Das Proprium der Rechtswissenschaft

Das Proprium der Rechtswissenschaft von Engel,  Christoph, Schön,  Wolfgang
Was macht Recht zur Wissenschaft? Dieser Frage gehen die Autoren der hier gesammelten Aufsätze nach. Die Juristerei ist eine selbstbewusste Disziplin. Die offensichtliche praktische Bedeutung des Fachs bietet ihr Schutz vor Selbstzweifeln. Der Hunger der Praxis nach Heerscharen gut ausgebildeter Juristen tut ein Übriges. Doch im universitären Wettbewerb der Fächer sind beides eher schwache Argumente. Noch beunruhigender ist, dass viele dogmatische Argumente auf sozialwissenschaftlichen Konzepten gründen. Schon in der Rechtsanwendung führt dies zu Friktionen: Ein Gericht kann weder mit einem exakten mathematischen Modell etwas anfangen noch mit Regressionen, die so gut spezifiziert sind, dass der Fehlerterm normalverteilt ist. Wenn man die Juristerei für harte Sozialwissenschaften öffnet, kommt das Fach also nicht ohne Vermittler aus. Noch prekärer ist die Lage in der Rechtspolitik: Können Juristen den Gesetzgeber mit eigener wissenschaftlicher Autorität beraten oder lassen sich die Regelungsziele guter Gesetzgebung besser aus der Perspektive von Ökonomen, Psychologen oder Soziologen definieren? Die traditionell fraglose Einheit von Wissenschaft und Praxis wird zu einem voraussetzungsvollen Unterfangen. Nicht zuletzt mag manch ein juristischer Wissenschaftler versucht sein, sich ganz auf die Position des Beobachters zurückzuziehen. Dann ist das Recht bloß noch Forschungsgegenstand. Einen Beitrag zur Entwicklung der Dogmatik will solch ein Wissenschaftler nicht mehr leisten. Dies führt zu der Frage nach der Eigenständigkeit der Rechtslehre im Konzert der Wissenschaften - der Frage nach dem "Proprium der Rechtswissenschaft".
Aktualisiert: 2022-12-22
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Paula Straus

Paula Straus von Engel,  Christoph, Friedlander,  Michal S., Kretschmann,  Winfried, Neumann,  Edith, Sänger,  Monika, Sänger,  Reinhard W, Storck,  Joachim
Die in Stuttgart geborene Goldschmiedin Paula Straus (1894–1943) gestaltete die „Goldenen Zwanziger Jahre“ und die kreativen Jahrzehnte des Bauhauses entscheidend mit. Ihre Schmuckobjekte und ihr handgearbeitetes Silbergerät wurden schon früh in der Fachpresse lobend besprochen, nationale und internationale Ausstellungen folgten. Mit ihrem Eintritt in das Design-Atelier der Silberwarenfabrik Peter Bruckmann & Söhne, Heilbronn, im Jahr 1925 begann ihre beispiellose Karriere als erste Industriedesignerin Deutschlands. Das von ihr geschaffene Silbergerät – Kaffee- oder Teeservice – für die handwerkliche sowie maschinelle Produktion steht für ihren eigenständigen Stil, der sich durch eine puristische Formensprache auszeichnet. Ihr beruflicher Erfolg, ihre Bedeutung als Kunsthandwerkerin und Designerin ist durch die nationalsozialistische Verfolgung der Juden ab 1933 und die Ermordung von Paula Straus in Auschwitz völlig in Vergessenheit geraten. Es wird Zeit, ihr Werk wiederzuentdecken.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Besonderes Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht von Augsberg,  Steffen, Baumann,  Karsten, Benrath,  Daniel, Cremer,  Wolfram, Donath,  Philipp B., Durner,  Wolfgang, Ehlers,  Dirk, Eifert,  Martin, Engel,  Christoph, Fehling,  Michael, Finke,  Jasper, Gramlich,  Ludwig, Haedicke,  Maximilian, Härtel,  Ines, Hermes,  Georg, Herrmann,  Christoph, Hoff,  Milan, Hofmann,  Rainer, Kämmerer,  Jörn Axel, Klindt,  Thomas, Kluth,  Winfried, Knauff,  Matthias, Krajewski,  Markus, Kühling,  Jürgen, Michael,  Lothar, Oeter,  Stefan, Ohler,  Christoph, Pielow,  Johann-Christian, Pünder,  Hermann, Ruffert,  Matthias, Schlegel,  Katrin, Schucht,  Carsten, Stoll,  Peter-Tobias, Suerbaum,  Joachim, Terhechte,  Jörg, Wolffgang,  Hans-Michael
Die Neuauflage:Das von Achterberg und Püttner in den Jahren 1990/91 erstmals herausgegebene Große Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht erscheint nun in vierter Auflage wiederum dreibändig in der Reihe "C.F. Müller Lehr- und Handbuch".Das Werk erleichtert Juristen die Einarbeitung auch in weniger geläufige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und macht immer wieder den Zusammenhang mit der Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts erkennbar. Es schlägt aber auch Brücken vom akademischen Verwaltungsrecht in die verzweigte Praxis und führt dem Leser den inneren Zusammenhang der Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anschaulich vor Augen.Das Werk zeichnet sich durch eine viel stärkere Einbeziehung des europäischen und des internationalen Rechts, sowie der Betonung des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus. Es richtet sich an Referendare und Berufsanfänger aber auch an wissenschaftlich interessierte Praktiker in Verwaltung und Anwaltschaft.Band 1, herausgegeben von Prof. Dr. Dirk Ehlers, beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht und gliedert sich in fünf Teile:Grundlagen des Öffentlichen WirtschaftsrechtsInternationales WirtschaftsrechtEuropäisches WirtschaftsrechtGrundlagen des nationalen Öffentlichen WirtschaftsrechtBesondere Gebiete des Öffentlichen WirtschaftsrechtsOrdnungsrecht der WirtschaftWirtschaftsregulierungWirtschaftslenkungVer- und EntsorgungsrechtFinanzmarktrechtTechnikrechtKartellrecht
Aktualisiert: 2021-10-01
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Wissen – Nichtwissen – Unsicheres Wissen

