Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Band gibt die Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Jena vom 6. bis 9. Oktober 2004 wieder.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Band gibt die Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Jena vom 6. bis 9. Oktober 2004 wieder.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Kann die Idee der Toleranz als orientierendes Ordnungsprinzip einer modernen, freiheitlich-wohlgeordneten Bürgergesellschaft fruchtbar gemacht werden? Diese Frage ist nicht nur in Deutschland gerade in neuerer Zeit wieder zunehmend aktuell geworden. Ihre Beantwortung erfordert freilich, über vertiefende Überlegungen einzelner wissenschaftlicher Disziplinen hinaus, eine synthetisierende Zusammenführung von deren Gedanken- und Begründungsgängen. Nur eine solche, interdisziplinäre Methode verspricht zureichende Aufklärung der Toleranzidee und deren Praxis und vermag so schrittweise Grund für einen angemessenen Begriff der Toleranz zu legen. Entsprechend dieser Konzeption versammelt dieser Band die wissenschaftlichen Erträge einer im Juni 2006 von den Herausgebern, gemeinsam mit der Fritz-Thyssen-Stiftung, in Leipzig veranstalteten Tagung, die gleichermaßen der Geschichte der Toleranz, den theologischen und philosophischen Perspektiven des Toleranzproblems und schließlich exemplarischen Rechtsproblemen der Toleranz gewidmet war. Mit der Publikation der Tagungsbeiträge verbindet sich die Hoffnung, daß sie einen weiterführenden Schritt auf dem Weg zu einer präziseren begrifflichen Bestimmung der Grundlagen und funktionalen Grenzen des Toleranzgebots als mögliches Prinzip gesellschaftlicher Praxis und deren Lebensformen darstellen mögen.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Napoléon war nicht nur der „Usurpator“. Er setzte den Anfang einer europäischen Neuordnung, die vom Modernisierungsschub revolutionärer Ordnungsprinzipien bis heute profitiert. Doch wie beständig ist diese gemeineuropäische Grundorientierung in einer Zeit, in der Europa vor vielfältigen Herausforderungen steht?
Mit Napoléon hat nicht nur für Frankreich, sondern gerade auch für Deutschland und Europa vieles begonnen, indem durch die napoleonische Herrschaft und in deren Gefolge neue Ordnungsparameter geprägt wurden. Was wird davon aber bleiben in einer Zeit, in der das Programm der Europäischen Integration als Form allgemeiner Freiheit und eines dauerhaften Friedens auf dem Prüfstand steht? Die Untersuchungen dieses Bandes thematisieren das Schicksal der europäischen Friedens- und Freiheitsordnung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Napoléon war nicht nur der „Usurpator“. Er setzte den Anfang einer europäischen Neuordnung, die vom Modernisierungsschub revolutionärer Ordnungsprinzipien bis heute profitiert. Doch wie beständig ist diese gemeineuropäische Grundorientierung in einer Zeit, in der Europa vor vielfältigen Herausforderungen steht?
Mit Napoléon hat nicht nur für Frankreich, sondern gerade auch für Deutschland und Europa vieles begonnen, indem durch die napoleonische Herrschaft und in deren Gefolge neue Ordnungsparameter geprägt wurden. Was wird davon aber bleiben in einer Zeit, in der das Programm der Europäischen Integration als Form allgemeiner Freiheit und eines dauerhaften Friedens auf dem Prüfstand steht? Die Untersuchungen dieses Bandes thematisieren das Schicksal der europäischen Friedens- und Freiheitsordnung.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Zum Werk
Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen einschließlich Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Uniformverbot und das Verbot politischer Kennzeichen.
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen. Die Länder dürfen eigene Versammlungsgesetze erlassen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.
Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine präzise und praxisgerechte Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes und paralleler Vorschriften in den Versammlungsgesetzen Bayerns, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Berlins.
