Joint Criminal Enterprise (JCE).

Joint Criminal Enterprise (JCE). von Barthe,  Christoph
Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen. Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen. Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe in der materiellen Strafrechtswissenschaft. In 19 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam des Werks das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und in beispielloser Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig!
Aktualisiert: 2023-05-29
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Joint Criminal Enterprise (JCE).

Joint Criminal Enterprise (JCE). von Barthe,  Christoph
Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen. Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen. Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Joint Criminal Enterprise (JCE).

Joint Criminal Enterprise (JCE). von Barthe,  Christoph
Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen. Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen. Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung

Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung von Allgayer,  Angelika, Appl,  Ekkehard, Bader,  Markus, Bartel,  Louisa, Barthe,  Christoph, Bruns,  Michael, Diemer,  Herbert, Feilcke,  Burkhard, Fischer,  Thomas, Geilhorn,  Alexandra, Gericke,  Jan, Gieg,  Georg, Glaser,  Michael, Gmel,  Duscha, Graf,  Jürgen-Peter, Greger,  Anette, Greven,  Michael, Griesbaum,  Rainer, Hadamitzky,  Anke, Heil,  Henning, Henrichs,  Simon, Jakobs,  Sebastian, Krehl,  Christoph, Lohse,  Kai, Maul,  Heinrich, Maur,  Lothar, Mayer,  Herbert, Moldenhauer,  Gerwin, Ott,  Yvonne, Paul,  Carsten, Scheuten,  Frauke-Katrin, Schmitt,  Xenia, Schneider,  Hartmut, Schneider-Glockzin,  Holger, Schultheis,  Ullrich, Slawik,  Sabine, Spillecke,  Karin, Tiemann,  Frank, Weingarten,  Jochen, Weingast,  Karin, Wenske,  Marc, Willnow,  Günter, Zabeck,  Anna
Zum Werk Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern:Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG.In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar, handlich und komprimiert in einem Band, ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen.Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler:Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVGAbdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.Durchgängig wurden alle Kommentierungen umfassend neubearbeitet und aktualisiert. Besonders hervorzuheben sind die Erläuterungen zuBeweisaufnahme und BeweisantragsrechtBeschlagnahme, Durchsuchung u. a. MaßnahmenVernehmung des BeschuldigtenRechtmitteln. Vorteile auf einen Blicklückenlose Auswertung der BGH-Rechtsprechungbearbeitet von hochqualifizierten Praktikerinnen und Praktikern des BGH und der Bundesanwaltschaftpragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft Zur Neuauflage Die 9. Auflage befindet sich auf dem Stand Sommer 2022, verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesonderedas G zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 9.3.2021,das G zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität v. 30.3.2021das G zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft vom 30.3.2021 an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2021,das G zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder v. 16.6.2021,das G zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021 sowieG zur Herstellung materieller Gerechtigkeit v. 21.12.2021G über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO v. 25.3.2022.Literatur und Rechtsprechung sind bis Mitte 2022 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus. Zielgruppe Für Strafrichterinnen und Strafrichter, Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft sowie Hochschullehrerinnen und -lehrer.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe in der materiellen Strafrechtswissenschaft. In 19 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam des Werks das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und in beispielloser Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig!
Aktualisiert: 2023-03-27
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Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 80-121 von Barthe,  Christoph, Coen,  Christoph, Engelstätter,  Tobias, et al.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die AfD und die Klimafrage

Die AfD und die Klimafrage von Adam,  Konrad, Barthe,  Christoph, Chrupalla,  Tino, Fasbender,  Thomas, Kempf,  Volker, Meyringer,  Volker
"Der Schutz der Umwelt oder, wie man früher sagte: Der Natur, ist ein genuin konservatives Thema, das nur durch einen doppelten Irrtum, durch die Kurzsichtigkeit der Altparteien und die tiefsitzende Aversion, die Helmut Kohl gegen die Grünen empfand, auf der falschen Seite des politischen Spektrums, im linken statt im rechten Lager gelandet ist. Es von dort wieder zurückzuholen und da zu verankern, wo es hingehört, bei einer konservativen Partei also, ist jede Anstrengung wert." (Konrad Adam) Das vorliegende Buch setzt sich kontrovers mit den Aussagen der AfD zur Klima- und Energiepolitik auseinander.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung

Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung von Appl,  Ekkehard, Barthe,  Christoph, Bruns,  Michael, Diemer,  Herbert, Fischer,  Thomas, Gericke,  Jan, Gieg,  Georg, Gmel,  Duscha, Graf,  Jürgen-Peter, Greger,  Anette, Greven,  Michael, Griesbaum,  Rainer, Hannich,  Rolf, Jakobs,  Sebastian, Krehl,  Christoph, Kuckein,  Jürgen-Detlef, Laufhütte,  Heinrich, Maul,  Heinrich, Maur,  Lothar, Mayer,  Herbert, Moldenhauer,  Gerwin, Ott,  Yvonne, Paul,  Carsten, Schädler,  Wolfram, Scheuten,  Frauke-Katrin, Schmidt,  Wilhelm, Schneider,  Hartmut, Schultheis,  Ullrich, Senge,  Lothar, Spillecke,  Karin, Wenske,  Marc, Willnow,  Günter, Zabeck,  Anna
Der große BGH-Kommentar Zum Werk Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern: - Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG. - In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar, handlich und komprimiert in einem Band, ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen. Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler: - Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG - Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Durchgängig wurden alle Kommentierungen umfassend neubearbeitet und aktualisiert. Besonders hervorzuheben sind die Erläuterungen zu - Beweisaufnahme und Beweisantragsrecht - Beschlagnahme, Durchsuchung u. a. Maßnahmen - Vernehmung des Beschuldigten. Vorteile auf einen Blick - lückenlose Auswertung der BGH-Rechtsprechung - bearbeitet von hochqualifizierten Praktikern des BGH und der Bundesanwaltschaft - pragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft Zur Neuauflage Die 7. Auflage befindet sich auf dem Stand Anfang 2013, verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere - das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts mit Modifikationen von 26 Paragrafen der StPO. Kernstück des Gesetzes ist der neugefasste § 119 StPO, der die Beschränkungen und Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft, die zuvor in der Untersuchungshaftvollzugsanordnung geregelt waren, explizit in den Text der StPO übernimmt, - das 2. Opferrechtsreformgesetz, dessen Neuregelungen einem verbesserten Schutz der Verletzten dienen sollen, - das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren mit der zentralen Vorschrift des § 257c StPO, - die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 und - das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom 15.11.2012 mit einer Änderung des § 153a StPO. Umfassend aktualisiert wurden auch die Erläuterungen zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Literatur und Rechtsprechung sind bis Anfang 2013 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus. Zu den Autoren Herausgegeben von Rolf Hannich, Bundesanwalt beim BGH. Bearbeitet von: Dr. Ekkehard Appl, Richter am BGH, Dr. Christoph Barthe, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Michael Bruns, Bundesanwalt beim BGH, Dr. Herbert Diemer, Bundesanwalt beim BGH, Prof. Dr. Thomas Fischer, Richter am BGH, Jan Gericke, Richter am BGH, Dr. Georg Gieg, Richter am OLG, Duscha Gmel, Oberstaatsanwältin beim BGH, Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am BGH, Anette Greger, Staatsanwältin beim BGH, Michael Greven, Oberstaatsanwalt beim BGH, Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim BGH als Abteilungsleiter, Rolf Hannich, Bundesanwalt beim BGH, Sebastian Jakobs, Staatsanwalt, Prof. Dr. Christoph Krehl, Richter am BGH, Prof. Dr. Jürgen-Detlef Kuckein, Richter am BGH a. D., Heinrich Laufhütte, Vors. Richter am BGH a. D., Dr. Heinrich Maul, Rechtsanwalt und Richter am BGH a. D., Lothar Maur, Oberstaatsanwalt, Herbert Mayer, Richter am BGH, Dr. Gerwin Moldenhauer, Staatsanwalt, Dr. Yvonne Ott, Richterin am BGH, Dr. Carsten Paul, Vors. Richter am LG, Dr. Wolfram Schädler, Bundesanwalt beim BGH, Frauke-Katrin Scheuten, Bundesanwältin beim BGH, Dr. Wilhelm Schmidt, Bundesanwalt beim BGH, Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim BGH, Dr. Ullrich Schultheis, Oberstaatsanwalt beim BGH, Lothar Senge, Bundesanwalt beim BGH a. D., Karin Spillecke, Oberstaatsanwältin beim BGH, Marc Wenske, Richter am LG, Günter Willnow, Vorsitzender Richter am Landgericht, Dr. Anna Zabeck, Staatsanwältin beim BGH. Zielgruppe Für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Hochschullehrer.
Aktualisiert: 2019-02-08
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Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung

Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung von Allgayer (geb. Walther),  Angelika, Appl,  Ekkehard, Bader,  Markus, Bartel,  Louisa, Barthe,  Christoph, Bruns,  Michael, Diemer,  Herbert, Feilcke,  Burkhard, Fischer,  Thomas, Gericke,  Jan, Gieg,  Georg, Gmel,  Duscha, Graf,  Jürgen-Peter, Greger,  Anette, Greven,  Michael, Griesbaum,  Rainer, Hadamitzky,  Anke, Hannich,  Rolf, Jakobs,  Sebastian, Krehl,  Christoph, Kuckein,  Jürgen-Detlef, Lohse,  Kai, Maul,  Heinrich, Maur,  Lothar, Mayer,  Herbert, Moldenhauer,  Gerwin, Ott,  Yvonne, Paul,  Carsten, Scheuten,  Frauke-Katrin, Schmidt,  Wilhelm, Schmitt,  Xenia, Schneider,  Hartmut, Schultheis,  Ullrich, Slawik,  Sabine, Spillecke,  Karin, Wenske,  Marc, Willnow,  Günter, Zabeck,  Anna
Zum Werk Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern: - die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG - in der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler: - Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG - Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren Besonders hervorzuheben sind die Erläuterungen zu - Beweisaufnahme und Beweisantragsrecht - Beschlagnahme, Durchsuchung u. a. Maßnahmen - Vernehmung des Beschuldigten Vorteile auf einen Blick - lückenlose Auswertung der BGH-Rechtsprechung - bearbeitet von hochqualifizierten Praktikern des BGH und der Bundesanwaltschaft - pragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft Zur Neuauflage Die 8. Auflage befindet sich auf dem Stand Frühjahr 2018, verarbeitet rund 200 gesetzliche Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere - das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung mit grundlegender Neufassung des § 329 StPO und der revisionsrechtlichen Anpassung des § 340 StPO - das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten - das 3. Opferrechtsreformgesetz mit umfassenden Änderungen der §§ 406d ff. zu den sonstigen Befugnissen des Verletzten - das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB vom 8.7.2016 mit einer Änderung des § 463 StPO - das am 1.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit neuen Vorschriften zur vorläufigen Sicherung - (§§ 111b-111q StPO), zum Verfahren bei Einziehung und Beschlagnahme (§§ 421-442 StPO) und zur Opferentschädigung (§§ 459g-459o) - das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte u.a. mit neuen Gesetzesabschnitten zur Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (§§ 32-32f StPO), zum Datenschutz (§§ 496-499 StPO) - das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 mit grundlegenden Neuerungen, von denen mehr als 40 Paragraphen der StPO betroffen sind - das 2. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.2017 Umfassend aktualisiert wurden auch die Erläuterungen zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Literatur und Rechtsprechung sind bis Frühjahr 2018 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus. Zielgruppe Für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Hochschullehrer.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Joint Criminal Enterprise (JCE).

Joint Criminal Enterprise (JCE). von Barthe,  Christoph
Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen. Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen. Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
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