Wissen – Nichtwissen – Unsicheres Wissen von Engel,  Christoph, Halfmann,  Jost, Schulte,  Martin
Jede Generation muss ihren Thukydides neu lesen, sagen die Historiker. Beim Nachdenken über die Grenzen des individuellen und sozialen Wissens ist das nicht anders. Die Menge des Gewussten wächst zwar von Generation zu Generation. Aber gerade deshalb wird das sokratische »Ich weiß, dass ich nichts weiß« auch immer plausibler. Die Gegenstände des Unsicheren ändern sich. Die Unsicherheit über das Verhalten anderer Menschen verdrängt oder überlagert die (vielleicht) wachsende Sicherheit über Elemente der Natur. Die sozialen Wahrnehmung von Unsicherheit ist oft wichtiger als ihr wissenschaftlich bestimmbarer realer Kern. Der wachsende Reichtum wissenschaftlicher Konzeptionen und Methoden bietet neue Sprachen für die Rede über Unsicherheit an. All das wird in den Verhaltens-, Sozial- und Rechtswissenschaften disziplinär verhandelt und verarbeitet. Dieser Band versucht, in doppelter Hinsicht weiter zu gehen. Er versammelt disziplinäre Perspektiven aus acht Fächern. Sechs Kommentatoren versuchen, je vier fremde Perspektiven aus der Sicht ihres eigenen Fachs zu integrieren.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Verhandelter Netzzugang

Verhandelter Netzzugang von Engel,  Christoph
Physische Netze sind traditionelle wettbewerbsrechtliche Ausnahmebereiche. Mittlerweile hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass der zugangsresistente Kern der natürlichen Monopole viel kleiner ist. § 19 IV Nr. 4 GWB gibt Dritten einen Anspruch auf Zugang zu diesem Kern. Praktisch funktioniert diese Lösung bislang allerdings nicht. Das ist nicht verwunderlich. Die Netzbetreiber werden ja gezwungen, ihre eigenen Konkurrenten auf den nachgelagerten Märkten zu fördern. Umgekehrt können diese Konkurrenten am meisten Gewinn machen, wenn sie die Vorleistung mit staatlicher Hilfe zu billig erhalten. Der Staat muss diesen Konflikt bewältigen und sämtliche Details dieses Vertragsverhältnisses regeln. Der Übergang zur ex ante Regulierung wäre die schlechteste Lösung. Beim verhandelten Netzzugang besteht wenigstens die Chance, dass sich die Parteien teilweise einigen. Erleichterung könnte die Einschaltung branchennaher Schiedsrichter verschaffen. Steuerungstechnisch ist auch die korporatistische Lösung elegant, zu der die Energieversorger gefunden haben. Sie ist allerdings mit erheblichen Kosten für Rechtsstaat und Demokratie verbunden. Der Band entwickelt Kriterien zum Vergleich der Lösungen und denkt die vorhandenen Ansätze fort.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Abfallrecht und Abfallpolitik

