Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. von Determann,  Lothar, Lecheler,  Helmut
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten. Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Datenrecht in der Digitalisierung

Datenrecht in der Digitalisierung von Apel,  Simon, Beyer-Katzenberger,  Malte, Bidler,  Margarita, Bienemann,  Linda, Brechtel,  Micha, Determann,  Lothar, Dienlin,  Tobias, Ebers,  Martin, Eimer,  Jochen, Erbguth,  Jörn, Fast,  Victoria, Gaff,  Lava, Haas,  Anne Britta, Haberl,  Anton, Hakert,  Anka, Hofmann,  Anke, Intveen,  Michael, Kerber,  Wolfgang, Krupna,  Karsten, Lehner,  Franz, Linardatos,  Dimitrios, Louven,  Sebastian, Lutz,  Marina, Pesek,  Jan Henrik, Rank-Haedler,  Alisa, Röttgen,  Charlotte, Sachs,  Gunnar, Schmidt,  Bernd, Schnurr,  Daniel, Schröder,  Kay, Schumann,  Jan H., Specht-Riemenschneider,  Louisa, Steudner,  Tobias, Volbers,  Lorenz, Werry,  Nikola, Werry,  Susanne, Widjaja,  Thomas, Wohlfarth,  Michael, Yu,  Ling
Was ist Datenrecht? Internet der Dinge, Big Data, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Clouds, internationale Datentransfers: Der rechtliche Umgang mit Daten im digitalen Zeitalter zählt zu den facettenreichsten Herausforderungen unserer Generation. Dieses Buch definiert erstmals das neu entstehende „Datenrecht“ in seinen wichtigsten Ausprägungen - und adressiert die aktuell drängendsten neuen Rechtsfragen im Kontext der digitalen, global vernetzten Geschäfts- und Alltagswelt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Datenrecht in der Digitalisierung

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Was ist Datenrecht? Internet der Dinge, Big Data, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Clouds, internationale Datentransfers: Der rechtliche Umgang mit Daten im digitalen Zeitalter zählt zu den facettenreichsten Herausforderungen unserer Generation. Dieses Buch definiert erstmals das neu entstehende „Datenrecht“ in seinen wichtigsten Ausprägungen - und adressiert die aktuell drängendsten neuen Rechtsfragen im Kontext der digitalen, global vernetzten Geschäfts- und Alltagswelt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. von Determann,  Lothar, Lecheler,  Helmut
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten. Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. von Determann,  Lothar, Lecheler,  Helmut
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten. Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Datenrecht in der Digitalisierung

Datenrecht in der Digitalisierung von Apel,  Simon, Beyer-Katzenberger,  Malte, Bidler,  Margarita, Bienemann,  Linda, Brechtel,  Micha, Determann,  Lothar, Dienlin,  Tobias, Ebers,  Martin, Eimer,  Jochen, Erbguth,  Jörn, Fast,  Victoria, Gaff,  Lava, Haas,  Anne Britta, Haberl,  Anton, Hakert,  Anka, Hofmann,  Anke, Intveen,  Michael, Kerber,  Wolfgang, Krupna,  Karsten, Lehner,  Franz, Linardatos,  Dimitrios, Louven,  Sebastian, Lutz,  Marina, Pesek,  Jan Henrik, Rank-Haedler,  Alisa, Röttgen,  Charlotte, Sachs,  Gunnar, Schmidt,  Bernd, Schnurr,  Daniel, Schröder,  Kay, Schumann,  Jan H., Specht-Riemenschneider,  Louisa, Steudner,  Tobias, Volbers,  Lorenz, Werry,  Nikola, Werry,  Susanne, Widjaja,  Thomas, Wohlfarth,  Michael, Yu,  Ling
Was ist Datenrecht? Internet der Dinge, Big Data, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Clouds, internationale Datentransfers: Der rechtliche Umgang mit Daten im digitalen Zeitalter zählt zu den facettenreichsten Herausforderungen unserer Generation. Dieses Buch definiert erstmals das neu entstehende „Datenrecht“ in seinen wichtigsten Ausprägungen - und adressiert die aktuell drängendsten neuen Rechtsfragen im Kontext der digitalen, global vernetzten Geschäfts- und Alltagswelt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Datenrecht in der Digitalisierung

