl,  Andrea, Pflügl,  Markus, Puschke,  Christoph, Putzier,  Dieter, Rasehorn,  Hanfried, Rauch,  Bernhard, Sack,  Wolf-Michael, Sänger,  Christof, Schalk,  Günther, Schmid,  Josef, Schmidtner,  Jürgen, Schmiedel,  Harald, Schneeweiß,  André, Schneider,  Ralf, Schoofs,  Oliver, Schott,  Eyke, Schotten,  Ralf, Schottke,  Ralf, Schröder,  Manfred, Schuldt,  Olaf O., Schüngel,  Reinhard, Schwarz,  Eugen, Schwarz,  Horst, Schwarz,  Wolfgang, Simon,  Eric, Sommer,  Hans-Peter, Spiekers,  Ralf, Stauch,  Detlef, Stein,  Dietrich, Thierau,  Thomas, Ulbrich,  Hans-Benno, Vogel,  A. Olrik, Vögele,  Olaf, Wagnitz,  Matthias, Weißert,  Markus A., Werner,  Anke, Wietersheim,  Mark von, Winsel,  Christian A., Wirth,  Axel, Wirth,  Volker, Wolf,  Christian Sebastian, Zanocco,  Erich, Zech,  Horst, Zimmer,  Karsten
Der bewährte Großkommentar Zum Werk Die in der VOB/C zusammengefassten Normen bestimmen im Detail, wie die einzelnen Gewerke technisch und rechtlich einwandfrei auszuführen sind. Der größte Teil der in der Praxis auftretenden Streitfälle lässt sich daher durch Auffinden und richtiges Anwenden der einschlägigen Norm rasch lösen. Dabei kommt es aber auf die sichere Kenntnis der rechtlichen und technischen Voraussetzungen an. Dieser Kommentar bietet eine durchgehende Erläuterung der VOB Teil C mit ihren 60 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Der Beck'sche VOB-Kommentar ermöglicht seinem Benutzer die schnelle Lösung von Baustreitigkeiten, indem er das nötige juristische und technische Know-how zur Verfügung stellt. Vorteile auf einen Blick - erläutert grundsätzlich jede Vorschrift gemeinsam durch einen Baupraktiker und einen Baujuristen - bietet ein über 80 Autoren umfassendes Experten-Team - verschafft den Überblick durch vorangestellte systematische Darstellungen - erleichtert die Orientierung durch eine klare Darstellung und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen die die VOB Teil C durch die VOB 2012 erfahren hat. In ihr wurden die einzelnen DIN Normen an die technische Entwicklung angepasst. Neben kleineren, redaktionellen Änderungen, die aufgrund der Bezugnahme auf andere technischen Regelwerke erforderlich werden, sind zentrale Normen fachtechnisch von den Normungsausschüssen vollständig überarbeitet worden. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Praxis werden ausführlich dargestellt und auch auf die Besonderheiten der Neuregelungen hingewiesen. Als neue Normen wurden in die VOB Teil C aufgenommen: - DIN 18323 - Kampfmittelräumarbeiten und die DIN 18326 - Renovierungsarbeiten von Entwässerungskanälen - Fachtechnisch wurden überarbeitet: - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen - DIN 18303 - Verbauarbeiten - DIN 18304 - Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten - DIN 18309 - Einpressarbeiten - DIN 18313 - Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten - DIN 18317 - Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt Zu den Autoren Der Autorenkreis setzt sich aus Baujuristen und Bautechnikern zusammen; häufig handelt es sich dabei um die jeweiligen Vorsitzenden der Normungsausschüsse, in denen die DIN-Normen entwickelt werden. Zielgruppe Für Baujuristen in der Justiz, Anwaltschaft, Bauindustrie, Bauingenieure und Architekten.
Aktualisiert: 2021-02-10
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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