Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive.

Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive. von Goeckenjan,  Ingke, Puschke,  Jens, Singelnstein,  Tobias
Anlässlich seines 80. Geburtstags ehren akademische und persönliche Weggefährten mit dieser Festschrift den Jubilar Ulrich Eisenberg und sein beeindruckendes wissenschaftliches Lebenswerk. Die in dieser Festschrift zusammengetragenen Beiträge beleuchten grundlegende und aktuelle Themen der Kriminologie, des Jugendstrafrechts, des Vollzugs staatlicher Freiheitsentziehung, des Strafverfahrens sowie des Strafrechts, der Strafrechtswissenschaft und der Strafgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Neuere Tendenzen in der Diversion.

Neuere Tendenzen in der Diversion. von Goeckenjan,  Ingke
In Berlin wird die Praxis der Verfahrenseinstellungen im Jugendstrafrecht maßgeblich durch die sog. Diversionsrichtlinie geregelt, die - anders als die Vorschriften in den übrigen Bundesländern - die Einschaltung von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen als Vermittlungspersonen (sog. Diversionsmittler) vorsieht. Die Richtlinie hat in Wissenschaft und Praxis teilweise vehemente Kritik hervorgerufen. Diese Kritik auf ihre Berechtigung zu überprüfen, ist das zentrale Anliegen der Autorin. Nach einer einführenden Darlegung des aktuellen Standes der jugendstrafrechtlichen Forschung und Judikatur zur Diversion beschreibt Ingke Goeckenjan den Ablauf des Berliner Diversionsverfahrens unter spezieller Berücksichtigung der einzelnen beteiligten Institutionen (Polizei, Diversionsmittler, Staatsanwaltschaft). Dabei bezieht sie sich auf empirische Erkenntnisse, die sie insbesondere anhand von Beobachtungen sog. Diversionsgespräche sowie durch Interviews mit Verfahrensbeteiligten gewinnen konnte. Auf dieser rechtstatsächlichen Grundlage untersucht sie die Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen. Ingke Goeckenjan kommt zu dem Ergebnis, dass das Berliner Diversionsverfahren an gravierenden rechtlichen und rechtstatsächlichen Mängeln leidet. So weist sie u. a. nach, dass die Weichen stellende Rolle der Polizei innerhalb des Verfahrens die gesetzlich verankerte Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaft unzulässig einschränkt. Aus diesen Erkenntnissen leitet die Verfasserin schließlich konkrete Empfehlungen für künftige Diversionsregelungen ab.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive.

Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive. von Goeckenjan,  Ingke, Puschke,  Jens, Singelnstein,  Tobias
Anlässlich seines 80. Geburtstags ehren akademische und persönliche Weggefährten mit dieser Festschrift den Jubilar Ulrich Eisenberg und sein beeindruckendes wissenschaftliches Lebenswerk. Die in dieser Festschrift zusammengetragenen Beiträge beleuchten grundlegende und aktuelle Themen der Kriminologie, des Jugendstrafrechts, des Vollzugs staatlicher Freiheitsentziehung, des Strafverfahrens sowie des Strafrechts, der Strafrechtswissenschaft und der Strafgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Neuere Tendenzen in der Diversion.

Neuere Tendenzen in der Diversion. von Goeckenjan,  Ingke
In Berlin wird die Praxis der Verfahrenseinstellungen im Jugendstrafrecht maßgeblich durch die sog. Diversionsrichtlinie geregelt, die - anders als die Vorschriften in den übrigen Bundesländern - die Einschaltung von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen als Vermittlungspersonen (sog. Diversionsmittler) vorsieht. Die Richtlinie hat in Wissenschaft und Praxis teilweise vehemente Kritik hervorgerufen. Diese Kritik auf ihre Berechtigung zu überprüfen, ist das zentrale Anliegen der Autorin. Nach einer einführenden Darlegung des aktuellen Standes der jugendstrafrechtlichen Forschung und Judikatur zur Diversion beschreibt Ingke Goeckenjan den Ablauf des Berliner Diversionsverfahrens unter spezieller Berücksichtigung der einzelnen beteiligten Institutionen (Polizei, Diversionsmittler, Staatsanwaltschaft). Dabei bezieht sie sich auf empirische Erkenntnisse, die sie insbesondere anhand von Beobachtungen sog. Diversionsgespräche sowie durch Interviews mit Verfahrensbeteiligten gewinnen konnte. Auf dieser rechtstatsächlichen Grundlage untersucht sie die Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen. Ingke Goeckenjan kommt zu dem Ergebnis, dass das Berliner Diversionsverfahren an gravierenden rechtlichen und rechtstatsächlichen Mängeln leidet. So weist sie u. a. nach, dass die Weichen stellende Rolle der Polizei innerhalb des Verfahrens die gesetzlich verankerte Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaft unzulässig einschränkt. Aus diesen Erkenntnissen leitet die Verfasserin schließlich konkrete Empfehlungen für künftige Diversionsregelungen ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung von Goeckenjan,  Ingke
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive.

Für die Sache – Kriminalwissenschaften aus unabhängiger Perspektive. von Goeckenjan,  Ingke, Puschke,  Jens, Singelnstein,  Tobias
Anlässlich seines 80. Geburtstags ehren akademische und persönliche Weggefährten mit dieser Festschrift den Jubilar Ulrich Eisenberg und sein beeindruckendes wissenschaftliches Lebenswerk. Die in dieser Festschrift zusammengetragenen Beiträge beleuchten grundlegende und aktuelle Themen der Kriminologie, des Jugendstrafrechts, des Vollzugs staatlicher Freiheitsentziehung, des Strafverfahrens sowie des Strafrechts, der Strafrechtswissenschaft und der Strafgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Neuere Tendenzen in der Diversion.

Neuere Tendenzen in der Diversion. von Goeckenjan,  Ingke
In Berlin wird die Praxis der Verfahrenseinstellungen im Jugendstrafrecht maßgeblich durch die sog. Diversionsrichtlinie geregelt, die - anders als die Vorschriften in den übrigen Bundesländern - die Einschaltung von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen als Vermittlungspersonen (sog. Diversionsmittler) vorsieht. Die Richtlinie hat in Wissenschaft und Praxis teilweise vehemente Kritik hervorgerufen. Diese Kritik auf ihre Berechtigung zu überprüfen, ist das zentrale Anliegen der Autorin. Nach einer einführenden Darlegung des aktuellen Standes der jugendstrafrechtlichen Forschung und Judikatur zur Diversion beschreibt Ingke Goeckenjan den Ablauf des Berliner Diversionsverfahrens unter spezieller Berücksichtigung der einzelnen beteiligten Institutionen (Polizei, Diversionsmittler, Staatsanwaltschaft). Dabei bezieht sie sich auf empirische Erkenntnisse, die sie insbesondere anhand von Beobachtungen sog. Diversionsgespräche sowie durch Interviews mit Verfahrensbeteiligten gewinnen konnte. Auf dieser rechtstatsächlichen Grundlage untersucht sie die Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen. Ingke Goeckenjan kommt zu dem Ergebnis, dass das Berliner Diversionsverfahren an gravierenden rechtlichen und rechtstatsächlichen Mängeln leidet. So weist sie u. a. nach, dass die Weichen stellende Rolle der Polizei innerhalb des Verfahrens die gesetzlich verankerte Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaft unzulässig einschränkt. Aus diesen Erkenntnissen leitet die Verfasserin schließlich konkrete Empfehlungen für künftige Diversionsregelungen ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung von Goeckenjan,  Ingke
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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