Datenrecht in der Digitalisierung von Apel,  Simon, Beyer-Katzenberger,  Malte, Bidler,  Margarita, Bienemann,  Linda, Brechtel,  Micha, Determann,  Lothar, Dienlin,  Tobias, Ebers,  Martin, Eimer,  Jochen, Erbguth,  Jörn, Fast,  Victoria, Gaff,  Lava, Haas,  Anne Britta, Haberl,  Anton, Hakert,  Anka, Hofmann,  Anke, Intveen,  Michael, Kerber,  Wolfgang, Krupna,  Karsten, Lehner,  Franz, Linardatos,  Dimitrios, Louven,  Sebastian, Lutz,  Marina, Pesek,  Jan Henrik, Rank-Haedler,  Alisa, Röttgen,  Charlotte, Sachs,  Gunnar, Schmidt,  Bernd, Schnurr,  Daniel, Schröder,  Kay, Schumann,  Jan H., Specht-Riemenschneider,  Louisa, Steudner,  Tobias, Volbers,  Lorenz, Werry,  Nikola, Werry,  Susanne, Widjaja,  Thomas, Wohlfarth,  Michael, Yu,  Ling
Was ist Datenrecht? Internet der Dinge, Big Data, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Clouds, internationale Datentransfers: Der rechtliche Umgang mit Daten im digitalen Zeitalter zählt zu den facettenreichsten Herausforderungen unserer Generation. Dieses Buch definiert erstmals das neu entstehende „Datenrecht“ in seinen wichtigsten Ausprägungen - und adressiert die aktuell drängendsten neuen Rechtsfragen im Kontext der digitalen, global vernetzten Geschäfts- und Alltagswelt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Kommunikationsfreiheit im Internet

Kommunikationsfreiheit im Internet von Determann,  Lothar
Die rasante und bisher wenig regulierte Entwicklung des Internet wirft eine Anzahl von Fragen auf, u.a. hinsichtlich Jugend-, Ehr-, Verbraucher- und Datenschutz. Das Werk bietet erstmals einen konzentrierten Überblick über die Einzelprobleme, die derzeit in der Rechts- und Wirtschaftspraxis diskutiert werden, stellt sie in ihren rechtlichen Zusammenhängen dar und erläutert die rechtsdogmatischen Grundlagen: Was muß aus Sicht der Praxis geregelt werden? Wer darf, wer muß regeln? Inwieweit dürfen Sachverhalte mit Auslandsbezug durch nationale Gesetze normiert werden? Wieviel Schutz muß gewährt werden und in welchem Umfang dürfen hierzu Freiheitsrechte beschränkt werden? Das Werk stellt damit ein einmaliges Hilfsmittel für alle dar, die in Anwaltschaft, Politik oder als Juristen in Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche sowie wissenschaftlich mit Fragen des Internet und des Multimediarechts befaßt sind. Der Verfasser ist Privatdozent an der Freien Universität Berlin und als Rechtsanwalt im Bereich des internationalen Medien- und Computerrechts tätig. »Jedem, der sich mit Rechtsfragen des Internet zu befassen hat, mit welcher Zielsetzung auch immer, kann das Werk nur nachhaltig empfohlen werden.« Prof. Dr. Christoph Degenhart, Leipzig, in: NJW 49/2001
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. von Determann,  Lothar, Lecheler,  Helmut
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten. Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Datenschutzrecht