Vorteile auf einen BlickEinführung zum Versammlungsrecht in Bund und Ländern sowie zum RechtsschutzPraxisnähe durch die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichtemit Einarbeitung der aktuellen Entscheidungen zur Durchführung und Auflösung von Versammlungen während der Corona-Krise
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen des Versammlungsgesetzes. Auch die Änderungen der inzident kommentierten Versammlungsgesetze der Länder sind berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Sicherheitsbehörden und in der Justiz sowie für die spezialisierte Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Bedeutung des Toleranzgebots reicht über das Problemfeld religiöser Toleranz hinaus. Sie tritt überall zutage, wo Verhaltensweisen und die Äußerung von Auffassungen vom konsentierten 'mainstream' abweichen und deshalb als anstößig wahrgenommen werden. Der moderne Rechtsstaat westlicher Prägung nimmt zwar für sich in Anspruch, ein ultimatives Modell eines freiheitlichen wie friedlichen Zusammenlebens in Diversität zur Verfügung zu stellen, ganz gleichgültig, ob diese sich religiös-weltanschaulich, moralisch-politisch oder ganz allgemein gesellschaftlich manifestiert. Offenkundig bleiben aber trotz dieses umfassenden Anspruchs Problemreste bei der Konfliktlösung, die die Rufe nach Toleranz nicht verstummen lassen und zugleich die Mahner auf den Plan rufen, die unablässig an die unabdingbaren Grenzen von Toleranz erinnern und Homogenität zur zentralen Funktionsbedingung des Gemeinwesens erklären. Dieser Band schließt an den Vorgängerband mit dem Titel 'Toleranz als Ordnungsprinzip? – Die moderne Bürgergesellschaft zwischen Offenheit und Selbstaufgabe' (2007) an und will die dort veröffentlichten Überlegungen vertiefen sowie um bislang noch nicht berücksichtigte Fragestellungen und Perspektiven des Toleranzproblems, insbesondere Gesichtspunkte jenseits spezifisch religiöser Toleranz (alternative Lebensentwürfe, internationale Beziehungen) ergänzen.
Aktualisiert: 2023-02-06
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Kann die Idee der Toleranz als orientierendes Ordnungsprinzip einer modernen, freiheitlich-wohlgeordneten Bürgergesellschaft fruchtbar gemacht werden? Diese Frage ist nicht nur in Deutschland gerade in neuerer Zeit wieder zunehmend aktuell geworden. Ihre Beantwortung erfordert freilich, über vertiefende Überlegungen einzelner wissenschaftlicher Disziplinen hinaus, eine synthetisierende Zusammenführung von deren Gedanken- und Begründungsgängen. Nur eine solche, interdisziplinäre Methode verspricht zureichende Aufklärung der Toleranzidee und deren Praxis und vermag so schrittweise Grund für einen angemessenen Begriff der Toleranz zu legen. Entsprechend dieser Konzeption versammelt dieser Band die wissenschaftlichen Erträge einer im Juni 2006 von den Herausgebern, gemeinsam mit der Fritz-Thyssen-Stiftung, in Leipzig veranstalteten Tagung, die gleichermaßen der Geschichte der Toleranz, den theologischen und philosophischen Perspektiven des Toleranzproblems und schließlich exemplarischen Rechtsproblemen der Toleranz gewidmet war. Mit der Publikation der Tagungsbeiträge verbindet sich die Hoffnung, daß sie einen weiterführenden Schritt auf dem Weg zu einer präziseren begrifflichen Bestimmung der Grundlagen und funktionalen Grenzen des Toleranzgebots als mögliches Prinzip gesellschaftlicher Praxis und deren Lebensformen darstellen mögen.