Abfallrecht und Abfallpolitik von Engel,  Christoph
Abfall stinkt. Abfall zieht Ratten an. Abfall verseucht das Grundwasser. Abfall setzt Dioxine frei. Abfall ist Rohstoff am falschen Ort. Abfall ist ein expandierender Wirtschaftszweig. Abfall würdigt herab. Abfallmoral beweist die richtige Gesinnung. So vielfältig sind die Perspektiven auf diesen Gegenstand. Sie zu verstehen, ist das Anliegen dieses Bandes. Er verwertet die Erfahrungen aus dem In- und Ausland und analysiert die Regelungsprobleme in ökonomischen und politikwissenschaftlichen Kategorien, benutzt gelegentlich auch psychologische Einsichten. Das Abfallrecht zerfällt dann in zwei große Anliegen. Dem Schadstoffrecht geht es, in einem weit verstandenen Sinne, um Gefahrenabwehr. Das Rohstoffrecht wirkt dagegen darauf hin, dass Primärressourcen möglichst durch Sekundärressourcen ersetzt werden. Der Band versucht exemplarisch zu zeigen, wie Rechtspolitik zu einer Aufgabe der Wissenschaft vom öffentlichen Recht werden kann. Der Autor leitet die Projektgruppe Recht der Gemeinschaftsgüter der Max-Planck-Gesellschaft in Bonn.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Methodische Zugänge zu einem Recht der Gemeinschaftsgüter

Methodische Zugänge zu einem Recht der Gemeinschaftsgüter von Engel,  Christoph
Hans F. Zacher hat den Begriff der Gemeinschaftsgüter geprägt. Er bestimmt den Forschungsgegenstand einer neuen Institution der Max-Planck-Gesellschaft. Dieser Band eröffnet die Schriftenreihe der Projektgruppe. Man kann den Begriff dabei auf zwei Arten verstehen: auf eine gleichsam ontologische und auf eine heuristische. Die ontologische Deutung sucht nach Eigenschaften, die Güter von den privaten Gütern so sehr unterscheiden, daß sie eine eigene Klasse bilden. Die heuristische Deutung versteht den Begriff als Forschungsprogramm. Er fordert zur vergleichenden Suche nach Institutionen für Güter auf, mit denen die Märkte nicht ohne weiteres zurecht kommen. Beide Deutungen verbieten ein Vorgehen ganz aus der Binnenperspektive des Rechts. Die Rechtswissenschaft muß sich vielmehr der Hilfe ihrer Nachbarwissenschaften bedienen: der Ökonomie, der politischen Wissenschaften, der Sozialpsychologie, der Geschichtswissenschaft und der Philosophie. Dieser Band geht den methodischen Voraussetzungen einer Integration dieser Wissenschaften in das Recht nach. Er macht zugleich deutlich, welche Art von Einsichten das Recht von diesen Begegnungen für die Institutionenwahl zu erwarten hat.
Aktualisiert: 2019-01-08
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Paketvermittelte Telefonie

Paketvermittelte Telefonie von Engel,  Christoph
Für die Wettbewerbspolitik scheint paketvermittelte Telefonie ein Glücksfall zu sein. Sie vermehrt nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern erhöht auch den Wettbewerbsdruck auf die ehemaligen Monopolisten. Dieses Buch öffnet den Blick auf die leicht übersehene Schattenseite. In einer reinen Welt der Internettelefonie wäre das einzelne Gespräch kostenlos. Vertragsbeziehungen zwischen den Verbrauchern und Internetserviceprovidern oder den Anbietern der spezifischen Dienstleistungen für die Sprachkommunikation wären ineffizient. Wenn die Anbieter paketvermittelter Telefonie klassische Telefonnummern erhalten, erhöht das zwar den Systemwettbewerb mit der geschalteten Telefonie. Zugleich wird es für die Kunden dann aber schwerer, den Anbieter zu wechseln. Das wettbewerbsfeindliche caller pays principle würde auf die paketvermittelte Telefonie erstreckt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Entflechtungstatbestands im Kartellgesetz

