Dieser Sammelband ist aus zwei rechtshistorischen Veranstaltungen des Sommersemesters 1993 in Freiburg i. Br. hervorgegangen: einem Seminar zum Thema »Recht im Mittelalter. Quellen- und Methodenfragen« und einem abschließenden Symposium über den mittelalterlichen Rechtsbegriff mit Vorträgen der Professoren Takeshi Ishikawa (Sapporo), Gerhard Köbler (Innsbruck), Yoichi Nishikawa (Tokyo) und Hanna Vollrath (Bochum).
Daß studentische Referate in Buchform veröffentlicht werden, ist nicht alltäglich. Wenn es hier gleichwohl geschieht, so rechtfertigt sich dies durch den Wunsch, den unerwartet reichen Ertrag des Seminars vom Sommer 1993 zu dokumentieren. Den jungen Autoren, die an ihre anspruchsvollen Themen mit großer Unbefangenheit und Selbständigkeit herangingen, gelangen einerseits zuverlässige Übersichten über den Forschungsstand, andererseits durchaus eigene und originelle Perspektiven. Von den sieben hier ausgewählten Arbeiten sind zwei wichtigen Quellenkomplexen (Kapitularien, Sachsenspiegel) gewidmet, und zwei andere haben es mit vieldiskutierten Forschungskonzepten (römisches Vulgarrecht, Gutes Altes Recht) zu tun. Drei weitere schließlich beschäftigen sich mit aktuellen methodischen Ansätzen: der Bildquellenforschung, der Mentalitätenforschung und der Rechtsethnologie. Eine empfindliche Lücke im Bereich der Quellenforschung konnte dadurch geschlossen werden, daß Elmar Wadle einen Aufsatz über die Gottes- und Landfrieden beisteuerte.
Von den Vorträgen des abschließenden Symposiums werden diejenigen von Takeshi Ishikawa und Gerhard Köbler hier unverändert abgedruckt. Hanna Vollrath konnte uns statt ihres an anderem Ort erschienenen Freiburger Vortrags eine verwandte Studie zur oralen Rechtskultur des frühen Mittelalters zur Verfügung stellen. Dagegen kann der anregende und viel diskutierte Beitrag von Yoichi Nishikawa hier leider noch nicht vorgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
Alle Fakten genau zu kennen, ist wichtig. Zuverlässige und solide Quellen sind dafür unerlässlich. Nicht nur deshalb zählt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Auch für die Neuauflage wurden sämtliche Informationen fundiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet.
Das neue HRG bietet über die Entwicklungsgeschichte des deutschen Rechts und die Erläuterung zahlreicher Rechtsbegriffe hinaus viel Wissenswertes zu historischen Personen und Ereignissen, zur Volkskunde und zur Kulturgeschichte. Dafür garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern und Theologen. Über 600 Wissenschaftler haben bisher dieses Werk, das am Ende über 5.000 Stichwörter umfassen wird, erneuert und ergänzt.
Schnell auffindbare Hauptstichwörter, wortgeschichtliche Erläuterungen, intelligente Verweise und weiterführende Literaturhinweise erleichtern die Benutzung des Werkes.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
Aktualisiert: 2023-06-12
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Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
Aktualisiert: 2023-06-10
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Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
Aktualisiert: 2023-06-06
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Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
Aktualisiert: 2023-06-01
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Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung öffnet sich die zweite Auflage verstärkt.
Unverändert wird die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht. Alle Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.