Aktualisiert: 2023-02-06
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Die vielbeschworene "Krise der Repräsentation" geht einher mit populistischen Tendenzen, die das Versagen des Repräsentationsmodells anprangern und sich zugleich zunutze machen wollen. Individuelle Selbst- und repräsentative Mitbestimmung, die gemeinsam die Freiheitsorganisation des modernen Verfassungsstaats konstituieren, scheinen in einen selbstzerstörerischen Gegensatz zu treten. Der Grund ist aber weniger in der Betonung des Rechtsschutzes der individuellen Selbstbestimmung als in einer verbreiteten Fehlvorstellung vom Wesen der Repräsentation zu sehen. Repräsentation verlangt als "Gesamtrepräsentation" nach wie vor, dass die politische Entscheidung der Repräsentanten des Volkes sich am allgemeinen Interesse des Gesamtwohls orientiert.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die vielbeschworene „Krise der Repräsentation“ geht einher mit populistischen Tendenzen, die das Versagen des Repräsentationsmodells anprangern und sich zugleich zunutze machen wollen. Individuelle Selbst- und repräsentative Mitbestimmung, die gemeinsam die Freiheitsorganisation des modernen Verfassungsstaats konstituieren, scheinen in einen selbstzerstörerischen Gegensatz zu treten. Der Grund ist aber weniger in der Betonung des Rechtsschutzes der individuellen Selbstbestimmung als in einer verbreiteten Fehlvorstellung vom Wesen der Repräsentation zu sehen. Repräsentation verlangt als „Gesamtrepräsentation“ nach wie vor, dass die politische Entscheidung der Repräsentanten des Volkes sich am allgemeinen Interesse des Gesamtwohls orientiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle praxisrelevanten Themen mit dem nötigen wissenschaftlichen Tiefgang. Dank seiner klaren dreigliedrigen Struktur führt das Werk seinen Benutzer stets auf dem kürzesten Weg zur Information. Die jeder Kommentierung vorangestellte Überblicksebene sorgt für eine schnelle Orientierung, in der Standardebene ist die ausführliche Kommentierung enthalten. Zahlreiche Detailebenen ermöglichen die vertiefte Recherche - mit Fallgruppen aus der Praxis, weiterführenden Hinweisen und kritischen Stellungnahmen der Bearbeiter.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes Autorenteam mit Staatsrechtlern aus Wissenschaft und PraxisBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtspraxisgerechte Aufbereitung mit dogmatischer Fundierung
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage enthält eine vollständige Kommentierung der jüngsten Änderungen des Grundgesetzes vom 28.3.2019 (BGBl. I 404) zum Digitalpakt Schule sowie vom 15.11.2019 (BGBl. I 1546) zur Grundsteuerreform.
Zielgruppe
Für alle mit dem Verfassungsrecht befassten Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Peter Axer,
Tristan Barczak,
Lars Brocker,
Hermann Butzer,
Matthias Cornils,
Johannes Dietlein,
Oliver Dörr,
Christoph Enders,
Volker Epping,
Robert Frau,
Michael Germann,
Bernd Grzeszick,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Johannes Hellermann,
Ansgar Hense,
Christian Hillgruber,
Stefan Huster,
Markus Kaltenborn,
Bernhard Kempen,
Uwe Kischel,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Hanno Kube,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Veith Mehde,
Gerd Morgenthaler,
Markus Ogorek,
Stefan Ulrich Pieper,
Henning Radtke,
Ekkehart Reimer,
Barbara Remmert,
Matthias Ruffert,
Johannes Rux,
Franz Schemmer,
Roman Schmidt-Radefeldt,
Jens-Peter Schneider,
Christian Seiler,
Joachim Suerbaum,
Arnd Uhle
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Der Verfassungssatz von der Würde des Menschen formuliert die zentrale Standortbestimmung der deutschen Verfassungsordnung. Sie hat über die Grenzen des deutschen Rechtskreises hinaus Vorbildwirkung entfaltet, wie die Europäische Charta der Grundrechte belegt. Dennoch ist der normative Gehalt des Würdesatzes nach wie vor umstritten. Um über seinen Gehalt und seine Wirkungsweisen nach dem ursprünglichen Sinn der Verfassung und der dazu kontrastierenden Fort- und Umbildung durch Rechtswissenschaft und -praxis aufzuklären, beleuchtet die 1997 erschienene Arbeit nicht nur Literatur und Rechtsprechung kritisch. Sie zeigt, unter welchen philosophisch-weltanschaulichen Grundannahmen und mit