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Entflechtungstatbestands im Kartellgesetz von Engel,  Christoph
Verhindert das Eigentumsgrundrecht die Entflechtung? Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet zwischen Enteignungen und bloßen Beschränkungen von Inhalt und Ausmaß des Eigentums: Eine Maßnahme wird nicht allein deshalb zur Enteignung, weil der bisherige Eigentümer das Eigentum verliert. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Staat den Eigentumsgegenstand benötigt, um mit seiner Hilfe eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Daran fehlt es bei der Entflechtung. Maßstab ist deshalb der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dreh- und Angelpunkt ist die richtige Bestimmung des legitimen Ziels. Ökonomische Theorie hilft bei der Definition des normativen Anliegens. Sie kann belegen, warum die mit der Entflechtung bewirkte Verbesserung der Marktstruktur eine Verbesserung des Marktergebnisses erwarten lässt. Mit einfachen quantitativen Methoden lässt sich zeigen, dass die Missbrauchskontrolle fast vollständig versagt, und dass die vorbeugende Fusionskontrolle erhebliche Schwächen hat. Damit ist die Rechtfertigung für Entflechtung gefunden: sie ist ein Vorfeldtatbestand. Nur dieses neue Instrument lässt erwarten, dass wirksamer Wettbewerb wirklich nachhaltig geschützt wird.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Besonderes Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht von Augsberg,  Steffen, Baumann,  Karsten, Benrath,  Daniel, Cremer,  Wolfram, Donath,  Philipp B., Durner,  Wolfgang, Ehlers,  Dirk, Eifert,  Martin, Engel,  Christoph, Fehling,  Michael, Finke,  Jasper, Gramlich,  Ludwig, Haedicke,  Maximilian, Härtel,  Ines, Hermes,  Georg, Herrmann,  Christoph, Hoff,  Milan, Hofmann,  Rainer, Kämmerer,  Jörn Axel, Klindt,  Thomas, Kluth,  Winfried, Knauff,  Matthias, Krajewski,  Markus, Kühling,  Jürgen, Michael,  Lothar, Oeter,  Stefan, Ohler,  Christoph, Pielow,  Johann-Christian, Pünder,  Hermann, Ruffert,  Matthias, Schlegel,  Katrin, Schucht,  Carsten, Stoll,  Peter-Tobias, Suerbaum,  Joachim, Terhechte,  Jörg, Wolffgang,  Hans-Michael
Die Neuauflage:Das von Achterberg und Püttner in den Jahren 1990/91 erstmals herausgegebene Große Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht erscheint nun in vierter Auflage wiederum dreibändig in der Reihe "C.F. Müller Lehr- und Handbuch".Das Werk erleichtert Juristen die Einarbeitung auch in weniger geläufige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und macht immer wieder den Zusammenhang mit der Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts erkennbar. Es schlägt aber auch Brücken vom akademischen Verwaltungsrecht in die verzweigte Praxis und führt dem Leser den inneren Zusammenhang der Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anschaulich vor Augen.Das Werk zeichnet sich durch eine viel stärkere Einbeziehung des europäischen und des internationalen Rechts, sowie der Betonung des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus. Es richtet sich an Referendare und Berufsanfänger aber auch an wissenschaftlich interessierte Praktiker in Verwaltung und Anwaltschaft.Band 1, herausgegeben von Prof. Dr. Dirk Ehlers, beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht und gliedert sich in fünf Teile:Grundlagen des Öffentlichen WirtschaftsrechtsInternationales WirtschaftsrechtEuropäisches WirtschaftsrechtGrundlagen des nationalen Öffentlichen WirtschaftsrechtsBesondere Gebiete des Öffentlichen WirtschaftsrechtsOrdnungsrecht der WirtschaftWirtschaftsregulierungWirtschaftslenkungVer- und EntsorgungsrechtFinanzmarktrechtTechnikrechtKartellrecht
Aktualisiert: 2023-02-03
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Recht und spontane Ordnung