Bereits erschienen:
Band I: Aachen – Geistliche Bank
2008, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Band II: Geistliche Gerichtsbarkeit – Konfiskation
2012, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Band III: Konfliktbewältigung – Nowgorod
2016, XVI, 1.008 Seiten, Lexikonformat, fester Einband, Euro (D) 345,–
Aktualisiert: 2023-05-31
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Unter Rechtshistorikern und Historikern gilt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ als Standardwerk. Mehr als 5.000 Stichwörter präsentieren weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Für die Neuauflage wurden zahlreiche neue Stichwörter aufgenommen. Auch wenn Mittelalter und Frühe Neuzeit unverändert einen gebührenden Platz einnehmen, werden stärker als zuvor die neuere und neueste Rechtsgeschichte sowie die Rechtsgeschichte einzelner europäischer Länder berücksichtigt. Sämtliche Informationen wurden von bisher etwa 600 Wissenschaftlern fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtshistorikern mit Philologen, Historikern, Volkskundlern, Kulturwissenschaftlern und Theologen verhilft der 2. Auflage zu einer noch größeren Spannbreite.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen sind das wichtigste wissenschaftliche Publikationsorgan der Göttinger Akademie. In dieser Reihe veröffentlichen vor allem die Akademiemitglieder und Mitarbeiter an den Forschungsunternehmen der Akademie die Ergebnisse ihrer Forschungen aus dem gesamten Bereich der Geisteswissenschaften und der Naturwissenschaften.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen sind das wichtigste wissenschaftliche Publikationsorgan der Göttinger Akademie. In dieser Reihe veröffentlichen vor allem die Akademiemitglieder und Mitarbeiter an den Forschungsunternehmen der Akademie die Ergebnisse ihrer Forschungen aus dem gesamten Bereich der Geisteswissenschaften und der Naturwissenschaften.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Rund 300 Dörfer und Kleinstädte im alemannischen Raum zwischen Zürich und Straßburg haben ab dem 15. Jh. als „Stuben“ bezeichnete Gemeindehäuser errichtet. Sie waren Zentrum des politischen, rechtlichen und geselligen Lebens. In rund 40 Stuben gründeten die Honoratioren „Stubengesellschaften“. Dass es solche Korporationen nicht wie sonst nur für Adel und Patrizier sowie für Zünfte, sondern auch auf dörflicher und kleinstädtischer Ebene gab, ist Ausdruck für die Stärke des Kommunalismus im Südwesten. Mit dem Siegeszug des neuzeitlichen Flächenstaates verloren die Gemeinden ihre Autonomie etwa bei der Bestimmung des Wirts. Aus den Stuben wurden Gasthäuser, die sich nur noch durch einzelne verbliebene Privilegien wie Holzbezug und „Hochzeitskronen“ (Abgabe für Hochzeiter, die nicht in der Stube gefeierten) von der Konkurrenz abhoben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Rund 300 Dörfer und Kleinstädte im alemannischen Raum zwischen Zürich und Straßburg haben ab dem 15. Jh. als „Stuben“ bezeichnete Gemeindehäuser errichtet. Sie waren Zentrum des politischen, rechtlichen und geselligen Lebens. In rund 40 Stuben gründeten die Honoratioren „Stubengesellschaften“. Dass es solche Korporationen nicht wie sonst nur für Adel und Patrizier sowie für Zünfte, sondern auch auf dörflicher und kleinstädtischer Ebene gab, ist Ausdruck für die Stärke des Kommunalismus im Südwesten. Mit dem Siegeszug des neuzeitlichen Flächenstaates verloren die Gemeinden ihre Autonomie etwa bei der Bestimmung des Wirts. Aus den Stuben wurden Gasthäuser, die sich nur noch durch einzelne verbliebene Privilegien wie Holzbezug und „Hochzeitskronen“ (Abgabe für Hochzeiter, die nicht in der Stube gefeierten) von der Konkurrenz abhoben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ansätze und Methoden für die Edition von Rechnungs- und Amtsbücher
Aktualisiert: 2023-05-28
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Gerichtsbarkeit zwischen Norm und Praxis
Aktualisiert: 2023-05-28
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Im Streitzusammenhang zeigt sich, wie Verwandtschaft verhandelt, zurückgewiesen und sogar vergessen wird.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Bunte Vielfalt der Rechte und Gerichtsbarkeiten in der Frühen Neuzeit
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Friedrich Battenberg,
Hendrik Baumbach,
Josef Bongartz,
Albrecht Cordes,
Ignacio Czeguhn,
Vincent Demont,
Alexander Denzler,
Florian Dirks,
Ellen Franke,
Martin Füssel,
Michaela Grund,
Alexander Krey,
Peter Oestmann,
Stefan Rohrbacher,
Wolfgang Sellert,
Stefan Andreas Stodolkowitz,
Michael Ströhmer,
Dietmar Willoweit
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Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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