welcher Absicht das Bekenntnis zur Menschenwürde seinerzeit Aufnahme in das Grundgesetz gefunden hat. Die Einsichten, die die Debatten im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rats hierzu gewähren, sind durch neuere Forschungen nicht überholt. In der von Christoph Enders unternommenen umfassenden Darstellung der gebotenen Konsequenzen lässt sich die seitherige Entwicklung kritisch spiegeln und in ihren Defiziten und Brüchen präzise einschätzen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Verfassungssatz von der Würde des Menschen formuliert die zentrale Standortbestimmung der deutschen Verfassungsordnung. Sie hat über die Grenzen des deutschen Rechtskreises hinaus Vorbildwirkung entfaltet, wie die Europäische Charta der Grundrechte belegt. Dennoch ist der normative Gehalt des Würdesatzes nach wie vor umstritten. Um über seinen Gehalt und seine Wirkungsweisen nach dem ursprünglichen Sinn der Verfassung und der dazu kontrastierenden Fort- und Umbildung durch Rechtswissenschaft und -praxis aufzuklären, beleuchtet die 1997 erschienene Arbeit nicht nur Literatur und Rechtsprechung kritisch. Sie zeigt, unter welchen philosophisch-weltanschaulichen Grundannahmen und mit welcher Absicht das Bekenntnis zur Menschenwürde seinerzeit Aufnahme in das Grundgesetz gefunden hat. Die Einsichten, die die Debatten im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rats hierzu gewähren, sind durch neuere Forschungen nicht überholt. In der von Christoph Enders unternommenen umfassenden Darstellung der gebotenen Konsequenzen lässt sich die seitherige Entwicklung kritisch spiegeln und in ihren Defiziten und Brüchen präzise einschätzen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Verbindliche Bearbeitungsrichtlinien für Hausarbeiten und Musterlösungen in einem Band:
Die Anfängerhausarbeit im Staatsrecht ist ein Baustein für die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung an nahezu allen juristischen Fakultäten. Häufig kommt diese in Gestalt einer Ferienhausarbeit am Ende des 2./3. Semesters auf die Anfänger im Staatsrecht zu. Die wissenschaftliche Arbeitsweise, ein stringenter Lösungsweg mit Stellungnahme zu allen im Sachverhalt aufgeworfenen Problemen und schließlich die formale Abfassung der Arbeit bedeutet für Studienanfänger absolutes Neuland.
Dieses Anleitungsbuch liefert einen auf die Probleme der Studienanfänger zugeschnittenen Leitfaden zur Herangehensweise und formalen Bearbeitung einer Hausarbeit und 10 nachvollziehbar und mustergültig gelöste Fälle. Das Werk bietet also kompaktes Prüfungstraining aus einem Guss und ist inhaltlich eng verzahnt mit den Schwerpunkte-Lehrbüchern von Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II und Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht.
Für die Neuauflage konnten neue erfahrene Verfasser mit vollkommen neuen Hausarbeiten hinzugewonnen werden. Dies garantiert den Lesern auch weiterhin einen gewinnbringenden Fundus an Prüfungs- und Lehrerfahrung.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Tristan Barczak,
Christoph Enders,
Bernd J. Hartmann,
Stefan Jansen,
Thorsten Kingreen,
Jan Niklas Klein,
Jan Henrik Klement,
Annchristin Knoth,
Thorsten Ingo Schmidt,
Henning Tappe,
Tobias Welzel,
Fabian Wittreck
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Zum Werk
Der Kommentar stellt das Polizeirecht Baden-Württembergs klar und übersichtlich dar. Für eine leichte Orientierung sorgen die systematischen Einführungen und die stringente Strukturierung der Kommentierungen. Ausgehend von einem allgemeinen Überblick werden die Vorschriften vom Allgemeinen ausgehend hin zum Besonderen erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, mit dem Polizeirecht Baden-Württembergs langjährig befasstes AutorenteamBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Literaturhoher Praxisbezug
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Hochschulangehörige
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Jan Brenz,
Christoph Enders,
Ursula-Isabel von der Grün,
Michael Hauser,
Andrea Hermesmeier,
Berthold Kastner,
Markus Möstl,
Andreas Nachbaur,
Julian Nusser,
Thorsten Reinhardt,
Isabel Röcker,
Matthias Schatz,
Meinhard Schröder,
Christoph Trurnit
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