Datenschutzrecht von Ammann,  Reto, Beranek Zanon,  Nicole, Bossardt,  Matthias, Bühlmann,  Lukas, Burri,  Christof, De la Cruz Böhringer,  Carmen, Determann,  Lothar, Dunjic,  Ivan, Epiney,  Astrid, Fasnacht,  Tobias, Gericke,  Dieter, Gerschwiler,  Stefan, Gloor Scheidegger,  Caroline, Gramigna,  Ralph, Hartung,  Jürgen, Hofer,  Christoph, Huser,  Meinrad, Jöhri,  Yvonne, Koç,  Karin, Lang,  Renate, Laux,  Christian, Livschitz,  Mark, Moesch Payot,  Peter, Noureddine,  Hussein, Nüesch,  Daniela, Papa,  Roberta, Passadelis,  Nicolas, Pietruszak Brunhart,  Thomas, Prieur,  Yvonne, Rechsteiner,  David, Riklin,  Franz, Rosenthal,  David, Schleiss,  Yvonne, Schüepp,  Michael, Schweizer,  Rainer J., Studer,  Peter, Thür,  Hanspeter, Uttinger,  Ursula, Wasmer,  Claudia Leonie, Widmer,  Michael, Winkler,  Maria, Wyss,  Werner W., Zittel,  Niggi
Das schweizerische Datenschutzgesetz ist 1993 in Kraft getreten. Seither haben sich die technischen und gesellschaftlichen Umstände, unter denen Personendaten bearbeitet werden, drastisch verändert. Die Digitalisierung der Informationsverarbeitung, die rasche Verbreitung des Internets und die weitverbreitete Nutzung sozialer Netzwerke haben dazu geführt, dass vor allem elektronische Personendaten in praktisch allen Lebensbereichen nahezu ungehindert gesammelt, analysiert und gespeichert werden können. Das Werk greift die vielfältigen Rechtsfragen auf und bietet differenzierte und praxisnahe Lösungsansätze sowie Checklisten. Dabei befasst es sich mit der Rechtsanwendung bei den unterschiedlichsten Datenbearbeitungsformen. Beleuchtet werden neben den gängigen Bearbeitungspraktiken in Unternehmen auch Bearbeitungsformen in der Privatwirtschaft sowie in der öffentlichen Verwaltung. Ein Blick in das regulatorische Umfeld im Ausland rundet das Werk ab. Das Handbuch bietet: - umfassende Darstellung des Datenschutzrechts - konsequente Ausrichtung auf die Anwaltspraxis - differenzierte und praxisnahe Lösungsansätze - zahlreiche Checklisten
Aktualisiert: 2020-01-31
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Datenschutz

Datenschutz von Determann,  Lothar
Zum Werk Bei diesem neuen Werk handelt es sich um die deutschsprachige Übersetzung des bereits in 2. Auflage erschienenen und bewährten Handbuchs "Determann's field guide to data privacy law". Determanns Field Guide zum Internationalen Datenschutzrecht richtet sich an Datenschutz-Verantwortliche in Unternehmen, die ein globales Compliance-Programm aufsetzen müssen, um die innerbetriebliche Befassung mit dem Datenschutz strukturiert voranzutreiben. Das Buch liefert einen globalen Überblick geltender Datenschutz-Standards und gibt dem Leser praktische Empfehlungen an die Hand, welche Lösungen sich in der Praxis angesichts bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung, Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit nationaler Regelungsvorstellungen im Datenschutz bewährt haben. Für den schnellen Überblick werden die wichtigsten Begrifflichkeiten zur Datenschutz-Compliance, geordnet von A-Z, am Ende des Buches kurz und prägnant erläutert. Vorteile auf einen Blick - schneller Überblick über die globale Datenschutz-Regelungslage in einem Band - aus der Feder erfahrener Praktiker - mit zahlreichen Praxistipps Zielgruppe Für Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Datenschutzverantwortliche/Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche in international tätigen Unternehmen sowie externe Datenschutz-Berater/Wirtschaftsprüfer mit international tätigen Mandanten.
Aktualisiert: 2022-12-13
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