Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. von Gamillscheg,  Katharina
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskussion darüber entfacht, inwieweit arbeitnehmer- und arbeitgeberbezogene Grundrechte maßgeblich für die Beurteilung von Kündigungssachverhalten sind. Die Argumentationsmuster differieren von der direkten Bezugnahme auf Grundrechte über Generalklauseln bis zur (angeblichen) Lückenausfüllung, ohne daß eine einheitliche Linie erkennbar ist. Hiervon ausgehend wird eine Systematik entwickelt, die als typisierte Konkordanzlehre bezeichnet werden kann. Zunächst werden die grundrechtlichen Schutzpflichten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für Drittbetroffene herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, für den in der Warteschleifen-Entscheidung erstmals der Schutzpflichtauftrag aus Art. 12 Abs. 1 GG an die Rechtsordnung festgestellt wurde. Diesem steht das Organisationsinteresse des Arbeitgebers gegenüber, das in Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG verankert ist. Daneben werden alle weiteren relevanten grundrechtlichen Gewährleistungen, die Bestandteile einer umfassenden Interessenabwägung sein können, benannt und so zu kalkulierbaren Größen. Anhand dieses in sich geschlossenen Konzeptes wird eine Kontrolle der heutigen Rechtslage zu Kündigungssachverhalten sowie zu allen weiteren Formen der Vertragsbeendigung (z. B. Aufhebungsvertrag, Befristung oder Anfechtung des Vertrages etc.) vorgenommen. Es zeigt sich, daß das als Konkordanzprüfung entwickelte Grundkonzept insgesamt geeignet ist, alle Formen der Arbeitsvertragsbeendigung sachgerecht zu bewerten. Es kann systematisch in der Praxis eingesetzt werden und vermag zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit verhelfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. von Gamillscheg,  Katharina
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskussion darüber entfacht, inwieweit arbeitnehmer- und arbeitgeberbezogene Grundrechte maßgeblich für die Beurteilung von Kündigungssachverhalten sind. Die Argumentationsmuster differieren von der direkten Bezugnahme auf Grundrechte über Generalklauseln bis zur (angeblichen) Lückenausfüllung, ohne daß eine einheitliche Linie erkennbar ist. Hiervon ausgehend wird eine Systematik entwickelt, die als typisierte Konkordanzlehre bezeichnet werden kann. Zunächst werden die grundrechtlichen Schutzpflichten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für Drittbetroffene herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, für den in der Warteschleifen-Entscheidung erstmals der Schutzpflichtauftrag aus Art. 12 Abs. 1 GG an die Rechtsordnung festgestellt wurde. Diesem steht das Organisationsinteresse des Arbeitgebers gegenüber, das in Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG verankert ist. Daneben werden alle weiteren relevanten grundrechtlichen Gewährleistungen, die Bestandteile einer umfassenden Interessenabwägung sein können, benannt und so zu kalkulierbaren Größen. Anhand dieses in sich geschlossenen Konzeptes wird eine Kontrolle der heutigen Rechtslage zu Kündigungssachverhalten sowie zu allen weiteren Formen der Vertragsbeendigung (z. B. Aufhebungsvertrag, Befristung oder Anfechtung des Vertrages etc.) vorgenommen. Es zeigt sich, daß das als Konkordanzprüfung entwickelte Grundkonzept insgesamt geeignet ist, alle Formen der Arbeitsvertragsbeendigung sachgerecht zu bewerten. Es kann systematisch in der Praxis eingesetzt werden und vermag zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit verhelfen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskussion darüber entfacht, inwieweit arbeitnehmer- und arbeitgeberbezogene Grundrechte maßgeblich für die Beurteilung von Kündigungssachverhalten sind. Die Argumentationsmuster differieren von der direkten Bezugnahme auf Grundrechte über Generalklauseln bis zur (angeblichen) Lückenausfüllung, ohne daß eine einheitliche Linie erkennbar ist. Hiervon ausgehend wird eine Systematik entwickelt, die als typisierte Konkordanzlehre bezeichnet werden kann. Zunächst werden die grundrechtlichen Schutzpflichten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für Drittbetroffene herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, für den in der Warteschleifen-Entscheidung erstmals der Schutzpflichtauftrag aus Art. 12 Abs. 1 GG an die Rechtsordnung festgestellt wurde. Diesem steht das Organisationsinteresse des Arbeitgebers gegenüber, das in Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG verankert ist. Daneben werden alle weiteren relevanten grundrechtlichen Gewährleistungen, die Bestandteile einer umfassenden Interessenabwägung sein können, benannt und so zu kalkulierbaren Größen. Anhand dieses in sich geschlossenen Konzeptes wird eine Kontrolle der heutigen Rechtslage zu Kündigungssachverhalten sowie zu allen weiteren Formen der Vertragsbeendigung (z. B. Aufhebungsvertrag, Befristung oder Anfechtung des Vertrages etc.) vorgenommen. Es zeigt sich, daß das als Konkordanzprüfung entwickelte Grundkonzept insgesamt geeignet ist, alle Formen der Arbeitsvertragsbeendigung sachgerecht zu bewerten. Es kann systematisch in der Praxis eingesetzt werden und vermag zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit verhelfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskussion darüber entfacht, inwieweit arbeitnehmer- und arbeitgeberbezogene Grundrechte maßgeblich für die Beurteilung von Kündigungssachverhalten sind. Die Argumentationsmuster differieren von der direkten Bezugnahme auf Grundrechte über Generalklauseln bis zur (angeblichen) Lückenausfüllung, ohne daß eine einheitliche Linie erkennbar ist. Hiervon ausgehend wird eine Systematik entwickelt, die als typisierte Konkordanzlehre bezeichnet werden kann. Zunächst werden die grundrechtlichen Schutzpflichten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für Drittbetroffene herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, für den in der Warteschleifen-Entscheidung erstmals der Schutzpflichtauftrag aus Art. 12 Abs. 1 GG an die Rechtsordnung festgestellt wurde. Diesem steht das Organisationsinteresse des Arbeitgebers gegenüber, das in Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG verankert ist. Daneben werden alle weiteren relevanten grundrechtlichen Gewährleistungen, die Bestandteile einer umfassenden Interessenabwägung sein können, benannt und so zu kalkulierbaren Größen. Anhand dieses in sich geschlossenen Konzeptes wird eine Kontrolle der heutigen Rechtslage zu Kündigungssachverhalten sowie zu allen weiteren Formen der Vertragsbeendigung (z. B. Aufhebungsvertrag, Befristung oder Anfechtung des Vertrages etc.) vorgenommen. Es zeigt sich, daß das als Konkordanzprüfung entwickelte Grundkonzept insgesamt geeignet ist, alle Formen der Arbeitsvertragsbeendigung sachgerecht zu bewerten. Es kann systematisch in der Praxis eingesetzt werden und vermag zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit verhelfen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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