Recht und spontane Ordnung von Engel,  Christoph, Möschel,  Wernhard
Ein Name kann zur Marke werden. Das gilt auch für die Namen von Wissenschaftlern. Mit den Kommentaren zum deutschen und europäischen Kartellrecht und mit dem Handbuch zum Europäischen Wettbewerbsrecht hat Ernst-Joachim Mestmäcker seinem Namen für das Kartellrecht Marktgeltung verschafft. So ist es sicher kein Zufall, dass die große Mehrheit der Beiträge in der Festschrift zu seinem 80. Geburtstag kartellrechtlichen Themen gilt. Sie stammen aus der Feder von Kurt Biedenkopf, Talia Einhorn, Christoph Engel, Wolfgang Fikentscher, Martin Hellwig, Ulrich Immenga, Eckart Koch, Wernhard Möschel, Eckard Rehbinder, Wulf-Henning Roth, Wolfgang Schön, Ivo Schwartz und Winfried Veelken. Die Spannweite reicht von der anthropologischen und der ökonomischen Theorie des Wettbewerbs, von den ordoliberalen Lehren und modernen Zweifeln an ihnen, zu einem weiten Fächer von dogmatischen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Doch Ernst-Joachim Mestmäcker ist nicht nur Kartellrechtler. Das spiegelt sich in einem gesellschaftsrechtlichen Beitrag von Michael Becker, in einem wirtschaftsvölkerrechtlichen Aufsatz von Peter Behrens, in einer prozessrechtlichen Abhandlung von Volker Emmerich, in einer rechtsphilosophischen Studie von Michael Köhler, in einer wirtschaftsverfassungsrechtlichen Arbeit von Dieter Reuter und in einer sozialrechtlichen Analyse von Hans Zacher wider.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Handbuch des Staatsrechts

Handbuch des Staatsrechts von Axer,  Peter, Burgi,  Martin, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Engel,  Christoph, Fassbender,  Bardo, Götz,  Volkmar, Grzeszick,  Bernd, Herzog,  Roman, Hoppe,  Werner, Isensee,  Josef, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Kube,  Hanno, Masing,  Johannes, Maurer,  Hartmut, Ronellenfitsch,  Michael, Rüfner,  Wolfgang, Salzwedel,  Jürgen, Schmidt,  Reiner, Schmidt-Preuß,  Matthias, Seiler,  Christian, Steiner,  Udo, Trute,  Hans-Heinrich, Uerpmann-Wittzack,  Robert, Uhle,  Arnd, Wallerath,  Maximilian
Inhalt Band IV: Die Aufgaben des Staates sind in Bewegung. Was gestern als eherner Bestand erschien, entgleitet ihm heute teilweise und verlagert sich auf Private oder auf europäische und auf internationale Organisationen. Während Währungshoheit und Landesverteidigung in überstaatliche Verantwortung und Post und Bahn in gesellschaftliche Organisationsgewalt übergehen, wachsen dem Staat neue Aufgaben zu wie Umweltschutz und Datenschutz. Latente Staatsziele gewinnen unversehens akute Bedeutung, so die Sorge für den inneren Zusammenhalt der Bevölkerung und für ihre Entwicklung, die Förderung der Familie, die Pflege des geistigen Klimas der Gesellschaft, die Wahrung des kulturellen Erbes und der Lebenschancen künftiger Generationen, Transparenz und Konsistenz der Rechtsordnung, die Selbstbehauptung Deutschlands im Standortvergleich unter den Staaten und seine Einbindung in transnationale Solidarität. Die Staatsgewalt hat längst ihre Souveränitätsansprüche neu definiert. Die Aufmerksamkeit des Staates wendet sich insbesondere auch neuen Fragen zu: dem technischen Fortschritt, der Entstehung weltweiter Informations- und Kommunikationsräume, der Mobilität der Menschen, Ideen und Güter, der Öffnung der Nationalstaaten und der weltweiten Vernetzung der Wirtschaft, den demographischen Migrationsströmen, der Schwächung nationaler Homogenität, dem Wandel der Lebensformen. Der nun vorliegende Band IV umfaßt gegenüber der Vorauflage (Band III, Handeln des Staates, 1988/96) nicht mehr die gesamte Thematik. In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Stoff so gewachsen, daß die Beiträge über die Mittel des Staates (einschließlich der Finanzen) einen eigenen, nunmehr fünften Band (2007) erhalten werden. Von den 28 Beiträgen des neuen Bandes IV widmen sich 13 völlig neuen Themen, die übrigen sind von Grund auf neu bearbeitet worden.
Aktualisiert: 2020-10-12
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